Selbstständigkeitserklärung bei Klausur vergessen/falsch?

Hallo,

ich habe vor einer Woche eine online Klausur für die Uni geschrieben und jetzt habe ich gemerkt dass die Selbständigkeitserklärung falsch ist.
Ich hätte versichern sollen, dass ich die Klausur selbstständig und nur mit Hilfe des Gesetzes angefertigt habe, ich habe für die Erklärung allerdings eine Vorlage von einer Klausur benutzt die ich davor geschrieben habe, wo ausnahmsweise Hilfsmittel zugelassen waren, deshalb steht in meiner Erklärung nur dass ich die Arbeit ohne Hilfe anderer geschrieben habe über die Hilfsmittel steht nichts.

ich habe keine anderen Hilfsmittel als das Gesetz benutzt, habe aber vergessen dass die Vorlage hier ausnahmsweise von den üblichen abweicht.. Was würdet ihr machen?

Hoffen dass es keiner bemerkt? Oder lieber Bescheid geben und hoffen dass ich den anderes Teil der Erklärung noch nachreichen kann? Ich habe halt Sorge dass die Korrektoren nun annehmen dass ich tatsächlich davon ausgegangen bin dass ich Hilfsmittel verwenden darf, was nicht der Fall ist.
Wie die Korrektoren und der Prof. entscheiden liegt wohl in ihrem Ermessen oder? Also sie könnten es erlauben den Teil nachzureichen, aber auch die Klausur mit 0 Punkten bewerten ist das richtig?

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Gemeinschaftseigentum verdreckt durch die Hunde einer Mieterin. Wer ist verantwortlich?

Hi :),

erstmal vorneweg: ich habe selbst einen Hund und somit auch großes Verständnis bei diesem Thema :)

Ich bin Eigentümer einer Wohnung (EG) eines Gemeinschaftseigentums mit 5 weiteren Eigentümern. Jedoch bin ich der einziger Eigentümer, der auch selbst in der Wohnung lebt. Alle anderen sind vermietet.

Leider ist es so, dass die Hunde (2 große Schäferhunde) einer Mieterin (im OG) den Hausflur extrem verdrecken. Die Hunde sind ständig ohne Leine unterwegs, rennen selbständig den Hausflur auf und ab, reiben sich sind dabei an den Wänden, sodass diese bis hin zu der Wohnung der Mieterin einen dicken schwarzen Streifen aufweisen sowie auch überall Hundehaare und Dreck (von den Pfoten) zu finden ist. Außerdem (da die Hunde auch draußen selbstständig unterwegs sind) erledigen sie ihr Geschäft oft auf meinem privaten Stellplatz, das ich immer wieder wegräumen muss. Darüber hinaus hat meine Frau panische Angst vor fremden Hunden und steht ständig vor den Hunden ohne Leine. Auch kleine Kinder sind immer wieder Hausflur unterwegs.

Ich habe die Mieterin darauf angesprochen, jedoch ohne Erfolg. Die oben genannten Punkte sind jeden Tag an der Tagesordnung und der Zustand wird immer schlimmer.

Auch den Vermieter (also Miteigentümer) und die Hausverwaltung habe ich darauf angesprochen. Diese blocken komplett ab und sagen, dass ich das mit der Mieterin klären soll und sie nichts machen können.

Das Gemeinschaftseigentum wird hier aber beschädigt/verdreckt und die Mieterin handelt dabei ohne Rücksicht/Verantwortung.

Meine Frage wäre, wer in diesem Fall verantwortlich ist und wie die Rechtslage aussieht. Wer muss sich um die verdreckten Wände kümmern, dafür sorgen, dass die Hunde nicht ohne Leine im Flur rumrennen oder ihr Geschäft auf meinen Stellplatz erledigen? Wer muss das letztendlich auch bezahlen, wenn bspw. eine Reinigungsfirma vorbei kommt bzw. die Wände gestrichen werden?

Info: mein Hund kann das definitiv nicht sein, da dieser noch nie im Hausflur war, ausschließlich über die Terrasse in die Wohnung kommt und unter der Woche aktuell bei meinen Eltern ist, da meine Terrasse aufgrund des frischen Einzugs noch nicht ready ist :)

Freue mich auf eure Antworten.

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Hund, Recht, Gesetz, Eigentümergemeinschaft, Gesetzeslage, Weg, Gemeinschaftseigentum
Welche Strafe droht mir (Kinderpornographie)?

Moin. Mir wird folgendes vorgeworfen:

§184 b StBG Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Schriften
§33 KunstUrhG, Straftat nach dem Kunsturheberrechtsgesetz

Das 2. ist denke ich mal, weil mir vorgeworfen wird, dass ich Nacktbilder eines Mädchens weiter verschickt haben soll. Darum geht es jetzt aber nicht. Denn ich habe keine Bilder weiter verschickt, somit kann auch nichts bewiesen werden, dass ich sowas getan habe, also wird mir desbezüglich auch nichts passieren.

Mir geht es aber um §184 b

Ich erkläre es kurz: Ich habe einen Junge "aufgefordert", also nicht gezwungen, sondern eher darum gebeten, mir "Nacktbilder" eines 13 jährigen Mädchens zu schicken. Ich weiß, dass sie 13 ist. Die Bilder von ihm wollte ich nur als "Beweis", dass sie ihm die Bilder geschickt hat.

Bitte urteilt nicht, ihr kennt den Hintergrund nicht. Das ist sehr kompliziert zu erklären, und würde auch viel zu lange dauern. Also bitte vermeidet einfach unnötige Kommentare, da ihr den Zusammenhang nicht kennt.

Also erst dachte ich, dass das doch nicht schlimm ist, da so viele Nacktbilder von Jugendlichen heutzutage rum gehen. Aber ich wusste nicht, dass es einen Unterschied macht, ob die Person auf dem Bild 13 ist oder 16. Ich dachte, nicht volljährig ist nicht volljährig. Dass es da eine andere Stufe ab dem Alter 14 gibt, wusste ich nicht. Ich habe mir die Seite (HIER KLICKEN) mal durchgelesen, und bekomme gerade echt Angst. Das Mädchen, von dem ich die Bilder gesehen habe, sieht vom Körper her nicht wie ein typisch 13 jähriges Mädchen aus, sondern älter. Aber das interessiert das Gesetz wohl nicht.

Es handelt sich um 2 Bilder: Ein Mal ein Spiegelbild, in dem der Hintern betont wird, und ein Mal ein Selfie, auf dem sie ihre Brüste zeigt, mit einer Hand aber ihren Nippelbereich verdeckt. Auf keinem der Bilder sieht man ihr Gesicht.

Ich habe das Mädchen gefragt, wieso sie dem Junge solche Bilder geschickt hat, sie meinte, das war ihre Antwort auf ein Penisbild von ihm, damit sie nicht so verklemmt rüber kommt. Aber im Grunde genommen sind das ja Bilder zur "sexuellen Erregung", glaube ich zumindest. Kenne mich mit dem Gesetz nicht so gut aus.

Aber ich mache mir gerade sehr große Sorgen. Am Anfang dachte ich noch, was soll denn passieren, weil ich 2 halbnackte Bilder gesehen habe.

Aber jetzt, nach dem ich die Seite gelesen habe, habe ich das Gefühl, jeder Tag, der vergeht, heißt, ein Tag weniger, bis ich im Gefängnis bin.

Werde ich wegen sowas ins Gefängnis kommen?
Ich hoffe, ihr könnt mir weiter helfen.

PS: ich bin männlich und 16

Liebe Grüße, Efecan

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