Nachfolgen für mich?

Vor einiger Jahren wurde ich bei einer Berufsfeuerwehr eingestellt. Davor musste ich zum Amtsarzt. Vor dem damaligen Termin habe ich beim Amtsarzt angerufen, dort war eine Dame dran. Die habe ich gefragt: "was ich alles angegeben muss beim Arzt?"

Die meinte: "alles relevante, also chronische Erkrankungen oder Krankheiten mit Folge Erkrankungen"

Ich hatte damals 2x kurzfristig Rückenschmerzen gehabt, wegen falscher Bewegungen und war einmal bei der Physio deswegen. War auch alles gut und hatte danach nie wieder was. Dort wurde mir gesagt kurzfristige Rückenschmerzen OHNE Folgeschäden seien nicht wichtig zu wissen, da jeder mal was mit dem Rücken hat. Mit Folgeschäden wäre für die Feuerwehr natürlich doof. Guten Gewissen beim Arzt auch nicht gesagt. Da es ja nicht wichtig sei.

Nun habe ich rausbekommen, das der Arzt 2 unterschiedliche Diagnosen gestellt hatte diesbezüglich (Radikulopathie Lumbalbereich und was mit LWS Syndrom). Das sind ja schon Diagnosen die damals bestimmt dazu geführt hätten, das ich nie eingestellt worden wäre. Nun mache ich mir Sorgen, weil ich damals das nicht gesagt habe, obwohl ich die Diagnosen nicht kannte.

Rausbekommen würden die das eh nur im Falle einer Untersuchung auf Dienstunfähigkeit. Aber trotzdem.

Soll ich da einfach, wenn es so kommen sollte, das so sagen? Kann ja nicht mehr nachweisen das ich das damals telefonisch angefragt habe...

Recht, Gesetzeslage, Gesundheit und Medizin, Amtsarzt
Fälschung/Betrug bei der Arbeitsbescheinigung für die Führerscheinbehörde? Welche Folgen?

Um schnellst möglichst meine Führerscheinprüfungen der Klasse B zu absolvieren, welche aber ein Bewerberdatenblatt benötigen, dass von der Führerscheinbehörde ausgestellt wird und 8-10 Wochen dauern kann, habe ich in einer E-Mail die Führerscheinstelle angelogen, ich bräuchte beruflich sehr dringend ein Führerschein, obwohl ich garnicht arbeite oder irgendwo eingestellt bin, damit mein Bewerberdatenblatt zu einem früheren Zeitpunkt als üblich ausgestellt wird.

Daraufhin hat die Führerscheinbehörde geantwortet, eine bevorzugte Bearbeitung kann nur dann erfolgen, wenn ich eine Bescheinigung meines Arbeitgebers einreiche, die bestätigt, dass meine Fahrerlaubnis für die Arbeitsstelle benötigt wird.

Meine Frage lautet nun, was passieren würde, wenn ich eine solche Arbeitgeberbescheinigung, die nachweist, dass ich beruflich einen Führerschein brauche, einfach fälschen würde?

Und wenn ein Unternehmen/Arbeitgeber seinen Stempel oder Unterschrift auf solch eine Arbeitgeberbescheinigung hinterlegen würde obwohl ich dort nicht arbeite, könnten sie dafür bestraft werden? Gilt das schon als Urkundenfälschung wenn die Urkunde an sich nicht von mir gefälscht, sondern von einem richtigen Unternehmen mir ausgehändigt wird, ich aber nur nicht da arbeite?

Würde die Führerscheinbehörde überhaupt nachhaken und es kontrollieren oder einfach so hinnehmen? Und bei wem würden sie um sich zu versichern nachfragen? Beim Unternehmen? Bei der Agentur für Arbeit?

Und zu guter Letzt: Würde auch eine Arbeitgeberbescheinigung, die aussagt, dass ich dort zwar zurzeit NICHT arbeite, es aber sobald ich einen Führerschein habe tun werde, auch für die Führerscheinbehörde ausreichen? Das wäre ja kein Betrug.

Betrug, Recht, Fälschung, Führerschein, Arbeitsbescheinigung, Gesetzeslage, Urkundenfälschung

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