Ich habe heute +10€ in der Kasse gehabt, aber ich konnte die 10€ nicht finden. D.h. ich habe wahrscheinlich ausversehen einen Kunden um 10€ ärmer gemacht.
Angenommen wir finden die 10€ nicht. Könnte man die Abrechnung auf 0€ korrigieren und dann behaupten, dass sich der Kassierer bei der Abbrechnung lediglich verzählt hat?
Ich frage einfach so aus Interesse. Meine Arbeitskollegen, die sich darum kümmern, behaupten, dass sie damit Verluste ausgleichen, aber die Korrektur erscheint doch viel verlockender (und dann das Geld sich selbst einstecken). Verluste kann man ja schließlich abschreiben oder anders wieder eintreiben oder?
Ich bin ein popeliger Minijobber und habe keine Ahnung. Ein wenig Klarheit wäre echt nicht schlecht, was da die Praxis ist...