Welche Leistungen stehen mir zu?

3 Antworten

Ich wurde gekündigt

Mir wurde gekündigt.

Unter Umständen Bürgergeld.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich war selber schon arbeitslos.

Kommt darauf an wie alt Du bist und mit wem Du zusammen lebst !

Solltest Du noch unter 25 sein und im Haushalt der Eltern leben, hättest Du keinen eigenständigen unabhängigen Anspruch auf Bürgergeld, weil Du dann mit den Eltern eine BG - Bedarfsgemeinschaft bilden würdest, wenn Du deinen Bedarf nicht aus eigenem anrechenbarem Einkommen decken kannst.

Konntest dann nur gemeinsam mit den Eltern einen Anspruch haben, wenn sie den Gesamtbedarf der Familie nicht aus eigenem anrechenbarem Einkommen oder Vermögen decken könnten.

Würdest Du schon min. 25 sein und bei den Eltern leben, kann unabhängig von den Eltern Anspruch auf Bürgergeld bestehen, wenn Du die sonstigen Voraussetzungen erfüllst.

Wenn Du noch unter 25 wärst und nicht mehr bei den Eltern im Haushalt lebst, bestünde bei erfüllen der sonstigen Voraussetzungen natürlich auch Anspruch auf Bürgergeld.

Derzeit wären das min. 563 Euro Regelbedarf für den Lebensunterhalt und dazu min.noch die Warmmiete ohne Abschlag für normalen Haushaltsstrom, der muss aus dem Regelbedarf oder eigenem Einkommen selber gezahlt werden.

Lebst Du nicht mehr bei den Eltern, bist aber verheiratet oder lebst in eingetragener Lebenspartnerschaft bzw.mit einem Partner schon länger als 1 Jahr zusammen, wird das Jobcenter im letzten Fall eine BG - Bedarfsgemeinschaft vermuten, in den beiden anderen Fällen würdet ihr auf jeden Fall eine sein.

Dann wäre auch das Einkommen des Partners relevant, denn das würde dann unter Berücksichtigung von Freibeträgen auf Erwerbseinkommen nach Paragraf 11 b SGB - ll auf euren Gesamtbedarf angerechnet.

In einer BG - Bedarfsgemeinschaft mit Partner läge der Regelbedarf derzeit bei jeweils 506 Euro und dazu die Warmmiete ohne Abschlag für normalen Haushaltsstrom, die würde durch die Personen im Haushalt geteilt und ergibt den jeweiligen Kopfanteil pro Person, der kommt dann min.zum Regelbedarf und ergibt den jeweiligen Bedarf der Person.

Wenn genug anrechenbares Einkommen vorhanden wäre und der Gesamtbedarf damit gedeckt werden könnte, bestünde im Regelfall kein Anspruch mehr auf Leistungen vom Jobcenter.

Bürgergeld :)

Musst du schnell machen, denn du hast auch keinen Krankversicherung. Außer du bist bei der Familienversicherung deiner Eltern und jünger als 23


isomatte  08.09.2024, 01:16

Krankenversicherung hat man auch dann, nur muss man sich schnell um einen möglichen Anspruch auf Leistungen kümmern, damit der Beitrag für die Krankenkasse auch gezahlt wird.

Denn der kostenlose nachgehende Leistungsanspruch bei seiner Krankenkasse gilt nur für 1 Monat, innerhalb dieser Frist muss man einen Antrag gestellt haben und natürlich im nachhinein auch Leistungen von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter bewilligt bekommen.

Oder man findet innerhalb dieser Frist eine neue sozialversicherungspflichtige Beschäftigung.

SakiVibe  08.09.2024, 01:44
@isomatte

Das meine ich mit Krankversicherung.. die Kosten fressen dich auf 🤣