Angenommen du wurdest am 11. September 22:30 Uhr geboren. Es ist jetzt das 14. Mal der 11. September in deinem Leben, aber es ist noch 10 Uhr morgens. Du begehst eine schreckliche Straftat. Wirst du in dem Moment dann als schuldunfähig angesehen? Theoretisch bist du ja noch nicht genau 14 Jahre alt sondern 13,99 Jahre oder sowas. Man feiert ja den Geburtstag einfach als den "Tag" der Geburt, weil es keinen Sinn hätte genau zur Uhrzeit zu feiern.
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