Organisationsformen Rettungsdienst?

1 Antwort

Per Gesetzgebung der Bundesländer liegt der Rettungsdienst in Deutschland in der Verantwortung der Landkreise und kreisfreien Städte.

Dabei ist egal bzw. liegt in der Entscheidung der Landkreise, wer den Rettungsdienst durchführt.

Da gibt es ganz unteschiedliche Möglichkeiten, in die selbstverständlich hauptsächlich wirtschaftliche Aspekte mit einfließen:

  • der Landkreis betreibt selbst einen Rettungsdienst (eigene Wachen, Fahrzeuge und Personal)
  • die kreisfreie Stadt mit Berufsfeuerwehr überträgt die Aufgaben des Rettungsdienstes an ihre Berufsfeuerwehr
  • der Landkreis bildet gemeinsam mit anderen Landkreisen oder in Kooperation mit Vereinen und Verbänden einen Zweckverband oder ein gemeinnütziges Unternehmen
  • der Landkreis vergibt die Duchführung des Rettungsdienstes an ein Wirtschaftsunternehmen (meist gGmbH) - das können Untenehmen wie Falck oder Aicher Ambulanz sein oder eben auch gewerbliche Sparten der Hilfsorganisationen wie DRK, MHD, JUH, ASB usw.
Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Stv. Wehrführer und Zugführer bei der Freiwilligen Feuerwehr