Verlängerung volle Erwerbsminderungsrente Ärztlicher Befundbericht?

Ich bin stark chronisch erkrankt nach Gebershagenstadium 3 und beziehe mittlerweile schon 7 Jahre volle Erwerbsminderungsrente die Zeitlich befristet ist. Alle 2 Jahre muss der Verlängerungsantrag gestellt werden weil es keine Verbesserungen der gesundheitlichen Situation gibt.

Bei jedem Verlängerungsantrag den ich bei der Rentenversicherung stelle wird mir ein Ärztlicher Befundbericht von der Rentenversicherung geschickt den mein behandelnder Facharzt ausfüllen muss. Dieses mal beim Verlängerungsantrag Nr.4 hat mir die Rentenversicherung dieses Formular RT 5020b, den Ärztlichen Befundbericht zum übergeben und ausfüllen lassen vom Facharzt nicht mitgeschickt.

Die Rentenversicherung schreibt mir nur wenn ich medizinische Unterlagen habe, soll ich diese beifügen. Das habe ich aber nicht bin aber Regelmässig bei meinem Facharzt in Behandlung und brauche deshalb diesen Befundbericht.

Bei 3. Verlängerungen war diese Formular Automatisch mit dabei und ich habe es meinem Arzt übergeben und ausfüllen lassen und diesen dann zusammen mit dem Verlängerungsantrag an die Rentenversicherung geschickt.

Jetzt beim 4. Verlängerungsantrag ist es nicht dabei kann mir jemand einen Tipp geben oder eine Stellungnahme dazu wieso dieser Ärztliche Befundbericht nun nicht dabei ist und angefordert wird?

Ich habe mir nun selber dieses Formular auf der Webseite der Rentenversicherung sowie die Honorarabrechnung für den Arzt zum ausfüllen selber besorgt und in Eigeninitiative meinem Arzt gegeben zum ausfüllen.

Ich hätte ja ohne diesen Ärztlichen Befundbericht gar keine Stellungnahme von meinem behandelnden Facharzt für die Weitergewährung meiner vollen Erwerbsminderungsrente.

Wer kann mir dazu was sagen oder hatte diesen Fall auch schon mal das beim Verlängerungsantrag das Formular für den Ärtzlichen Befundbericht nicht mit dabei ist?

Ist es rechtmäßig, das ich in Eigeninitiative diese Formular besorgt habe und meinem Facharzt zum ausfüllen übergeben habe zumal da auch noch eine Honorarabrechnung vom Arzt auf die Rentenversicherung zukommt?

Herzlichen Dank für Hilfen und Stellungnahmen

Erwerbsminderungsrente
Wie kann ich meine Erwerbsminderungsrente verlängern?

Hallo zusammen,

ich beziehe seit 01.01.2019 Erwerbsminderungsrente.

Diese Rente war auf zwei Jahre befristet und endet am 31.12.2020.

Ich habe eine GdB 100 und Merkzeichen G und B.

Bin pflegebedürftig und habe Pflegegrad 2.

Da ich aus gesundheitlichen Gründen mit chronischen Erkrankung nicht in der Lage bin, eine Arbeit aufzunehmen mache ich mir jetzt schon Gedanken wie es weiter mit der Rente geht.

Vor der Erwerbsminderungsrente habe ich einen Kuraufenthalt gehabt und musste von meinen behandelnden Ärzten aktuelle Krankenberichte der Rentenversicherung mit den Rentenantrag zusammen abgeben.

Meine Frage ist jetzt, wie sieht es mit der Verlängerung aus?

Wann muss ich eine Verlängerung spätestens beantragen, es braucht etwas Zeit mit der Bearbeitung bis das durch ist.

Muss ich nochmal einen Kur besuchen und alle meine ärztlichen Berichte aktualisieren für eine Verlängerung?

Oder wird die Rentenversicherung mich vor Ablauf meiner Rente erst benachrichtigen und mir Unterlagen zu kommen lassen, das die Ärzte mir bestätigen, das ich mit der gleichen Krankheit weiterhin in Behandlung bin?

Ich werde von meiner Hausarzt, Neurologe, Pychologe und Pychiater behandelt.

Über eure zahlreichen Antworten bin ich jetzt schon sehr dankbar.

mfg

Erwerbsminderungsrente 0%
Rentenversicherung 0%
Schwerbehinderung 0%
pflegebedürftig 0%
Rentenantrag 0%
Arzt 0%
Erwerbsminderungsrente, Rentenversicherung, Abstimmung, Umfrage
Sozialgericht - Erfahrungen mit einer Klage dort?

Ich beziehe seit vielen Jahren eine volle Erwerbsminderungsrente. Da gabe es niemals Probleme. Musste zu keinem Gutachter oder so. Nur mit der Anerkennung der Schwerbehinderung habe ich seit vielen Jahren Probleme. Auf 40 % habe ich jetzt geschafft. Möchte aber unbedingt die 50 % erreichen und war jetzt wirklich gegen den letzten Bescheid in Widerspruch gegangen. Nun kam die Ablehnung des Widerspruchs und ich muss mich entscheiden zu klagen. Mein Hauptfehler ist wahrscheinlich, dass ich zu den Menschen gehöre, die nicht ständig von Arzt zu Arzt rennen, um ihre Wehwehchen zu schildern. Ich habe zwischenzeitlich gelernt, mit meinen Krankheiten zu leben. Da würden wohl auch wöchentliche Arztbesuche nix ändern. Das ändert aber nichts dran, dass mich das seit Jahren einschränkt, am s. g. sozialen Leben teilzunehmen. Nun ist die Frage: Versuche ich in einem Jahr vllt. eine neue Antragstellung und renne bis dahin den Ärzten die Bude ein oder Klage ich gegen diese Entscheidung. Man hätte sich ja wenigstens mal die Mühe machen können, mich einem Gutachter vorzustellen. Nein, ist niemals geschehen!

Nun mal meine Frage: Klagen oder jetzt intensiv von Arzt zu Arzt rennen? (Ich weiß aber, dass das meine gesundheitliche Situation nicht gerade verbessern würde, weil mich das seeeeehr belastet!) Wie sind Eure Erfahrungen mit einer Klage vor dem Sozialgericht.

Außerdem muss ich mich dann auch noch kümmern, was mit den Kosten wird. Denke mal, für Verfahrenskostenbeihilfe werde ich wieder knapp über dem Limit liegen. Prinzipiell würde ich mich auch allein vertreten. Aber ob da meine Erfahrungen im Sozialrecht ausreichen, ist fraglich.

Bin mal auf Eure Meinungen, Erfahrungen, Tipps und Hinweise gespannt.

Ps.: Erklärung, warum die 50 % notwendig sind. Ich werde jetzt 61 und könnte so ab 63 eine Rente wegen Schwerbehinderung beantragen.

Recht, Erwerbsminderungsrente, eu-rente, Gesundheit und Medizin, Klage, rentenrecht, Schwerbehinderung, Sozialgericht, Verfahrenskostenhilfe
Erwerbsminderungsrente abgelehnt was nun?

Hallo Zusammen !

Ich habe folgendes Anliegen: Ich bin 44 Jahre alt habe in den Zeitraum von 2011-2016 die Erwerbsminderungsrente  bezogen. Die Erwerbsminderungsrente habe ich auf folgende Krankheiten bekomme. > depressive Episodenmittelgradig, HWS, LWS, BWS Syndrom.

Als ich die Erwerbsminderungsrente beantragt habe 2011 hat man mich in die REHA geschickt ( REHA geht immer vor RENTE ) und in der Reha ( Neurologie ) hat man mir dann die Erwerbsminderungsrente bewilligt. Von 2011-2014 habe ich die Rente dann auf Zeit gehabt und von 2014-2016 auch. Wurde Verlängert. 2016 habe ich dann den Antrag auf Weiterzahlung gestellt und man hat mich dann zu den Gutachter geschickt von der Rentenversicherung. Es wurde ein Neurologisches und Orthopädisches Gutachten erstellt. Es viel für mich negativ aus und der Antrag wurde dann abgelehnt.

Mit der Begründung > Meine Gesundheitliche Situation hat sich verbessert. Es besteht eine leichte Depression keine Mittelgradige mehr. Daraufhin bin ich zum Anwalt gegangen und wir haben gegen den Bescheid Widerspruch eingelegt. Das hat sich dann auch in der länge gezogen > Befunde hin und her. Das war mir auch bekannt.

Meine behandelten Ärzte wurden auch alle angeschrieben und alle haben dann auch nochmal bestätigt das ich nicht mehr Erwerbstätig sein kann und das ich die Erwerbsminderungsrente bekommen sollte. Das wurde auch von der Deutschen Rentenversicherung abgeschmettert und Sie blieben dabei das Sie sich an Ihre Gutachter halten. Somit haben wir dann Klage eingereicht vor den Sozialgericht.

Dazu muß ich sagen das ich von 2016 bis 2019 durchgehend vom Neurologen Krank geschrieben bin. Ich hatte mehrere Untersuchungen von Sozialmedizinischen Dienst der Krankenkasse und die sagten es auch das ich nicht mehr Arbeiten kann.

Ein Gutachten haben die auch erstellt was wir dann zum Sozialgericht und zur der Rentenkasse geschickt haben wo auch drin steht das ich nicht mehr Erwerbstätig sein kann.

So hat sich dann alles wie immer in der Länge gezogen. Schließlich hat das Sozialgericht zwei Neutrale Gutachter beauftragt und ich wurde Untersucht.

Aber auch die beiden Gutachten vom Sozialgericht vielen Negativ für mich aus.

Was kann ich jetzt machen ? Die Krankenkasse und meine Ärzte halten zu mir und befürworten die Erwerbsminderungsrente.

Kann man nochmal Einspruch einlegen gegen die zwei Gutachten des Sozialgerichtes ?

Oder kann man weiter Klagen > vielleicht > Mündliche Verhandlung !

Welche Optionen habe ich noch ?

Wäre für eure Antworten sehr dankbar !

Recht, Erwerbsminderungsrente
BAfög-Rückzahlung; weitere Befreiung möglich oder Stundung?

Sehr geehrte Forrum-Mitglieder,

ich benötige dringende Hilfe.

im Jahr 0988-0889

sowie 0998-0890

erhielt ich BAföG in Form eines Darlehens (Fachhochschulausbildung). Der Rückzahlungsbeginn wurde zum 31.03.1997 festgesetzt. Durch eine schwere Erkrankung war es mir nicht möglich das Darlehen bis heute vollständig abzulösen.

Durch mein geringes Einkommen konnte ich mich regelmäßig von der Rück-zahlungsverpflichtung freistellen lassen, sodass eine Restschuld von ca. 60% aussteht.

In einem aktuellen Änderungsbescheid vom Oktober 2019 wurde mir mitgeteilt, dass nach § 18 Abs. 3 Satz 1 (BAfög) die monatliche Mindestrückzahlungsrate von 105,00 auf 130,00 Euro angehoben wird.

Gleichzeitig wurde mitgeteilt, dass unter der Berücksichtigung der Höhe des Darlehens und des gesetzlich begrenzten Rückzahlungszeitraums die Rate ab dem 01.04.2020 auf monatlich 130,00 EUR festgesetzt wird.

Restrate zahlbar bis zum 30.09.2022

Da ich eine unbefristete Erwerbsminderungsrente beziehe, die vom Grundsicherungsamt aufgestockt wird ist es mir nicht möglich diese Raten zu zahlen.

Kann ich mich weiterhin vor dem Hintergrund (langer Rückzahlungszeitraum) befreien lassen?

Der Änderungsbescheid lässt einen Widerspruch zu. Wie kann der ausformuliert werden?

Oder gibt es eine andere Möglichkeit, z.B Stundung?

Vielen Dank für etwaige Auskünfte

Nestbauer

Recht, Erwerbsminderungsrente, BAföG, Ausbildung und Studium, Wirtschaft und Finanzen

Meistgelesene Beiträge zum Thema Erwerbsminderungsrente