Darf der Standesbeamte das Datum der Eheschließung verraten?

Hi ihr Lieben,

mein Mann und ich heiraten nächste Woche. Allerdings war ich bereits 10 Jahre verheiratet. Ich hatte eine Hochzeit, die mir nicht sonderlich gefiel. Einfach wegen den ganzen gesellschaftlichen „Verpflichtungen“. Nach dem Motto: „Wenn du ....einlädst, musst du aber auch... einladen.“ Etc. Jetzt, nach glücklicher Scheidung und einem tollen neuen Partner an meiner Seite (wir erwarten auch Nachwuchs), will ich ein zweites Mal „ja“ sagen. Allerdings sind er und ich uns einig: Er will keinen Trubel und keine Gäste und Trauzeugen und ich will das auch nicht. Sogar auf den Ringtausch verzichten wir. Einfach, weil er für die Institution Ehe keinen Grund sieht, dass man feiert, sondern sich liebt, und ich dies genau eben auch so nicht mehr haben will. Wir wollen aus Liebe heiraten, weil wir bald eine eigene kleine Familie sind und den Tag gern in intimer Zweisamkeit mit einem kleinen süßen Geheimnis für uns haben wollen.

Nun ist es so, dass einige unserer Freunde ahnen, dass wir bald heiraten. Einige haben sogar angekündigt, auf dem Standesamt nachzufragen und spontan was zu starten. Ich habe nun gebeten, dies sein zu lassen und unser Bedürfnis zu akzeptieren. Was auch bejaht wurde.
Trotzdem habe ich immer noch diesen kleinen Schimmer Zweifel, ob sich auch daran gehalten wird (Asche auf mein Haupt, sollte ich meine Freunde fälschlicherweise wirklich für so egoistisch einschätzen.)

Nunja, lange Rede kurze Frage:

Dürfte der Standesbeamte dies überhaupt sagen, wenn einer anrufen und nachfragen sollte?

Fakt: Er weiß, dass wir ohne Gäste und Trauzeugen in Zweisamkeit heiraten möchten.

Greift da der Datenschutz oder fällt das nicht darunter?

Gruß

Datenschutz, Freundschaft, Gesetz, eheschließung, Jura, Liebe und Beziehung, Standesamt

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