Darf Person A ohne mein Einverständnis meine E Mail Adresse weiter geben?
Hallo Leute!
Person A ist Inhaber einer Firma , und ich stehe mit Person A im Kontakt...
Da es zwischen mir und Person A nun zu einem Rechtsstreit kommt , hat diese einen Anwalt beauftragt (Was ich auch getan habe)
Person A hat meine Private (Nicht die Geschäftliche ) E Mail an ihren Anwalt Person B weiter gegeben, ohne, dass ich ihr dies gestattet habe...
Heute habe ich von Person B eine Mail bekommen!
Darf Person A ohne meine Erlaubnis meine Mailadresse weiter geben?
Ich bin der Meinung Nein!
Sollte sie meine E Mail ohne meine Erlaubnis weiter gegeben haben, werde ich den Datenschutzbeauftragten informieren
Vielen Dank
6 Antworten
Atme mal tief durch und komm von deinem Tripp runter. Ich denke du hättest sehr schlechte Karten deine Wohnadresse darf er auch seinem Anwalt weitergeben.
Sofern es zweckdienlich ist, darf man das. Ja. Ein Anwalt ist insofern keine dritte Person im Sinne des Datenschutzes.
Also, da sehe ich jetzt kein Problem.
Der gegnerische Anwalt wird ja auch Deine Anschrift und Deinen Namen + etwaige andere Daten haben.
Kommt es da echt noch auf die Emailadresse an oder suchst Du nur einen Grund, Ärger zu machen?
War Dein Anwalt dem gegnerischen Anwalt denn schon zum Zeitpunkt dieser Email bekannt?
Trotzdem, das ist doch "Kinderkram". Verweist ihn halt auf Deinen Anwalt und lass gut sein.
Der Gegenseite ist mein Anwalt bekannt , da hätte ihm die Gegenseite informieren müssen!
Das die Gegenseite den Anwalt gewechselt hat, da kann ich nichts für!
Mein Anwalt steht mit der Gegenseite schon 2 Monate in Kontakt!
Die Adresse darf selbstverständlich nicht weitergegeben werden. Aber willst Du deswegen einen Nebenschauplatz aufmachen?
Diese Person führt ein Unternehmen , und wenn meine Daten da nicht sicher sind, denn sind dass auch nicht die Daten der anderen Kunden!
"Sollte sie meine E Mail ohne meine Erlaubnis weiter gegeben haben, werde ich den Datenschutzbeauftragten informieren"
Sie darf die Email nicht weiter geben, aber ich finde es beeindruckend, dass Du einen persönlichen Datenschutzbeauftragten hast.
Den Datenschutzbeauftragten meiner Stadt informieren
Amtliche Schreiben hat der Anwalt an meinen Anwalt zu senden, und nicht an mich , und auch nicht an meine E Mail Adresse!