Wann löscht die Polizei meine Daten?

Ich habe kürzlich in einem Ordnungswidrigkeitsverfahren (Straßenverkehr) Einsicht in die Akten genommen und habe dort in einem Schreiben/Bericht von der Polizei warum auch immer den Satz „Herr (Ich) ist das letzte mal im Jahr 19** wegen Verleumdung, Nötigung, Beleidigung und Bedrohung polizeilich in Erscheinung getreten“ vorgefunden.

Der Satz bezieht sich auf einen Nachbarschaftsstreit, der an die 20 Jahre her ist. Ich wurde damals von einem Nachbarn (in dessen Oberstübchen definitiv irgendwas nicht in Ordnung war) angezeigt. Das ganze ging dann nach gegenseitigen Anzeigen sogar vor Gericht und die Vorwürfe gegen mich haben sich als haltlos erwiesen und der Nachbar hat seine gerechte Strafe bekommen...

Jetzt stelle ich mir genau drei Fragen:

Wieso hat die Polizei nach 20 (!) Jahren noch diese Daten und ist das überhaupt rechtens?

Wieso fällt so ein Satz, der sich so liest als hätte ich die o.g. Taten begangen im Rahmen eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens (Straßenverkehr) das überhaupt gar nichts mit diesem alten Fall zutun hat?

Und 3. wie kann ich dagegen vorgehen? (Meinen Anwalt habe ich dazu noch nicht befragt, weil ich hoffe mir diese Kosten sparen zu können, beim Polizeiposten, der diesen Unsinn fabriziert hat habe ich angerufen... Dort war man ziemlich unfreundlich, wusste von nichts und sagen konnte oder wollte man mir dazu erst recht nichts.)

Ich hoffe ihr könnt mir da weiterhelfen

Datenschutz, Polizei, Recht, Anwalt, Gesetz, Gericht, Anzeige, Jura, Polizist
Muss ich Daten meiner Schwester an Behörde weitergeben und hatte Behörde Rechte , meine Adresse zu erfahren?

Ich habe mal zwei Fragen . Ich bekam ein Brief von Bezirk Mittelfranken . Darin steht , dass mein Vater , mit dem wir seit mind.8 Jahren kein Kontakt pflegen , dass er ein Antrag stellte auf Übernahme ungedeckter Heimkosten , und im Rahmen der Antragssachbearbeitung noch die Anschrift meiner Schwester benötigen , die solle ich bitte mit teilen . Mir ist schon mal bewusst , dass an sich schon begonnen wird , uns zu überprüfen , wenn eine seiner Anträge nicht übernommen wird , und dass jetzt dieser eine Brief "nur" erst mal kam , damit unsere Daten erfasst werden können .

Nun meine Zwei Fragen : Hatte überhaupt solch eine Gemeindebehörde für Soziales / Gesundheit / Kultur das Recht , meine Adresse einzufordern ? , weil ich damit mein Einwohneramt vermute , denn mein Vater kann nur meine Alte Adresse in gleicher Stadt wissen . Das bedeutet sicherlich , dass es bei mir einfacher war , diese heraus zu finden . Meine Schwester ist wo ganz anders , wie bisher für meinen Vater bekannt , aber sie ist auch mit neuer Anschrift selbstverständlich gemeldet .

Somit stellt sich für mich gleich die nächste Frage : bin ich überhaupt berechtigt gegenüber meiner Schwester oder verpflichtet gegenüber Behörde , die Adressdaten von ihr weiter zu reichen ? .

Selbst der Brief könnte für mich keine Bedeutung haben , da dieser nicht per Einschreiben kam , ich muss ihn ja nie bekommen haben . Ich finde es etwas unglücklich , dass Behörden sich wieder den einfachen Weg über Dritte suchen , denn meine neue Adresse haben sie ja auch von mir heraus bekommen , dann hätten sie auch die meiner Schwester sich holen können . Ich denke ja eigentlich bin ich nicht verpflichtet zu antworten , obwohl dann immer alles erst bei mir landet , wenn zukünftig in Sachen Unterstützung meines Vaters was auf mich zu kommt , da ich eh die einzige bin , die sicher zahlen müsste . Im Moment mit diesem Brief macht mich eher der Datenschutz misstrauisch ,was mich und meine Schwester angeht . Bin ich mit meinen Gedanken falsch ?

Datenschutz, Recht, Behörden

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