Hallo.
Es wäre schön, wenn v.a. BSW-Politiker auf diese Frage antworten könnten.
Ich finde an eurer Migrationspolitik nicht alles schlecht. Migration ist wichtig und ich sehe es als positiv, man sollte allerdings auch die Fluchtursachen bekämpfen, damit wir endlich wieder eine globale Gerechtigkeit schaffen und genau das gehört doch auch zu einer linken Politik dazu. Ich finde es gut, dass ihr darauf hinweist. Ich finde es unerträglich, dass wir in Europa im Reichtum schwimmen und die Menschen in ärmeren Länder in Krieg und Armut leben.
Genauso muss man allerdings auch darauf achten, dass eben weniger Parallelgesellschaften hierzulande entstehen, sonst wird die Hetze von Seiten der AfD immer weiter verstärkt. Und dazu gehört es nunmal auch, dass Menschen, die schwere Straftaten (z.B. Mord) verübt haben, ihr Bleiberecht verwirkt haben. Bei leichten Straftaten sollte man hingegen menschlich agieren.
Bei einer Sache bin ich aber skeptisch. Die CDU hat eine fixe Migrationsobergrenze pro Jahr festgelegt. Das BSW will nach der Kapazität gehen. Bloß wie berechnet sich diese Kapazität? Wer errechnet sie? Und vor allem, wie hoch ist diese Kapazität? Ich verlange ja noch nicht, dass man mir einen exakten Wert nennt, aber wenigstens ein ungefährer Wert. Dieser Wert sollte m.M. nach nämlich nicht zu niedrig sein.
Kann mir darüber jemand eine Auskunft geben?