Sind Betreuer/innen auch für Sexualität zuständig?
Also eine normale Betreuerin z. B. (mal egal ob gesetzliche Betreuerin oder Bezugsbetreuerin in Betreutem Wohnen z. B.)
Ist diese auch für Sexualität des Klienten zuständig?
Was darf sie? Was nicht?
Darf Sie sich z. B. den Penis des Klienten (mit dessen Einverständnis) ansehen oder berühren? (aus nicht-sexuellen Gründen)
10 Antworten
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Definitiv nein. Wenn es darum geht einen Klienten intim anfassen zu müssen z.B. aus pflegerischen oder medizinischen Gründen, dann ist das mit dessen Einverständnis natürlich ok. Aber das hat nichts mit Sexualität zu tun. Eine sexuelle Beziehung zwischen Betreuern und Klienten ist in der Regel vom Arbeitgeber verboten.
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Eine gesetzliche Betreuerin darf so gut wie alles. Sie muss es gegebenenfalls im Nachhinein bei einer Beschwerde des Betreuten vor dem Betreuungsgericht lediglich begründen können.
Wenn sie dann für ihre Übergriffe ein sexuelles Motive nennen würde, hat sie schlechte Karten.
Wenn sie jedoch die Erfordernis ihres Handelns mit gesundheitlichen Defiziten und Problemen des Betreuten erklärt, ist sie auf der sicheren Seite.
Denn schließlich ist der Betreute aufgrund ihrer psychischen Beeinträchtigung unter Betreuung gestellt worden und im Betreuungsbeschluss steht deswegen ausdrücklich, dass dieser keinen eigenen freien Willen und kein eigenes Beurteilungsvermögen mehr besitzt.
Dem Betreuten wurde per Betrreungsbeschluss der eigene freie Wille abgesprochen und angeordnet, dass dieser fehlende Wille deshalb stellvertretend durch die Betreuerin wahrgenommen werden muss.
Und wenn die Betreuerin diese Übergriffe einfach abstreitet wird man ihr glauben und dem "psychisch kranken" Betreuten unterstellen, dass er Haluzinationen hat und von Verfolgungswahn geplagt sei.
Von einer Ahndung dieser "Verleumdung" wird man absehen, allerdings in der Betreeuungsakte einen ausführlichen Bericht der Betreuerin über diese aus "niederen Motiven gestartete unverschämte Rumordkampagne" des Betreuten ablegen.
Dieser Bericht gilt fortan als unwiederlegbarer Beweis für die Heimtücke des Betreuten. Und immer wenn es um die Frage geht, ob die Betreuung aufgehoben werden soll, wird diese Akte zu rate gezogen.
Letztlich ziehen Betreuer und Betreuungsgericht an einem Strang und der Betreute ist ihnen ausgeliefert.
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wenn du Probleme mit deinem Geschlechtsteil hast, solltest du zum entsprechenden Arzt gehen
sexuelle Aktivitäten zwischen Betreuer und betreuter Person sind nicht zulässig
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Sie darf ihn sicher nicht, so sie nicht ausgebildete Ärztin ist, medizinisch behandeln, aber sie darf ihn sehr wohl zum Arzt schicken, zur Not auch nach Begutachten und eigener Einschätzung, LG.
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Ein Betreuer hat nicht mit körperlichen Problemen/Wünschen zu tun!
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Doch. Steht auch so in den Leitlinien eines jeden Trägers, der Betreutes Gruppenwohnen und so macht.
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Nein. Ein vom Gericht bestellter Betrruer kümmert sich um Vermögen, Anträge und Papierkram. Und sonst um nichts!
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Ich rede aber von Betreuerinnen im BEW oder BGW z. B.!
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Das hat der Betreuer sehr wohl. Lies das Deckblatt mit deinen Aufgaben.
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Ich hab' keine Aufgaben. Ich bin nich Betreuerperson.
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Ich bin keine Betreuerin und habe daher weder ein Deckblatt, noch solche Aufgaben...
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![](https://images.gutefrage.net/media/user/Wunschbeutel/1531159681885_nmmslarge__14_71_500_500_8ab294ff9d4e009a5b7244492c340be9.jpg?v=1531159684000)
Ok... Hmm.. Von dir würde ich auch gern betreut werden.^^
Hehe^^