Nach Ende einer Betreuung wird kein Schlussbericht und keine Schlussabrechnung gemacht? Wie sollte man sich in der Entlastungserklärung äußern?

Vorweg erwähne ich gleich mal am Anfang, dass es ein sehr komplizierter Fall ist.

Ich stand jetzt etwa 4 Jahre unter gesetzlicher Betreuung. Anfangs hatte ich Vermögen, wovon sich der erste Betreuer selbst bediente (was auch erlaubt ist, da man Betreuung selber zahlen muss). Zwischenzeitlich wurde dann der Betreuer gewechselt und es wurden mehrmals Aufgabenkreise erweitert. Schlussfolgern kam es dann zur Entmündigung und ich wurde postalisch über nichts mehr informiert. Da ich Schulden hatte, hat der erste Betreuer Geld an Gläubiger überwiesen. Leider erhielt ich keine Kenntnis wohin das ganze Geld floss. Der nachfolgende Betreuer hatte anscheinend keine Ahnung, dass da überhaupt mal Vermögen vorhanden war, also gehe ich davon aus, dass der erste Betreuer Unterlagen unterschlagen haben könnte.

Nun wurde die Betreuung beendet und ich stehe noch in Dunkeln, was die ganzen Sachen betrifft von denen ich keine Kenntnis erhielt. Per Brief erfuhr ich: das Gericht und Betreuung fertigen keine Schlussabrechnung und keinen Schlussbericht an. Dazu soll ich mich nun äußern. Entweder auf die Stellungnahme verzichten, oder eine Erklärung abgeben. Nun würde ich gerne mal wissen, was ich da erklären soll?

Mein erster Gedanke: erklären, dass ich auf eine Schlussabrechnung und einen Bericht bestehe. Natürlich würde ich auch erklären, dass ich eine Darlegung aller Zahlungseingänge- und Ausgänge möchte (damit ich weiß, wohin das Geld genau ging und was alles für Rechnungen bezahlt wurden). Sollte ich da dann auch etwas zum ersten Betreuer schreiben? Gibt es sonst noch etwas, das man anfordern sollte?

Gesundheit, Arbeit, Geld, Recht, Bericht, Betreuung, Konto, Unterlagen, Vermögen, Ausbildung und Studium, Wirtschaft und Finanzen