Unser Hort hat als normale Strafmaßnahme Hortverbote aufgestellt: Hat man drei rote Punkte -und die gibt es schon bei alltäglichen "Delikten" und nicht nur bei Gewalt- wird ein Tag Hortverbot vergeben. Für mich ist das der Offenbarungseid der Pädagogik und allenfalls bei wirklicher Gewalt angebracht. Wie sieht die rechtliche Situation aus? Wie kann man sich dagegen wehren? Wir können doch keinen Urlaub nehmen nur weil mein Sohn verbotenerweise aufs Klettergerüst gestiegen ist...

Nachtrag: Diese Regel ist neu und wurde ohne vorherige Info aufgestellt.

2. Nachtrag: Es ging beim "Klettergerüst" nicht um eine Gefährdung, sondern wie gesagt um eine Bagatelle: Mein Sohn ist draufgeklettert, obwohl ein anderes KInd an der Reihe gewesen wäre.

Dritter Nachtrag und Präzisierung wegen der vielen Beiträge - vielen Dank an alle übrigens: Meine Kinder sind 9 Jahre alt. Der Hort schickt sie nicht einfach nach Hause, sondern ruft vorher an, ob auch jemand da ist. Als meine Frau das telefonisch verneint hat, wurde von uns verlangt, das verhängte Hortverbot eben in der kommenden Woche durchzuführen, was wir ebenfalls verweigert haben, da keiner von uns einfach so Urlaub nehmen kann. Wie sieht nun die rechtliche Situation aus? Kann der Hort diese Strafe erzwingen, auch dann wenn wir nicht in der Lage sind Urlaub zu nehmen? Hier würde mich besonders die rechtliche Seite des Casus interessieren. Natürlich ist auch die pädagogische Frage von Gewicht; allerdings sind wir - trotz grundsätzlicher Diskussionsbereitschaft - ziemlich festgelegt: Die Eltern zu strafen, um somit indirekt die Kinder zu strafen, ist schwarze Pädagogik im progressiven Gewand... Bequem für die Erzieher, Stress für die Eltern. Lohnt da wirklich eine Diskussion...?