Muss ich Daten meiner Schwester an Behörde weitergeben und hatte Behörde Rechte , meine Adresse zu erfahren?

Ich habe mal zwei Fragen . Ich bekam ein Brief von Bezirk Mittelfranken . Darin steht , dass mein Vater , mit dem wir seit mind.8 Jahren kein Kontakt pflegen , dass er ein Antrag stellte auf Übernahme ungedeckter Heimkosten , und im Rahmen der Antragssachbearbeitung noch die Anschrift meiner Schwester benötigen , die solle ich bitte mit teilen . Mir ist schon mal bewusst , dass an sich schon begonnen wird , uns zu überprüfen , wenn eine seiner Anträge nicht übernommen wird , und dass jetzt dieser eine Brief "nur" erst mal kam , damit unsere Daten erfasst werden können .

Nun meine Zwei Fragen : Hatte überhaupt solch eine Gemeindebehörde für Soziales / Gesundheit / Kultur das Recht , meine Adresse einzufordern ? , weil ich damit mein Einwohneramt vermute , denn mein Vater kann nur meine Alte Adresse in gleicher Stadt wissen . Das bedeutet sicherlich , dass es bei mir einfacher war , diese heraus zu finden . Meine Schwester ist wo ganz anders , wie bisher für meinen Vater bekannt , aber sie ist auch mit neuer Anschrift selbstverständlich gemeldet .

Somit stellt sich für mich gleich die nächste Frage : bin ich überhaupt berechtigt gegenüber meiner Schwester oder verpflichtet gegenüber Behörde , die Adressdaten von ihr weiter zu reichen ? .

Selbst der Brief könnte für mich keine Bedeutung haben , da dieser nicht per Einschreiben kam , ich muss ihn ja nie bekommen haben . Ich finde es etwas unglücklich , dass Behörden sich wieder den einfachen Weg über Dritte suchen , denn meine neue Adresse haben sie ja auch von mir heraus bekommen , dann hätten sie auch die meiner Schwester sich holen können . Ich denke ja eigentlich bin ich nicht verpflichtet zu antworten , obwohl dann immer alles erst bei mir landet , wenn zukünftig in Sachen Unterstützung meines Vaters was auf mich zu kommt , da ich eh die einzige bin , die sicher zahlen müsste . Im Moment mit diesem Brief macht mich eher der Datenschutz misstrauisch ,was mich und meine Schwester angeht . Bin ich mit meinen Gedanken falsch ?

Datenschutz, Recht, Behörden
Die zuständige Behörde hat dem Nachbar einen Anbau genehmigt, der mein Wegerecht beschneidet, ist das zulässig?

Ich habe ein eingetragenes Wegerecht, zum Laufen und Fahren.

Dieses Wegerecht betrifft den einzigen Weg, der über das Nachbargrundstück zu uns hin führt.

Der von der Baubehörde als Wohnraumerweiterung genehmigte Anbau reicht mit der Ecke bis in die Biegung des Weges. Dort muss ich im 90 Grad Winkel um eine Kurve und kam auch früher ohne den Anbau kaum drum herum. Auf der einen Seite in der Biegung ist jetzt der Anbau und auf der anderen Seite direkt gegenüber steht die Garage vom Nachbar.

Ich habe beim Amt nachgefragt, warum man mein Wegerecht nicht berücksigt hat und bekam von der Dame die Antwort, woher ich denn wissen will, dass sich das Wegerecht, überhaupt auf diesen Weg beziehen würde...

Ich habe im Archiv nachschauen lassen, es gibt und gab immer nur den EINEN Weg...

Meiner Meinung nach hat sich die Dame vom Amt sehr parteiisch verhalten, wobei sie sich in Zivilrechte (Wegerecht) gar nicht einbringen darf.

Ist es wirklich rechtens, dass eine Amtsperson einfach ohne Prüfung der Gesamtlage, eine Baugenhemigung erteilt? Eine Vortortbegehung durch das Amt fand nicht statt.

Als ich unlängst das Thema noch einmal einem anderen Sachbearbeiter (Kollegin war im Urlaub) vortrug, hat dieser gemeint, dass seine Kollegin sich von den realen Verhältnissen womöglich keine Kenntnis richtige verschafft hat.

Mehr nicht, weiter kann er mir nicht helfen, ich sollte eine Beschwerde einreichen....

Ich weiß nicht mehr weiter.

Recht, Behörden, Willkür

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