Wie kann ich - ohne Anwalt(!) - schnell und unkompliziert meine Rechte betreffend Zugang zum Stromzähler/Sicherungskasten gegenüber dem Vermieter bekommen?

So. Juristisch ist die Sache für mich jetzt im Grunde absolut klar.

Sachverhalt ist der, dass mein Vermieter vor wenigen Tagen den Zählerkasten abgeschlossen hat. Problem: Ich habe also keinen Zugang mehr zum Zählerkasten. Wichtig: Im Zählerkasten ist nicht nur mein Stromzähler, sondern auch die Sicherungen befinden sich dort.

Dazu, siehe hier (!):

https://www.ibr-online.de/IBRUrteile/index.php?zg=0&S_ID=121312

Jetzt ist es natürlich so, dass der Vermieter sehr launisch ist und ich a) kein Geld für Anwalt habe und b) ein Rechtsstreit übertrieben und eskalierend wirken würde.

Ein Umzug steht auch nicht zur Debatte wegen der Wohnungsmarktlage und (!) wegen anderer Umstände.

Jetzt ist es zwar sehr schön das zu wissen, was Recht ist. Und, vermutlich werde ich auch ein Gespräch, maximal 3 Gespräche, mit dem Vermieter versuchen.

Jedoch frage ich mich nun wer, also welche Behörde, mir jetzt konkret helfen könnte.

Wen könnte das interessieren? Das Ordnungsamt? Die Polizei? Den Netzbetreiber?

Ich möchte an der Stelle anmerken, dass ich es recht traurig finde, dass in Deutschland Vieles immer sehr kompliziert ist und kompliziert gemacht wird und immer nach Zuständigkeiten geguckt wird.

Z.b. in meinem Falle ist die Rechtslage und Sachlage im Grunde völlig klar. Aber warum könnte dann nicht eine unbürokratische, schnelle Hilfe möglich sein?

Wenn z.B. jemand vom Ordnungsamt kommen würde. Der bräuchte keine 5 Minuten. Der müsste nur kurz dem Vermieter sagen, dass mir grundsätzlich Zugang zum Zählerkasten zusteht und dass er das gewährleisten muss. Und dann wäre alles geklärt. Versteht ihr? Das wäre einfach, schnell und unkompliziert.

Also Kernfrage ist: Wer kann entweder schriftlich oder durch persönliches Erscheinen dafür sorgen, dass der Vermieter den Schlüssel wieder in den Zählerkasten steckt?

Polizei, Strom, Elektrik, Recht, Mietrecht, Behörden, Ordnungsamt, Netzbetreiber, Sicherungskasten
Behinderung: Bewerbung auf 2 geeignete Stellen im selben Unternehmen?

In einer Behörde (öffentlicher Dienst) wurden 2 Stellen intern ausgeschrieben. Beide haben fast die selben Tätigkeiten, befinden sich aber in zwei verschiedenen Abteilungen.

Mein Arbeitsvertrag ist befristet. Meine Stelle wurde jetzt als unbefristet ausgeschrieben.

Es sind die gleichen Tätigkeiten, die ich gerade mache, nur dass noch eine weitere Aufgabe dazu kommt. Also 50 % die neue Aufgabe + 50 % die bisherigen Tätigkeiten. Diese 50 % der neuen Aufgabe findet als Urlaubs- bzw. Krankheitsvertretung statt. Immer wenn jemand aus der Abteilung von der zweiten ausgeschriebenen Stelle gerade nicht da ist, würde man sozusagen einspringen.

Bei der zweiten Stelle handelt es sich um eine komplett neue Aufgabe. Das heißt 100 % die neue Aufgabe, was übrigens die selbe Aufgabe ist wie die 50 % von Stelle eins.

Ich habe mich auf beide Stellen beworben und angegeben, dass ich einen Grad der Behinderung habe. Ein Antrag auf Gleichstellung ist gestellt worden, darüber muss noch entschieden werden. Ich rechne damit, dass ich den Bescheid für die Gleichstellung mit einem schwerbehinderten Menschen bis zum Vorstellungsgespräch habe und nachreichen kann.

Im Stellenangebot steht, dass Schwerbehinderte mit Vorrang berücksichtigt werden. Ich wäre für beide Stellen geeignet. Die erste Stelle führe ich ja gerade aus (Berufserfahrungen daher vorhanden) und bei der zweiten Stelle bringe ich Erfahrungen aus früheren Arbeitsverhältnissen bei anderen Arbeitgebern mit.

Mir wurde schon zugesichert, dass ich zu beiden Vorstellungsgesprächen eingeladen werden.

Meine Frage:

Wenn ich als schwerbehindert gelte und für beide Stelle geeignet bin, müssen mir dann beide Stellen angeboten werden und ich kann dann selbst wählen, welche ich annehme? Oder kann der Arbeitgeber entscheiden, welchen er mir von beiden anbietet?

Der Hintergrund ist, dass ich bevorzugt die erste Stelle annehmen möchte. Die Entscheidung trifft hier mein Chef, wer eingestellt wird. Mein Chef drängt mich aber dazu, dass ich mich unbedingt auch auf die zweite Stelle bewerben soll, da noch ein Mitarbeiter befristet ist (ohne Behinderung) und sich bewerben wird.

Bewerbung, Behinderung, Behörden, Öffentlicher Dienst, Ausbildung und Studium, Beruf und Büro
Jugendamt fragt 2 mal im Jahr nach Einkommensverhältnissen und droht?

Da ich nicht genug verdiene um Unterhalt zahlen zu können schreibt mir 2 bis 3 mal im Jahr das Jugendamt und droht damit, dass wenn ich keine Einkommensnachweise innerhalb von 2 Wochen liefere Unterhaltsschulden anwachsen würden.

 Ich antwortete auf das letzte Schreiben wie folgt.

im Bezug auf Ihr Schreiben vom 22.12.2020 nehme ich mein Recht nach § 1605 Abs. 2 BGB in Anspruch. 

Demnach dürfen Sie die Auskunft zum Einkommen nur alle 2 Jahre von mir fordern und nicht alle paar Monate.

Ich fühle mich ehrlich gesagt etwas belästigt. Einmal im Jahr wäre sogar noch vertretbar trotz gesetzeswidrigen Handelns aber 2 bis 3 mal im Jahr?

Bitte keine Moralapostel hier sondern auf Gesetzesebene bezogen antworten.

Dürfen die das und was kann ich dagegen tun wenn es gegen das Gesetz verstößt?

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 1605 Auskunftspflicht

(1) Verwandte in gerader Linie sind einander verpflichtet, auf Verlangen über ihre Einkünfte und ihr Vermögen Auskunft zu erteilen, soweit dies zur Feststellung eines Unterhaltsanspruchs oder einer Unterhaltsverpflichtung erforderlich ist. Über die Höhe der Einkünfte sind auf Verlangen Belege, insbesondere Bescheinigungen des Arbeitgebers, vorzulegen. Die §§ 260, 261 sind entsprechend anzuwenden.

(2) Vor Ablauf von zwei Jahren kann Auskunft erneut nur verlangt werden, wenn glaubhaft gemacht wird, dass der zur Auskunft Verpflichtete später wesentlich höhere Einkünfte oder weiteres Vermögen erworben hat.

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Bekommt man vom Eichamt bei Feststellung von Unregelmäßigkeiten nach Prüfung eines ausgebauten Stromzählers Bescheid?

Es geht um folgenden Sachverhalt, der erklärt und zur Beantwortung der Frage zwingend berücksichtigt werden muss (!):

Der Netzbetreiber als grundzuständiger Messstellenbetreiber hat einen (gesetzlich vorgeschriebenen) Stromzählerwechsel durchgeführt. Dabei wurde vom alten Ferraris-Zähler zu einer modernen Messeinrichtung gewechselt.

Wie ich (leider erst durch Umstände/Umwege) herausfinden konnte, werden alle ausgebauten Stromzähler grundsätzlich in einem speziellen Verfahren beim Messstellenbetreiber "ausgebucht" und auch zum Eichamt geschickt und dort geprüft, gehen dann zurück an den Messstellenbetreiber und werden dann der Verschrottung zugeführt.

Die Fragestellung, die sich daraus für mich nun ergibt ist:

Was passiert denn, wenn das Eichamt feststellt, dass der Stromzähler, der meinen Strom gezählt hat, in besonders hohem Maße ungenau gezählt, vielleicht sogar zu meinem Nachteil ungenau gezählt, hat?

Pech gehabt?

Oder hat einer der Beteiligten eine Berichtspflicht mir gegenüber? Irgendeiner müsste hier meiner Einschätzung nach dann zuständig sein. Stromanbieter, Messstellenbetreiber oder das Eichamt selbst.

Ich weiß nun natürlich auch nicht genau ob so etwas schon mal vorgekommen ist und was dann (gesetzliche) Regelung und übliche Vorgehensweise ist oder wäre.

Die Eichfrist war bei dem ausgebauten Stromzähler jedenfalls abgelaufen und konnte nicht verlängert werden, weil eine Stichprobe aus der selben "Charge" durchgefallen sei, wie es hieß.

Prüfung, Strom, Recht, Behörden, Elektriker, Messtechnik, Stromzähler, Verbraucherrecht, Netzbetreiber
Wie kann ich mich gegen meine Kollegin wehren?

Seit ein paar Monaten arbeite ich im Vorzimmer einer Behörde. Ich teile mir das Büro mit einer gleichgestellten Kollegin, die am selben Tag angefangen hat wie ich. Im Vorfeld hatte ich mich sehr darauf gefreut, dass ich nicht alles alleine machen muss.

Leider gibt es Probleme. Meine Kollegin mag mich nicht.

1.) Wäre sie lieber alleine im Zimmer. Sie ist automatisch davon ausgegangen, dass sie die einzige Vorzimmerdame bei uns sein wird und ein Einzelbüro bekommt. Ich habe mich diesbezüglich schon im Vorstellungsgespräch informiert und wusste, dass ich eine Kollegin bekomme.

2.) Bin ich ihr fachlich überlegen, was ich aber keinesfalls heraushängen lasse. Meine Kollegin ist sehr langsam und vertrödelt viel Zeit mit unwichtigen (privaten) Dingen. Außerdem tut sie sich schwer, manche Aufgaben zu verstehen. Sie ist mir auch intellektuell unterlegen (ich habe Abi und studiere nebenbei, sie war auf der Hauptschule und ist generell ein wenig einfacher gestrickt).

Mich stört in erster Linie, dass sie immer mal wieder mehrere Punkte aufzählt, welche sie an mir stören und die ich ihrer Meinung nach unbedingt ändern muss, damit sich sich im Büro wohl fühlt. Ich finde dieses Verhalten ganz schön anmaßend und sehe es nicht ein, mich ständig für sie verbiegen zu müssen.

Wie soll ich mich verhalten? Ich möchte ungern wegen dieser Frau meine Probezeit in Gefahr bringen.

Arbeit, Büro, Arbeitsklima, Behörden, Sekretärin, Ausbildung und Studium

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