Ich habe mal zwei Fragen . Ich bekam ein Brief von Bezirk Mittelfranken . Darin steht , dass mein Vater , mit dem wir seit mind.8 Jahren kein Kontakt pflegen , dass er ein Antrag stellte auf Übernahme ungedeckter Heimkosten , und im Rahmen der Antragssachbearbeitung noch die Anschrift meiner Schwester benötigen , die solle ich bitte mit teilen . Mir ist schon mal bewusst , dass an sich schon begonnen wird , uns zu überprüfen , wenn eine seiner Anträge nicht übernommen wird , und dass jetzt dieser eine Brief "nur" erst mal kam , damit unsere Daten erfasst werden können .

Nun meine Zwei Fragen : Hatte überhaupt solch eine Gemeindebehörde für Soziales / Gesundheit / Kultur das Recht , meine Adresse einzufordern ? , weil ich damit mein Einwohneramt vermute , denn mein Vater kann nur meine Alte Adresse in gleicher Stadt wissen . Das bedeutet sicherlich , dass es bei mir einfacher war , diese heraus zu finden . Meine Schwester ist wo ganz anders , wie bisher für meinen Vater bekannt , aber sie ist auch mit neuer Anschrift selbstverständlich gemeldet .

Somit stellt sich für mich gleich die nächste Frage : bin ich überhaupt berechtigt gegenüber meiner Schwester oder verpflichtet gegenüber Behörde , die Adressdaten von ihr weiter zu reichen ? .

Selbst der Brief könnte für mich keine Bedeutung haben , da dieser nicht per Einschreiben kam , ich muss ihn ja nie bekommen haben . Ich finde es etwas unglücklich , dass Behörden sich wieder den einfachen Weg über Dritte suchen , denn meine neue Adresse haben sie ja auch von mir heraus bekommen , dann hätten sie auch die meiner Schwester sich holen können . Ich denke ja eigentlich bin ich nicht verpflichtet zu antworten , obwohl dann immer alles erst bei mir landet , wenn zukünftig in Sachen Unterstützung meines Vaters was auf mich zu kommt , da ich eh die einzige bin , die sicher zahlen müsste . Im Moment mit diesem Brief macht mich eher der Datenschutz misstrauisch ,was mich und meine Schwester angeht . Bin ich mit meinen Gedanken falsch ?