Wohn-Riester gefördertes Kapital zur Auszahlung von Geschwistern bei Haus-Schenkung?!

Hallo,

Ich stehe gerade vor der Entscheidung, ob sich ein Bausparvertrag (BSV) für mich lohnt. Ich soll in ein paar Jahren ein Haus meiner Eltern überschrieben bekommen. Das Haus gehört meinen Eltern, wird aber nicht von ihnen bewohnt (insbesondere soll es später keine Wohnrechtsvereinbarungen o.ä. geben). Auf dem Haus ist aktuell keine Hypothek.

Meinen Bruder muss ich dann aber entsprechend ausbezahlen (Vorgabe meiner Eltern), weil es ja sozusagen ein vorgezogenes Erbe ist. Und hier wird es interessant. So ein BSV lohnt sich meiner Meinung nach nur, wenn ich die staatliche Riesterförderung ("Wohn-Riester") in Anspruch nehmen kann. Sonst kann ich angesichts der aktuellen Zinslage lieber eine andere Sparform wählen und später einen Kredit zu höheren Zinsen als beim BSV aufnehmen - macht unterm Strich ein gleiches bis besseres Ergebnis. Diese Förderung ist aber Zweckgebunden für den Erwerb oder die Entschuldung von selbstgenutztem Wohneigentum. Das Haus soll jedoch nicht gekauft werden (sondern geschenkt/überschrieben) und es ist auch aktuell nicht verschuldet. Meine Frage ist jetzt, ob die Kosten für die Auszahlung meines Bruders als Entschuldung im Sinne der Riester-Förderung zählen. Kann ich mit Guthaben+Darlehen aus einem gefördertem Bausparvertrag meinen Bruder bei Überschreibung des Hauses auszahlen? Falls das so nicht geht, lässt sich das ggfs. konstruieren, wenn ich für die Auszahlung eine Hypothek aufnehme auf dem Haus und die mit dem BSV ablöse? (Ob sich das dann überhaupt noch rechnet habe ich mir noch nicht überlegt!).

Ich möchte gar nicht viel über Sinn/Unsinn von BSVs diskutieren, ich weiß sehr wohl was für ein mieses Geschäft man damit in der Regel macht. Mich interessiert nur, ob es sich bei meinem Fall um eine schädliche Verwendung der Riester-Förderung handelt oder nicht.

Viele Grüße, Jan

Riester, Bausparvertrag, Wohn Riester
Schufa oder ähnliches bei Kredit im Ausland (Polen)? Bitte lesen....

Hallo zusammen. Ich habe eine Frage zum Thema Kredite und Finanzen. Der Fall:

Ich bin Eigentümer einer Immobilie in Deutschland, und habe vor, diese im laufe diesen Jahres zu modernisieren (Dachbodenausbau). Hierzu wird ein Kleinkredit von ca. 5000 € Benötigt.

Des weiteren haben wir in den letzten Jahren von unserem Ersparten ein Haus in Polen gebaut (meine Frau ist gebürtige Polin). Hier sollen nun Möbel angeschafft werden. Dies sollte eigentlich auch über einen Kredit laufen (6000 €), den meine Schwiegermutter über die 0% Finanzierung eines ansässigen Möbelhaus beantragen wollte. nur bekommt sie keinen, da sie Rentnerin ist.

Da meine Frau die doppelte Staatsbürgerschaft hat, und auch noch in Polen gemeldet ist, möchte sie nun in Polen diesen Kredit auf ihren Namen beantragen. Laut der Bank stellt das (zumindest in Sachen Bonität) kein Problem dar.

Nun stellt sich aber die Frage, ob dieser Kredit in der Deutschen Schufa oder ähnliches auftauchen würde. Dies könnte dann evtl. dazu führen, daß es mit dem Modernisierungskredit für unsere Deutsche Immobilie schwieriger sein könnte.

Kennt sich jemand mit polnischen Krediten/ Darlehen aus? Ich weiß, im Grunde sprechen wir hier bei insgesamt 11.000 € über Peanuts, aber alles steht und fällt meist mit dem Schufa-Score bezw. der Anzahl der Kredite.

Schufa-Score liegt übrigens aktuell bei 98,9% aktuell läuft noch ein 30.000er Baukredit, und das Auto mit 5000 €.

Freue mich auf Antworten. Gruss

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