Schule, Teilzeit, Ausziehen?

Hallo Leute,

Ich bin 19 Jahre und gehe in die 11. Klasse, habe auch vor mein Abi zu machen. Nebenbei gehe ich als Minijobber auf 450€ Basis arbeiten.

Nun ist es so, dass ich noch zu Hause wohne und überhaupt kein gutes Verhältnis zu meinen Eltern habe und es auch nach mehreren Versuchen beim Psychologen, Familientherapie etc. Nichts gebracht hat. Ich leide sehr unter gerade unter meiner Mutter.

Nun bin ich an dem Punkt angelangt, an dem ich einfach nicht mehr kann und mein Psychologe mir auch nicht mehr wirklich weiterhelfen kann, er kann es nur kurzfristig erträglicher machen.

Er hat mir angeboten zum Jugendamt zu gehen, wegen ausziehen und so. Es ist aber eigentlich so, dass ich das Jugendamt daraushalten möchte, da ich meine Mutter kenne und es das Verhältnis erheblich Verschlechtern würde und ich möchte ja später versuchen unser Verhältnis wieder ein wenig zu verbessern.

Auf jeden Fall bin ich jetzt am überlegen, ob ich neben der schule nicht mehr nur minijobbe sondern Teilzeit arbeiten gehe. Mit der Schule wäre das soweit kein Problem und bei meiner Arbeit auch nicht.

Ich weiß halt nicht genau wo ich mich darüber informieren kann. Das heißt, wenn ich ausziehe ob ich vielleicht Zuschüsse vom Amt oder so bekomme bezüglich der Wohnung oder sonstigem, weil ich ja noch zur schule gehe.

Vielleicht kann mir ja jemand weiterhelfen, wo ich mich gut informieren kann was das Thema angeht und würde mich über ernstgemeinte Antworten sehr freuen!

Arbeit, Schule, Geld, Eltern, Amt, Auszug, Jugendamt, Verhältnis, Ausbildung und Studium
Komplett Abriss der Innenräume beim Auszug?

Schönen guten Tag,

da ich so langsam am verzweifeln bin mit der Menge an Arbeit die sich momentan über mich kommt möchte ich gerne eine Frage stellen und die Situation erläutern.

Mein Opa muss aus Krankheitsgründen seine von der Vonovia gemietete Wohnung verlassen. Das Haus wurde 1974 gemietet und wie man alte Menschen kennt verlieren diese auch mal gerne einen Mietvertrag ( Vonovia wollte diesen uns zuschicken, bis jetzt Pustekuchen). Und weil er in seinem Alter das natürlich nichtmehr schafft habe ich mich natürlich bereit erklärt dies zu tun.

Der Mann der die Wohnungsabnahme mit uns machen möchte hat uns ein Dokument zukommen lassen in dem er verlangt

  • Alle Wandverkleidungen inkl. Putzschäden restlos zu beseitigen.
  • Oberböden inkl. Folgeschäden restlos zu beseitigen
  • Alle Deckenverkleidungen und Deckenplatten zu entfernen (dadrunter steht "Die Decken müssen aus Kulanz nicht Nachgespachtelt werden (direkte Frage hierzu folgt unten))
  • Die Wandriemchen in der Küche und im Wohnzimmer sind wieder zu entfernen und ein tapezierfähiger Untergrund zu schaffen.
  • Gartenteich muss eingeebnet werden.

Mein Fragen hierzu:

Mein Opa hat die Wohnung natürlich komplett unrenoviert übernommen, macht das einen Unterschied zu etwaigen Klauseln?

Die Decke in der Küche habe ich entfernt (Holzplatten) die Querlatten dort drunter kann ich nicht abmachen, weil mir sonst die komplette Decke runter kommt, da der Putz mega brüchig ist und viele Risse und Löcher hat. Hierzu steht in dem Text das die Decke nicht nachgespachtelt werden muss aus Kulanz aber auf dem gleichen Blatt unten steht Deckenverkleidung inkl. Putzschäden restlos beseitigen?

Wenn man Klinker von uralten Wänden entfernen platzt natürlich richtig viel ab. Ist dies wirklich meine Aufgabe ne halbe Wand wieder zu verputzen?

Generell muss man sagen das die komplette Bude absolut Sanierungsbedürftig ist und auch garnicht mehr vermietet sondern direkt Verkauft werden soll.

Ist das alles wirklich richtig so?

Ich habe mal die Forderung angehängt. Vieleicht kann mir ja jemand weiterhelfen :D

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Mietrecht, Auszug
Darf der Vermieter im Mietvertrag eine Farbmarke zum streichen angeben?

Sehr geehrte gutefrage.net-Community,

ich ziehe diesen Monat aus meiner Mietwohnung aus und plötzlich verlangt der Vermieter, dass ich die Wohnung in einem ganz speziellen Farbton und mit einer allergikerfreundlichen Farbe streiche. Als ich den Mietvertrag durchgegangen bin, ist mir aufgefallen, dass in diesem nichts über Farbton oder Ähnliches steht. Unter "§20 Auszug des Mieters" des Mietvertrages steht lediglich "Zieht der Mieter aus, muss er die Räume besenrein und mit sämtlichen Schlüsseln dem Vermieter oder seinem Verwalter zurückgeben". Jedoch hat der Vermieter selbst, einen handschriftlichen Zusatz bei "§22 Sonstige Vereinbarungen" hinzugefügt, und zwar steht dort: "Die Wohnung wir bei Einzug in fachgerecht renovierten Zustand übergeben und bei Auszug fachgerecht renoviert an den Vermieter zurückgegeben. (Flächen sind mit Brillux zu verwenden. [...]"

Mal abgesehen von Grammatikfehler, kommt es mir auch sehr bizarr vor, dass er sich über die Marke der zu verwendenden Farbe äußert. Nun wollte ich mal nachfragen, ob dies überhaupt erlaubt ist, eine bestimmt Marke zum streichen der Wände vorzuschreiben? Ebenfalls wollte ich nachfragen, ob es ihm überhaupt möglich ist, jetzt noch einen Farbton zu wünschen, plus der Bedingung einer allergikerfreundlichen Farbe, da dies im Mietvertrag ja nirgends vereinbart wurde.

Nach eigener Recherche im Internet, habe ich bereits herausgefunden, dass die Farbauswahl allgemein sehr eingeschränkt ist und der Vermieter höchstens Farbtöne angeben darf (bspw. "Neutrale Farben"), aber auch nur, wenn dies im Mietvertrag notiert wurde. Deshalb bin ich mir fast sicher, dass sein Wunsch nach einem bestimmten allergikerfreundlichen Farbton, nun im Nachhinein, nichtig ist. Ebenfalls habe ich gelesen, dass wenn eine Klausel im Mietvertrag nicht rechtens ist, entfällt meine komplette Pflicht zur Renovierung als Mieter und wird somit an den Vermieter selbst übertragen. Wissen sie, ob das stimmt?

Ich hoffe Sie können mir helfen und bedanke mich schon einmal im Voraus!

Mit freundlichen Grüßen

SnAcKx

streichen, Recht, Mietrecht, renovieren, Mietvertrag, Auszug, Mietstreit
Reinigungsgebühr / Reinigungspauschale beim Auszug erlaubt?

In meinem Mietvertrag steht: "Mietparteien treffen folgende Vereinbarung"
(und dann handgeschrieben)

Die Hausordnung muss beachtet werden. Gegenseitige Rücksichtnahme ist selbstverständlich. Bei Auszug sind 100€ für Endreinigung zu bezahlen. Terrasse kann nicht benutzt werden. Parkplätze sind nicht vorhanden. Für Sauberkeit u. Ordnung i. Küche u. Bad ist jeder Mieter selbst verantwortlich, ansonsten fallen zusätzl. Kosten an.

Ist die Klausel in unserer Vereinbarung rechtens bzw. zulässig? Falls nicht, gibt es Verweise auf Urteile oder Mieter-Richtlinien, welche nachweisen, dass es nicht haltbar ist. Der Betrag ist ja schon groß.

Als Randinformationen: Ich wohne in einem WG-Haus mit 7 Parteien, davon einem ca. 16m² Zimmer bzw. Wohnung. Das Haus ist auf zwei Etagen verteilt, davon eine gemeinsame Küche, gemeinsames Erdgeschoss - welches als Waschraum und Abstellkammer fungiert und zwei gemeinsame Bäder/WC. Daneben gibt es gemeinsame Treppen/Treppenhaus vom Erdgeschoss zum 1.OG sowie 1OG zu 2.OG durch jedes Zimmer und gemeinsame Räume zu erreichen sind. Jedes Zimmer ist quasi als Wohnung für sich bzw. jeder hat eigenen Mietvertrag.

Dabei zahle ich hier in Bayern 480€ monatlich, alle Abgaben inkl. Strom und Rundfunkbeitrag. Mietvertrag ist unbefristet, mit standard-Kündigungsfrist und zwei Monatsmieten Kaution. Wohnung ist eigentlich vertraglich unmöbliert.

Wohnung, Miete, Mieter, Recht, Mietrecht, Kaution, Vermieter, Mietvertrag, Auszug
Umziehen, Neuanfang, Hilfe?

Moin, also ich wäre super dankbar wenn sich das jemand durchlesen würde denn ich brauche jetzt echt einmal Rat.

Also, Ich bin jetzt dieses Jahr mit der Schule fertig geworden und habe meine Mittlere Reife erworben. Da ich weder für eine Ausbildung noch eine weiterführende Schule angemeldet bin bleibt mir jetzt nichts anderes übrig als zu arbeiten. Alles kein Problem, es war eigentlich geplant nächstes Jahr ins Ausland zu gehen, daher habe ich auch keine Ausbildungsstelle etc.

Ja jetzt gibt mir meine Mama eine Frist von ganzen 5 Tagen eine vollzeitstelle zu finden. Schön, ich bin durch die Stadt und durch das Nachbarsdorf gelaufen und habe Bewerbungen verteilt.. jetzt habe ich noch keine Rückmeldung bekommen.

Falls ich bis Montag nichts finde darf ich ausziehen. Die einzige Möglichkeit wäre zu meinen Vater zu gehen der aber bei meinen Großeltern lebt. Ich habe schonmal in der Stadt gewohnt und es war die Hölle für mich.Auserdem verstehen mein dad und ich uns nicht wirklich. ich möchte da keinesfalls mehr hin! Außerdem lebt auch meine Tante mit 2 Kindern da.. da brauche ich mich nicht auch noch aufdrängen!

Ich habe jetzt was im Kopf was ich schon früher immer vorhatte.. bzw was ich mich schon länger Frage.

Könnte ich nicht meine wichtigsten Sachen packen und weg hier? Ich suche mir in einer anderen Stadt einen Job ( von mir aus auch 2 Teilzeitstellen) Hauptsache ich verdiene Geld und suche dann nebenbei ein WG Zimmer oder so?

Ich habe an sich nichts zu verlieren und ich habe genug Geld gespart um die ersten Wochen in einem Hostel leben zu können. ( kennt da jemand noch bessere und günstigere Alternativen?)

Ich muss dazu sagen das ich weiß das das ein Sprung ins kalte Wasser ist aber meine mom möchte so oder so das ich bis September ausziehe und den Ort in dem ich jetzt lebe.. naja wohl fühlen tu ich mich hier nicht.

Über hilfreiche Tipps und antworten würde ich mich super freuen!:)

Danke.

im übrigen bin ich 18 Jahre alt :) falls das wichtig ist

Auszug, Neuanfang, Ausbildung und Studium

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