Whg ungestrichen übernommen muss ich bei Übergabe streichen?
Hallo wir ziehen aus ! Haben das Haus ungestrichen übernommen, alle wände waren weiss nur das Wohnzimmer war beige und braun-roT. Nun haben wir in den 3 Jahren gestrichen : gästebad grün,Schlafzimmer eine Wand Aubergine ,kinderzimmer ,und Flur und Küche haben grün blaue Akzente. Unser Vermieter teilte in der Kündigubgsbestätigung mit dass wir das objekt zurückgeben sollen wie wir es übernommen haben also ungestrichen oder Muss ich die bunten wände jetzt wieder weiss streichen ? LG
5 Antworten
Wenn es auffallende, starke Farben sind, muss man eigentlich weiß darüberstreichen, weil der Nachmieter ja dann mindestens zwei mal drüber streichen müssten. Es ist aber auch Verhandlungssache. Wenn es bereits einen Nachmieter gibt und ihm die bunten Wände nichts ausmachen, er sie sogar mag (selber noch nicht streichen will), kann man sie auch so übergeben. Du musst beim Vermieter genauer fragen...
Es kommt darauf an, was im Mietvertrag steht. Sollten Unstimmigkeiten sein, wendest Du dich am besten an die Verbraucherzentrale oder den Mieterverein.
Grün blaue Akzente meine ich mal einem breiten streifen blau und nen dünneren grünen nur kleinere Bereiche
Wenn die Wohnung unrenoviert übernommen wurde, dann muss man bei Auszug auch nicht mehr renovieren, egal was im Mietvertrag steht. Lediglich wenn man wegen dem unrenovierten Zustand Vergünstigungen bekommen hat (z.B. ein bis mehrere Monatsmieten erlassen) würde eine evtl. gültige Regelung im Mietvertrag wieder greifen.
Aber so wie du schreibst, gibt es die eh nicht. Nicht neutrale Farben müssten dann allerdings trotzdem wieder mit neutralen Farben überstrichen werden. Da ihr aber unrenoviert übernommen habt, müsst ihr das nicht.
Schau in deinen Mietvertrag und sprich mit deinem Vermieter.
Ungestrichen wars ja nicht.
Was wurde im Übernahmeprotokoll festgehalten bzw. was wurde vertraglich vereinbart?
Übergabeprotokoll als wir eingezogen sind: UNGESTRICHEN
im Vertrag : Rückgabe in ordnungsgemäßen Zustand
Im Mietvertrag steht : in einem ordnungsgemässen Zustand !
Übergabeprotokoll der Vormieter: ungestrichen übergeben
Kündigungsbestätigung: gemietete räumen in dem Zustand zurück geben wie sie vermietet worden sind