Arbeitszeit für Kraftfahrer

Hallo liebe Com, ich bräuchte mal einen guten Rat!

Mein Chef hat mich als Kraftfahrer (40-Tonner im Nahverkehr) für einen festen Monatslohn eingestellt. Einen Arbeitsvertrag gibt es nicht, lediglich die Probezeit wurde schriftlich vereinbart. Unter dieser Vereinbarung steht der Satz: "Arbeitsrechtlich wenden wir die gesetzliche Regelung an".

Nun zu meinem Problem. Der Chef verlagt für den ausgehandelten Festlohn eine monatliche Arbeitszeit von 265 Stunden. Diese 265 Stunden beginnen am 01. eines Monats und enden am letzten eines Monats. Je nach Anzahl der Arbeitstage des jeweiligen Monats muss ich also zwischen 11,5 und 13,25 Std täglich arbeiten, um mein SOLL zu erfüllen. Da er nach eigener Aussage die Pausen durchbezahlt, rechnet er bei Krankheits-, Feier- und Urlaubstagen pauschal 11 Stunden für den jeweiligen Tag an (egal welcher Monat das gerade ist). Hat der Monat z.B. nur 20 Arbeitstage, mache ich pro Urlaubs- Krankheits- oder Feiertag also 2,25 Std MINUS.

Nun ergibt sich nach seiner Abrechnungsweise bei mir nach gut einem Jahr in der Firma ein Minus auf meinem Stundenkonto von rund 150 Stunden. Diese will er nun mit meinem (Rest-)Urlaub verrechnen. Diese Minusstunden entstehen durch die eben genannten Tage, oder durch "Frei"-Tage, die ich nehmen muss, wenn meine Fahrerkarte mal wieder vor dem Wochenende übergelaufen ist. Alleine in diesem Jahr habe ich bereits rund 1.800 Stunden gearbeitet, knapp 100 Überstunden geschoben und dabei auch rund 180 Minusstunden "erwirtschaftet".

Nach dieser Abrechnungsmethode muss ich ja in weiteren 2 Jahren meinen gesamten Jahresurlaub bereits am Anfang des Jahres für die Überstunden abgeben...

Kann das alles so seine Richtigkeit haben ???

Abrechnung, Arbeitszeit, LKW
Wie lange kann man nichtbezahlte Nachschichtzulagen rückwirkend einfordern?

Mein Chef zahlt uns die Nachschichtzulagen nicht.

Ich arbeite seit 6 Jahren in der Firma und bisher war es ein Zweischichtsystem.

Von 6 Uhr bis 14 Uhr 39 und von 14 Uhr 30 bis 22 Uhr 54.

Soweit ich das recherchiert habe ist es eine gesetzliche Bestimmung, dass der Arbeitgeber verpflichtet ist ab 22 Uhreine Nachtschichtzulage zu zahlen.

Mein Chef zahlt diese nicht.

Auch sonst verstößt er gegen viele Sachen.

  • In der Spätschicht gibt es keine Pause

  • Manchmal kommt es vor, dass ein Maschinebediener ganz alleine in einer Halle arbeitet

  • Er lässt manche Leute 12 Stunden arbeiten, einer hatte deswegen sogar einen Autounfall, weil er am Steuer eingeschlafen ist.

  • Manchmal kommt es vor, dass jemand bis 11 uhr abends arbeitet und muss die Schicht mitten in der Woche wechseln und am nächsten Morgen um 6 Uhr da sein.

Jetzt führt er nächste Woche ein Dreischichtbetrieb ein. Wobei uns jetzt natürlich dann Stunden fehlen werden. da er schlauerweise vorgibt dass wir z.B. von 6 Uhr bis 14 Uhr da sein sollen aber auf einmal müssen wir eine Pause machen.

In unseren Verträgen steht, dass wir 42 Stunden/Woche arbeiten müssen, dieses ist aber jetzt nicht mehr möglich. Also sollen wir Samstags arbeiten. Prozente heirfür werden natürlich auch nicht bezahlt.

Selbst wenn man einen Samstag in der Frühschichtwoche arbeitet, fehlen noch 6 Stunden.

Wenn man in der Spätschichtwoche samstags arbeiten würde, läge zwischen Arbeitsende und Arbeitsaufnahme nur 8 Stunden.

Wie lange kann man rückwirkend, die Nachtschichtzulagen einfordern?

Gibt es Verjährungsfristen?

Muss man die Prozente schriftleich anmahnen einfordern? Was bedeuten würde. Er kündigt demjenigen!

An welche Stellen kann ich mich wenden? Anonym?

Klar, könnt Ihr sagen: such Dir einen anderen Job. aber ich bin nicht méhr der Jüngste, habe einige Banscheibenvorfälle und darf in meinem erlernten Beruf nicht mehr arbeiten.

Ich würde meinem Chef so mal richtig eins auswischen.

Bin dankbar für jeden Tipp.

Arbeit, Arbeitsrecht, Arbeitgeber, Arbeitsschutz, Arbeitszeit, Nachtschicht, Vergütung, minusstunden
Sind berufliche Termine außerhalb der Arbeitszeit Pflicht?

Hallo,

ich habe einen 40-wochenstunden-Arbeitsvertrag bei einer Unternehmensberatung und bin als Arbeitnehmerüberlassung bei einer Automobile-Firma in einem Projekt tätig.

Mein Chef (der Unternehmensberatung) hat jetzt ale 3 Wochen Montags Abends einen Besprechungstermin mit seinen sämtlichen Mitarbeitern anberaumt. Das ist jedoch außerhalb meines 8 Stundentags und somit in meiner Freizeit! (aber ich darf die Überstunden aufschreiben) Diverse Besprechungen und firmeninterne Schulunge finden ebenfalls nach "Feierabend" statt. Jetzt hat aber ein Kollegen von mir beschlossen, dass wir uns zusätzlich alle 4 Wochen Donnerstags abends treffen. Ebenfalls wieder auserhalb der 8 Stunden Arbeitszeit.

Ich sehe es nicht ein, dass ich jede Woche irgendwelche Termin in meiner Freizeit habe. Mit meinem Chef bin ich schon angeeckt wegen den Montagen: "Das ist eine Pflichtveranstatlung, das geht vor ......"

Ich habe das geschluckt und habe mir somit die Montag Abende für berufliche Zewecke freigehalten. Aber ich bin nicht bereit, jetzt auch noch andere Tage zu opfern. Immerhin ist es meine Freizeit und die möchte ich andersweitig verwenden.

Meine Fragen: Ist es zulässig, dass der Chef solche Termine als Pflichttermine in den Abendstunden (außerhalb vom 8-Stundentag) einberuft? Kann er wirklich verlagen, dass die Termine Pflicht sind? wie kann ich die Termine, die nicht an einem Montag stattfinden, freundlich absagen ohne schon wieder mit dem Chef anzuecken?

Bitte helft mir. Ich bin außer mir und möchte mich endlich wieder beruhigen. Zudem möchte ich eine freundliche Absage schicken und nicht mit Chef und Kollegen anecken.

vielen Dank für hilfreiche Antworten

Arbeitszeit, Termin

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