Moin,
Ich habe 2 Termine nicht wahrgenommen. Nun wurden die Leistungen eingestellt.
Die Termine waren einmal "ich möchte über ihre berufliche situation sprechen" und ein Folgeeinladung dafür.
Die beiden Termine erfüllen keinen Meldezweck Zulässige Meldezwecke wären foldende: - Berufsberatung - Vermittlung in Ausbildung und Arbeit; - Gruppeninformationsveranstaltungen - Vorbereitung von Eingliederungshilfe; - Vorbereitung von Entscheidungen im Leistungsverfahren; - Prüfung der Voraussetzung für den Leistungsanspruch.
Im Brief heißt es :
Sehr geehrter Herr ----------- Aufforderung zu Mitwirkungspflicht nach den §§ 60 ff sgb 1 Anhörung nach § 24 SGB X zur Aufhebung der Leistung nach dem SGBII
Ich habe die Leistungen für Sie vorläufig eingestellt, um Überbezahlung zu vermeiden.
Begründung: Meine Termine vom xx und xx haben sie ohne Angaben von gründen nicht wahrgenommen.
Meine Frage ist nun. was haben die Meldetermine mit §§ 60 ff sgb 1 zu tun? Kann mir das einer erklären?
Oder ist das ganz nach dem Motto "...die Wissen eh nicht wofür die Paragraphen stehen"?
Eingereicht ist alles.
Würde mich über Aufklärung freuen!