Alg 2 Anlage UH2

1 Antwort

Du füllst das ganze normal aus,das was du ankreuzen musst,wird angekreuzt und wenn da ein Nachweis erforderlich ist,steht das da und den musst du in Kopien beibringen !

Da er der Kindsvater ist,stellt ihr von Anfang an eine BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) dar und in einer solchen wird das gesamte anrechenbare Einkommen auf euren gemeinsamen Bedarf angerechnet.

Deshalb ist es sehr wichtig,das wenn sein anderes Kind nicht bei euch lebt und er Unterhalt an das Kind zahlt,das dieser Unterhalt tituliert ist,denn dann erkennt das Jobcenter diesen als außergewöhnliche Belastung an und er kann diesen dann zusätzlich geltend machen.


lovelenni 
Beitragsersteller
 19.12.2014, 10:07

Das kind wohnt ja bei uns

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isomatte  19.12.2014, 12:57
@lovelenni

Dann machst du da trotzdem ein Kreuz,du verpflegst und betreust das Kind ja wenn es von der Kita nachhause kommt und der Freund ist noch auf Arbeit !

Du musst dann einen Nachweis in Kopie beilegen,wie lange das Kind in der Kita betreut wird,denn nur wenn die Betreuung sichergestellt ist,kann das Jobcenter von dir verlangen,für ein paar Stunden am Tag der Vermittlung zur Verfügung zu stehen bzw.dich auf solche Stellenangebote zu bewerben,bis dein Beschäftigungsverbot greift,das ,müssten dann 8 Wochen vor dem Geburtstermin sein,wenn ich mich nicht irre.

Und wenn du jetzt schon ein Beschäftigungsverbot hast,dann musst du das durch ärztliche Atteste nachweisen.

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