Soll ich als Maler lackierer Geselle als Helfer arbeiten nur um aus der Arbeitslosigkeit raus zu kommen?

Hallo meine Frage ist soll ich als Gelernter Maler und Lackierer als Helfer arbeiten nur um aus der Arbeitslosigkeit rauszukommen? Ich bescheibe mal meine Situation ich bin Maler und lackierer Geselle (07/2016) habe ich meine Ausbildung beendet jedoch kamm es keine Chance auf übernahme da keiner eingestellt werden konnte. Das bedeutet ich habe den Gesellenbrief doch keine Arbeitserfahrung soll ich also als Helfer einsteigen ? Die meisten Firmen suchen halt nach viel berufserfahrung.. Der Unterschied sind fast 600€ im Monat von maler und lackierer zu Helfer als Helfer kriege ich etwa 900-1000€ würdet ihr das tun? Jedoch um erlich zu sein geht ,mir diese Arbeitslosigkeit auf den Sack ich will arbeiten jedoch sollte ich mich unter meinen Wert verkaufen als Helfer werde ich nach kurzer Zeit zu 100% gesellenarbeiten machen müssen da ich das gelernt habe und das auch beherrsche keine Firma ist so blöd das nicht auszunutzen. Zeitarbeitsfirmen rennen mir die Bude ein ich verstehe nicht wie manche sagen können es gebe keine arbeit diese Firmen schicke mir soviele Briefe keine Ahnung woher Sie meine adresse haben... aber ok würdet ihr das tun um wieder aus der arbeitslosigkeit rauszukommen und mal wieder in den beruf etwas luft zu schnuppern?

wäre cool wenn ein berufskollege mir seine meinung dazu geben kann und vielleicht auch seine meinung zu zeitarbeit.

danke

Ja ich würde für weniger arbeiten um aus der arbeitslosigkeit rauszukommen 67%
Nein ich würde mich nicht unter wert verkaufen und ausgebeutet werden 33%
Arbeitslosigkeit, Maler und Lackierer, Zeitarbeit, Ausbildung und Studium, Beruf und Büro
Geld klauen aus Verzweiflung?

Hallo liebe Gutefrage.net Community Ich bin momentan in einer sehr schwierigen Situation und weis nicht mehr was ich tun soll.

Ich bin 18 Jahre alt und wurde vor kurzem Arbeitlos. Ich war bereits mehrmals beim Arbeitsamt und bemühe mich um einen neuen Job jedoch erhalte ich in der Zeit wo ich keine Arbeit hab auch keinerlei Unterstützung vom Amt weil ich die „erforderlichen Vorraussetzungen nicht erfülle“. Jedoch habe ich aus meiner Arbeitstätigen Zeit noch offene Rechnungen die ich jetzt nicht mehr bezahlen kann da ich weder ALG erhalte noch etwas von meinem letzten Lohn übrig habe da ich den größten Teil davon meiner Mutter gab weil sie es dringend benötigt hat ( meine Mutter arbeitet aber trotzdem haben wir haben nicht viel Geld)

Jetzt machen Inkasso unternehmen Druck da sie endlich das Geld sehen wollen. ich hab schon so gut wie alles versucht ich hab mit dem Amt geredet und mit meiner Bank jedoch hörte ich immer nur das dies nicht möglich sei. Ich hab auch nichts was ich verkaufen könnte was dem Wert der Schulden entsprechen würde.mir läuft die Zeit davon und heute wird ein Inkasso verfahren gegen mich eingeleitet. Nun bin ich so verzweifelt das ich keine andere Möglichkeit sehe als irgendwo Geld zu klauen. Ich möchte daraus gar keinen Profit ziehen ich will einfach nur endlich Schulden frei sein mehr nicht. Meine Frage ist nun ob ich wirklich losgehen soll um Geld klauen zu gehen damit ich meine Schulden bezahlen kann und wo ?. Möchte keiner privat Person finanziell Schaden deshalb dachte ich mir In irgendeinem Supermarkt oder ähnlichem? Weil ich absolut keine Zeit mehr hab und auch kein Cent in der Tasche. Bitte nur ernst gemeinte antworten da ich wirklich nicht mehr weiter weis und des ganze mich auch langsam krank macht.

Keno187

Geld, Arbeitslosigkeit, Diebstahl, Inkasso, klauen, Verzweiflung
Chance auf 2. Ausbildung mit Berufsabschlusszeugnis und Quali ( Notendurchschn: 2,66) und ohne Einstellungstest?

Ich habe meine Noten verhauen, hatte die Mittlere Reife ursprünglich in der Realschule gemacht und nur mit 3er und 4er bestanden. Da das Berufsabschlusszeugnis auch als Mittlere Reife anerkannt wird, kann ich da einen Schnitt von 2,66 aufweisen. Auch im Quali kann ich einen Schnitt von 2,66 aufweisen (4*Note 2; und Note 3 in Mathe und Deutsch). IHK-Zeugnis auch verhauen mit Noten 3 und 4.

Ich wurde früher viel gemobbt, was ich hier auch ansatzweise erwähnte. Neulich habe ich einen Gespräch mit einen Dozenten geführt, ihm auch meine Zeugnisse seit der 2. Klasse vorgeführt, da ich mich als Versager fühlte. Er meinte gut sei es zwar nicht, aber es wäre auch nicht schlecht und ich soll es mal anders sehen: es gibt auch viele die, die Mittlere Reife nicht haben und ich habe etwas erreicht in meinen Leben. Nur bringt mich das nicht weiter, da mich als Bürokauffrau keiner nimmt.

Jetzt wollte ich noch eine Ausbildung in kaufmännischer Richtung starten, doch ängstigt mich der Gedanke, dass eigentlich nur die besten der besten einen Ausbildungsplatz bekommen und wer es bis zum Einstellungstest schafft, der schafft dann den Test nicht. Und wie soll ich mich im Einstellungstest, wenn ich überhaupt soweit komme, gegen evtl. Abiturienten bestehen, die vielleicht statt Studium doch eine Ausbildung starten?

Gibt es nicht eine Möglichkeit die Firmen so zu überzeugen, damit ich nicht erst den Einstellungstest machen muss und meint ihr ich habe überhaupt eine Chance oder sollte ich das gleich lassen? Inzwischen bin ich nach etlichen Bewerbungen so deprimiert, dass ich meine E-Mails nur einmal in der Woche checke. Gearbeitet habe ich auch schon, aber nur berufsfremde Tätigkeiten (nach der Ausbildung).

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Wiederbewilligung und Verlängerung ALG1 bei Arbeitslosigkeit nach mehreren Beschäftigungen?

Vorausgesetzt man hat einen Leistungsanspruch für ALG1 von 12 Monaten basierend auf einer vorherigen Beschäftigung von über 7 Jahren erreicht und diesen bereits während der Arbeitslosigkeit zeitweise in Anspruch genommen, aber nicht vollkommen ausgeschöpft. Soweit ich weiß bleibt der Grundanspruch für 4 Jahre bestehen sofern der Leistungsanspruch noch nicht vollständig aufgebraucht wurde und auch dass die bewilligte Leistungshöhe sich nicht verringern darf sofern zwischenzeitliche Beschäftigungen geringer vergütet wurden, als die der ursprünglichen Berechnungsgrundlage.

Ist das soweit erstmal korrekt?

Sofern man nun trotz ursprünglichem Leistungsanspruch in den letzten 2 Jahren aber trotzdem auch mindestens 12 Monate versicherungspflichtig beschäftigt war, hat man doch nun eigentlich die Anwartschaftszeit erfüllt und einen Leistungsanspruch von 6 Monaten erarbeitet. 

Wird dieser "neu" erworbene Leistungsanspruch dann zu den noch nicht vollständig in Anspruch genommenen Monaten dazu addiert?  

Macht es einen Unterschied ob die 12 Monate aus nur einer Beschäftigung oder aus mehreren mit Unterbrechung bestehen. Und dass man in diesen Unterbrechungen ALG1 bezogen hat?

Um es mit Zahlen beispielhaft zu erklären.

7 Jahre durchgehend beschäftigt und 12 Monate Leistungsanspruch auf ALG1 bewilligt bekommen

Davon innerhalb von 2 Jahren nach 1. Arbeitslosigkeit insgesamt 8 Monate ALG1 bezogen und somit noch einen Restanspruch von 4 Monaten offen.

In diesen 2 Jahren aber auch mehrere Beschäftigungsverhältnisse ausgeübt, welche in Summe über 12 Monate ergeben und zwischenzeitlich durch ALG1 Bezug unterbrochen waren.

Wird bei erneuter Arbeitslosigkeit nun lediglich der Restanspruch von 4 Monaten berücksichtigt oder werden hierzu nun auch die 6 Monate aus dem neuen Anspruch hinzugezogen? Oder verfallen die 4 Monate Restanspruch und es werden lediglich die neu erworbenen 6 Monate bewilligt?

Arbeitslosengeld, Recht, ALG I, Arbeitslosigkeit, leistungsanspruch, Ausbildung und Studium, Wirtschaft und Finanzen, Beruf und Büro
Frage nach vorläufigem Arbeitszeugniss - ratsam oder nicht?

Hallo, ich befinde mich seit über 4 Jahren schon in einem mittlerweile unbefristeten Arbeitsverhältniss. Durch einen Tipp habe ich von einer freien Stelle in einer anderen Firma erfahren, wo ich wesentlich mehr verdienen würde, und die Arbeit wäre auch noch um einiges abwechslungsreicher und auch interessanter.

Ich möchte mich nun auf diese neue Stelle bewerben, ist es ratsam meinen Chef nach einem vorläufigem Arbeitszeugniss zu fragen? Was sagt ihr zu den Pro's und Contra's?

Falls ich die neue Stelle nicht bekomme, könnte ich eventuell einen schwereren Stand in der alten Firma haben. Zumindestens bei zukünftigen Verhandlungen um Gehaltserhöhungen konnte mein Chef fälschlicherweise denken, dass ich eh keine Lust mehr habe. Oder sollte mal Kurzarbeit anstehen (kam bei uns schon mal vor), könnte er mich womöglich als ersten auf die Straße setzen, weil er denkt dass es mich am wenigstens stören würde.

Auf der anderen Seite sieht es für die neue Firma auch blöd aus, wenn ich kein aktuelles Arbeitszeugniss beilege...

Mein momentaner Chef ist mit mir laut eigener Aussage sehr zufrieden, das Zeugniss sollte also dementsprechend gut ausfallen, falls dies eine Rolle bei der Entscheoidungsfindung spielt...?

Was würdet ihr machen, nachfragen oder eher nicht?

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Ab wann muss man Jobcenter den unterschriebenen Arbeitsvertrag (11.07.2017) spätestens melden, wenn die Arbeit erst am 31.07.2017 beginnt?

Geht es paar Tage vor Arbeitsbeginn auch?

Ich frage deshalb, weil ich dann erst im August richtig anfange zu arbeiten und für den Monat August kein Geld hätte meine Miete zubezahlen, wenn ich nicht von Jobcenter Geld bekomme. Das ist das große Problem und ich muss ja auch meine Miete bezahlen und leben im August und wie soll das gehen, wenn ich jetzt schon bescheid sage? Leider scheinen die das nicht zu verstehen, dass man auch im Monat in den man das Arbeiten beginnt, leben muss und die Miete wird gleich Monatsanfang eingezogen und auch habe ich genug anders zu bezahlen.

Könnt ich z. B. auch am 25.07. - 30.07. irgendwann bescheid geben, würde das reichen? Leider schon schlechte Erfahrungen gemacht und ich kann es mir absolut nicht leisten, da ich auch Schulden habe und so. Ich bezahle natürlich meine Schulden ab, aber das ist ja nicht das Thema (werde auch nie wieder Schulden machen).

Normalerweise müsste das Amt selber denken, dass die nicht einfach das Geld streichen können, wenn man noch nicht gearbeitet hat und erst beginnt. Bei mir wird die Miete immer am 3. jeden Monat abgezogen. Um sicher zu gehen, möchte ich es im Zeitraum von 25. - 30. mitteilen. Ist es zu spät oder rechtzeitig, weil vor Arbeitsbeginn? Was für Strafe würde mich notfalls erwarten, wenn es etwas zu spät wäre, aber ich immerhin mitgeteilt habe, wenn es überhaupt darauf Strafen gibt? Habe leider Null Ahnung.

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