Hallo, ich habe folgende Problemstellung. Ich bin durch eine Erkrankung Arbeitslos (Kündigung in der Probezeit nach Arbeitgeberwechsel) geworden und beziehe vorerst ALG1. Ein medizinisches Gutachten der Arbeitsagentur sagt dass ich in meinem erlernten Beruf nicht mehr arbeiten kann. Der Antrag auf Zahlung der privaten BU-Rente läuft derzeit (auf abstrakte Verweisung wird verzichtet gemäß Versicherungsbedingungen). Meine Frage ist nun was Passieren würde - vorausgesetzt die BU-Versicherung zahlt - und ich beginne eine neue Ausbildung oder besser ein duales Studium. Das in diesem Fall keine Arbeitslosigkeit mehr vorliegt ist erstmal klar (Thema Umschulung durch Arbeitsagentur ist noch nicht abschließend geklärt da ich zur Zeit wieder Krank geschrieben bin). Würde die BU-Versicherung zumindest bis zum Abschluss der Ausbildung/Studium zahlen müssen? Die Ausbildungsvergütung läge deutlich unter meinem Letzte Lohn. Das die Zahlungspflicht zum Ende der Ausbildung hinfällig ist ist ebenfalls klar bzw. ab zu sehen. Es geht rein um den Zeitraum der neuen Ausbildung/Studium. Vielen Dank schonmal im Vorraus.