Hallo liebe Community,
ich hab in letzter Zeit Probleme mit dem Arbeitsamt. Ich habe mich, als ich Anfang des Jahres die Arbeit aufgrund Schließung des Unternehmens verlor, telefonisch beim Arbeitsamt informiert, bis wann eine persönliche Arbeitssuchendmeldung ausreichend ist, da ich zwar bereits wusste, dass ich zum Datum x gekündigt bin, aber trotzdem noch weiter arbeiten war und aufgrund des recht langen Arbeitsweg, den ich hatte, konnte ich nicht innerhalb der Öffnungszeiten des Arbeitsamtes bei mir im Wohnort sein.
Mir wurde vom Servicecenter am Telefon gesagt, dass die Arbeitssuchendmeldung bis zum Datum x ausreicht, also hab ich mich am Datum x persönlich beim Arbeitsamt gemeldet.
Nun soll ich eine Sanktion bekommen bzw. habe ich diese schon, da es nun auf einmal heißt, ich hätte mich verspätet arbeitssuchend gemeldet UND angeblich wäre es nirgends im System aufgeführt, dass ich mich extra erkundigt habe, bis wann ich mich spätestens persönlich gemeldet haben muss.
Wie kann ich mich dazu im Anhörungsbogen äußern, der mir geschickt wurde, um mir nicht selber ins Bein zu schießen und eventuell die Sanktion zu verhindern?
Ich hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen und danke schonmal für eure Ratschläge.
LG