Rechnung Anwalt ohne Auftrag rechtens?

Hallo zusammen, ich bräuchte mal Rat.

Entschuldigt die Länge des Textes. Ich hoffe, ihr blickt durch.

Es geht um einen Rechtsstreit aus Mai 2016. Kläger war unser damaliger Vermieter gegen meinen Ex Partner und mich.

An der Verhandlung nahm ich wegen Krankheit nicht teil. Mit einer Vollmacht sollte mich mein neuer Lebensgefährte vertreten. Diese Vollmacht wurde jedoch durch das Gericht nicht akzeptiert. Mit dem Hinweis: Das Gericht weist darauf hin, dass er zur Vertretung von $79 ZPO nicht berechtigt ist.

Mein Ex Partner erschien dort inkl. seines Anwalts.

Spontan gab sein Anwalt dann an, dass er mich ebenfalls mit vertreten würde. (Ich hatte mit diesem Anwalt in diesem Rechtsstreit überhaupt keinen Kontakt, es gab noch nicht mal ein Telefonat, nichts!).

Die Verhandlung wurde ohne mich geführt und es kam zu einem Vergleich. War auch völlig in Ordnung.

Den Vergleich erhielt ich zeitnah schriftlich durchs Amtsgericht.

Nun, Januar 2017 erhielt ich ein Schreiben von diesem Anwalt mit Nachsicht, dass er mir jetzt erst den Vergleich zu sendet inkl. seiner Rechnung mit der Bitte um Bezahlung, da er mich ja ebenfalls wie meinen Ex vertreten hat.

Wenn es überhaupt keinen Kontakt mit diesem Anwalt gab, ist diese Rechnung rechtens?

Wie reagiere ich nun darauf?

Oder soll ich die Rechnung ignorieren?

Ich vermute, er hat es damals bei Gericht behauptet, mich mit zu vertreten, damit die Verhandlung ohne mich statt finden kann. Die Vertretung mit Vollmacht für meinen jetzigen Lebensgefährten wurde ja nicht akzeptiert.

Danke euch!

Recht, Anwalt
Anwalt legt Mandat nieder während laufender Prozesskostenhilfe. Darf er das?

Hallo zusammen,

im November 2014 wurde aus einem Gewaltschutzverfahren zwischen meinem Ex und mir vor Gericht ein Vergleich geschlossen, dass wir uns gegenseitig nicht mehr nähern oder kontaktieren dürfen bis Mai 2015.

Er hält sich leider nicht daran und mein Anwalt hat Ende Februar erstmalig die Androhung eines Ordnungsgeldes bei Wiederholung beantragt obwohl ich ihm bereits im Dezember mitteilte, dass mein Ex gegen den Vergleich verstößt. Zeugen sind vorhanden.

Ich bin auch davon ausgegangen, dass direkt ein Ordnungsgeld verhängt werden würde, wenn genügend Beweise und Zeugen vorhanden sind.

Gestern hatte ich einen Termin bei ihm, wobei er mir Erstmals von einem 3 Stufen Modell erzählte.

  1. Stufe einstweilige Anordnung bzw. Vergleich vor Gericht.
  2. Stufe Androhung Ordnungsgeld
  3. Stufe Festsetzung Ordungsgeld

Er war gestern sehr sauer, weil ich ein wenig drängel, die einstweilige Verfügung ist Ende April vorbei und wir sind keinen Schritt weiter gekommen Die Verstöße meines Exfreundes gehen immer noch weiter, mittlerweile kann ich anhand von Einzelverbindungsnachweisen sogar seine ständigen Anrufe belegen. Ich bat meinen Anwalt nun die dritte Stufe zu beantragen. Beweisunterlagen hatte ich sogar dabei.

Daraufhin schmiss er mich aus sein Büro und heute bekam ich die Mandatsniederlegung von ihm.

Darf er dies so einfach trotz laufender Prozesskostenhilfe???

Anwalt, PKH
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