Hartz 4 - Verantwortung- und Einstehensgemeinschaft

Guten Abend! Ich muss jetzt mal etwas ausholen; Also, mein Arbeitsvertrag lief letztes Jahr im August aus. Aus dem Grund habe ich mich dazu entschieden zu meinem Freund zu ziehen, der ca. 330 km von mir entfernt wohnte. Da ich hier noch keine Arbeit hatte, war ich beim Jobcenter um nach ALG ll zu fragen, da mir ALG l nicht zusteht. Damals haben die gesagt, dass mein Freund zu viel verdient und es mir deshalb nicht zusteht. Das war auch okay, ich will ja auch nichts, was mir nicht zusteht. Viele aus meinem Bekanntenkreis haben allerdings daran gezweifelt, dass mir gar nichts zusteht, also bin ich zu meiner Anwältin, die mir gesagt hat, dass erst nach einem Jahr eine Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft besteht und mir also etwas Geld zusteht. Ich, total happy, bin heute nochmal zum Jobcenter und wurde total abgewimmelt. Die wollte nicht mal meinen Antrag annehmen. Sie sagte, das wenn gleich von anfang an eine Beziehnung besteht, gilt das nicht mit dem 1 Jahr. Nun, davon hat meine Anwätin nichts gesagt und gelesen habe ich davon auch nichts! Natürlich werde ich Widerspruch einreichen, denn ich habe im Moment nicht mal eine Krankenversicherung, die ich mir leisten kann. Kennt sich damit jemand aus und kann mir ein paar Tipps geben??? Und BITTE erspart euch dumme Kommentare wie; geh doch arbeiten etc...Es ist ja nicht so, dass ich faul zu Hause rumsitze. Ich schreibe fleißig Bewerbungen aber in meinem Beruf (Fremdsprachensekretärin) ist es nicht ganz so toll gesät mit Stellen!!! Danke schonmal an alle die hilfreiche Antworten haben!!!

ALG II, Hartz IV
Kann mich die ARGE zwingen zu meinen Eltern zurück zu ziehen (U 25)?

Zur Erklärung:

Ich habe am 01.01.2013 eine UNBEFRISTETE auf VOLLZEIT laufende Tätigkeit angetreten. Den Arbeitsvertrag habe ich am 04.12.2012 unterschrieben.

DANACH habe ich mich um eine Wohnung gekümmert. Der Mietvertrag wurde am 31.12.2012 unterschrieben.

Also alles Gesetzeskonform gegenüber SGB II, soweit ich mich nicht irre.

Jetzt kommt aber die Crux an der ganzen Sache. Da ich zum Zeitpunkt meines Umzuges kein ALG II bezogen habe, sondern nur ALG I, brauchte ich da auch keine Zustimmung seitens der ARGE.

Die ARGE hatte sich damals geweigert jegliche Zahlung zu übernehmen, sprich Kaution, Erstmiete oder eben auch Erstausstattung... war ja auch klar... war ja nicht bei der ARGE gemeldet.

Zu der aktuellen Situation:

Leider habe ich die Probezeit nicht geschafft (bezogen auf meinem unbefristeten Vollzeit-Arbeitsvertrag). Nun MUSS ich ALG 2 zusätzlich zum ALG 1 beantragen um über die Runden zu kommen.

Ich war heute bei der ARGE. Die machten dort schon die "Andeutungen" dass ich zu meinen Eltern zurück ziehen muss!

Ich frage mich: Zurückziehen obwohl ich nicht auf die Einverständniserklärung der ARGE angewiesen war bei meinem Umzug?

Was ist wenn meine Eltern bzw. Mutter dem nicht zustimmt, da (logischerweise) mein alleiniger Wohnsitz jetzt 700 km entfernt ist?

Wenn die ARGE mich zwingen würde, würden Sie nicht gegen Ihre eigenen Gesetze verstoßen, z. B. § 22 SGB II?

Die Sache ist, ich will nicht wieder zurück zu meiner Mutter. a) kommen wir nicht mehr soooo gut klar b) Ist die Jobsituation hier besser als bei meiner alten Heimat c) bin ich in 15 Monaten sowieso 25 und kann einen eigene Wohnung nehmen, welche DENN die ARGE stellen MÜSSTE, sofern ich noch ALG II beziehe.

Ich hoffe mir kann jemand (am besten mit einem Gesetzesleitfaden und Argumentationshilfe für die ARGE) helfen.

Danke im Vorraus

Gruß Blint

Gesetz, ALG II, arbeitslos, ARGE, SGB II
Darf das Jobcenter den Umzug verbieten?Oder kann es auch sein dass die neue Miete nicht gezahlt wird

Wir (Mein Freund,meine kleine Tochter und ich) möchten umziehen aber beziehen leider Hartz4. Wir möchten das weil wir im Moment in einem kleinen Dörfchen wohnen in welchem es weder Kita noch Lebensmittelgeschäft gibt. Es gibt keinen Bahnhof und Busse fahren sehr selten und nur in eine Richtung. Ich habe zwar ein Auto aber das brauche ich (Pflicht-vorpraktikum) also könnte mein Freund,wenn er den FS hätte, es nicht nutzen. Er findet so keine Arbeit. Also möchten wir in die Stadt ziehen in welcher auch meine Schule ist in die ich ab August gehen werde um meine zweite Ausbildung zu machen. Dort ist alles vor Ort und mein Freund könnte auch viel flexibler nach Arbeit suchen. Man ist einfach nicht mehr so oft auf das Auto angewiesen und alles ist näher dran.

Was ist denn nun wenn das Jobcenter den Umzug nicht befürwortet? Darf man dann trotzdem umziehen? Wir verzichten auch auf Umzugshilfe und die Kaution.... Könnten wir umziehen? Auch ohne dass mein Freund dort vorher schon einen Job findet? Oder kann es so passieren dass das neue Jobcenter (die Stadt ist in einem benachbarten Kreis) dann uns die Mietzahlung verweigert weil wir ohne Erlaubnis umgezogen sind :/ Wir suchen natürlich eine Wohnung die dem Preis entspricht den wir zu dritt in dieser Stadt haben dürfen.

Wer hat Erfahrung damit und kann uns helfen?

Wohnung, Umzug, Stadt, ALG II, Hartz IV, Jobcenter
Sachbearbeiterin lässt keine Ruhe und kommt schon wieder mit ihrer Unterhaltsvermutung

In Bezug auf http://www.gutefrage.net/frage/wohne-zur-untermiete-bei-oma---muss-diese-ihr-vermoegen-offenlegen-trotz-getrennter-haushaltskasse

Heute habe ich mal wieder ein Schreiben von meiner Sachbearbeiterin bekommen. Darin steht:

[...] bei einem Hausbesuch wurde festgestellt, dass Sie im Haus Ihrer Großmutter keine abgetrennte Wohnung bewohnen. Bei einem Mietverhältnis zwischen Verwandten ist einen Unterhaltsvermutung [...] zu prüfen. [...]

[...] Um über Ihren Folgeantrag [...] entscheiden zu können, werden folgende Unterlagen benötigt:

Bitte füllen Sie den beigefügten Vordruck gewissenhaft aus und legen Sie diesen vor Bitte beachten Sie, dass Sie die Einkommensnachweise Ihrer Großmutter vorlegen müssen [...]

Der Vordruck ist ein "Zusatzbogen zur Feststellung von Haushaltsgemeinschaften mit Verwandten (außer Kindern und Eltern) und Leistungszahlungen $9 Abs. 5 SGB II" Da steht auch fett geschrieben "Angehörige mit eigenem Bad und eigener Küche bilden keine Haushaltsgemeinschaft mit der Bedarfsgemeinschaft"

Tja, was soll ich jetzt machen? Die Dame hat bereits ein formelles Schreiben von mir bekommen, das Sie das Vermögen meiner Großmutter nix andinge, da wir eine Wohngemeinschaft sind. Soll ich ihr denselben Schrieb nochmal zuschicken? Würde das was bringen? Oder habt ihr noch andere Tipps? Meine Oma ist gerade schon wieder am durchticken. ^^' Schließlich zahle ich ihr Miete (von meiner Rente, werde bezüglich der Miete nicht vom Amt unterstützt) und sie unterstützt mich finanziell in keinster Weise.

Unterhalt, ALG II, Hartz IV
ALG II - Hartz IV / Zimmer in WG - Das Jobcenter will den Hauptmietvertrag in Kopie haben. Zurecht?

Hallo,

ich wohne mit einer Freundin in einer WG und beziehe nun ALG II. Bezüglich der Wohnsituation ist es so, dass Sie eine 100m² Wohnung hat und 450 Kaltmiete + 150 Euro Nebenkosten zahlt.

Ich bewohne ein 18m² Zimmer + Mitbenutzung Küche und Wohzimmer und zahle dafür 220 Euro (195 + 25 Euro NK).

Den Untermietvertrag habe ich meiner SB vorgelegt. Nun möchte SIe gerne noch den Hauptmietvertrag zwischen der Hauptmieterin und dem Eigentümer. Dürfen die das verlangen ? Meine Freundin möchte eigentlich weder, dass Ihr Name und schon gar nicht, dass die Daten ihres Vermieters dem Jobcenter bekannt sind.

Was tun ? Ich möchte meine SB ja nicht verprellen, dass ich womöglich gar kein Geld für die Miete bekomme, aber ich kann ja auch nicht einfach den Hauptmietvertrag nehmen, denn da habe ich ja nix mit am Hut.

Wenn meine beste Freundin, die Hauptmieterin nun ein Schreiben aufsetzen würde, in dem Sie bestätigt, dass Sie 100m² zum Mietpreis von 600 Euro bewohnt und das Zimmer + eine Mitbenutzung an mich weitervermietet ? Aber nicht dazu bereit ist den Hauptmietvertrag zur Verfügung zu stellen ? Ich denke mal dem JC geht es wohl darum zu sehen, dass ich nicht in einer 40m² Wohnung mit ihr Wohne, die nur 250 Euro kostet oder ?!

Wäre für Ratschläge dankbar.

LG

ALG II, ARGE, Hartz IV, Jobcenter, Wohngeld

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