Kindergeld Rückzahlung während ALG2 bezug

Hallo,

Ich bin dieses Jahr im Mai 21 geworden, im September kam die Familienkasse auf die Idee das ich Geld zurückzahlen könne, warum auch nicht. Es handelt sich um Juni-Juli und Oktober, zusammen 552€ welche zurück verlangt werden weil ich laut schreiben zu wenig Bewerbungen geschrieben habe, und somit nicht berechtigt gewesen bin. Klingt schon mal logisch(gut ich würde menschen ggf darauf hinweisen wenn es um so etwas geht, und nicht 4-5 Monate später sagen nanana so geht das aber nicht!)

Jetzt ist meine Frage: Da ich in dieser Zeit ALG2 bekommen habe, und mir das Kindergeld als Einkommen angerechnet wurde, ging ich davon aus das wiederbekommen würde.

Falsch gedacht ? ich habe mich kurz erkundigt und mir wurde folgendes geschrieben: "betreffend ihrer anfrage bzgl Kindergeld, muss ich ihnen sagen das eine Anrechnung von Kindergeld auf ALG2 immer stattfinden muss, wenn auch tatsächlich Kindergeld gezahlt wurde. Sollte sich rückwirkend herausstellen, dass das Kindergeld zu Unrecht gezahlt wurde, so kann die seiner zeit durchgeführte Kindergeldanrechnung auf ihre Leistung nicht entfernt werden, da der Einkommenszufluss tatsächlich vorlang. irrelevant ist hierbei, ob die Familienkasse nun ihrerseits für eben jenen Zeitraum eine Rückerstattung geltend macht."

Verstehe ich das soweit richtig, wenn ich Geld ZAHLEN soll geht es immer, wenn etwas GEZAHLT werden soll geht das nicht ?

Stimmt das soweit und ich habe die Arschkarte ? dann muss ich ja auf meinen großen Haufen Geld zurückgreifen, welcher mir zur Verfügung steht.

Achtung dieser text könnte Passagen enthalten, welche als Sarkastisch zu deuten sind.

ALG II, Hartz IV, Kindergeld, Rückzahlung
Anhörung nach § 24 zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X) - Verständnisfrage

Hallo,

ich habe ein schreiben vom Jobcenter bekommen (Anhörung nach § 24 zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X)) und soll die mir "zu Unrecht gerahlten Leistungen" erstatten.

Anbei folgende auszufüllende Erklärung:


Betreff: Erklärung zu Ihrem Anhörungsschreiben vom ... 2012

[ ] Den mir zugesandten Vordruck füge ich ausgefüllt bei (bitte Unterschrift nicht vergessen)

[ ] Zu der Anhörung möchte ich mich nicht äußern - ich bitte die Aufrechnung entsprechend der Ausführungen im Anhörungsschreiben vorzunehmen

[ ] Die Forderung(en) werde ich überweisen - bitte teilen Sie mir die Zahlungsweise, die Fälligkeit, das Kassenzeichen und die Bankverbindung mit.

[ ] Sonstige Mitteilung:

Falls noch weitere Rückfragen erforderlich sind, bin ich telefonisch erreichbar unter der Nummer:_______________________

.........................................

Ort/Datum, Unterschrift


Soweit, so gut. Nun zur Frage:

Welcher Vordruck ist beim Ersten gemeint? Meinen die diese Erklärung als Vordruck? Was anderes habe ich ja nicht. Und was ist beim Zweiten gemeint wenn dort steht "Ich bitte die Aufrechnung entsprechend der Ausführungen im Anhörungsschreiben vorzunehmen" ?

Könnte mir das jemand verständlich machen? Ich will nicht einfach den dritten Punkt ankreuzen, ohne überhaupt Punkt eins und zwei verstanden zu haben...

LG 01234

Geld, Arbeitslosengeld, Recht, Gesetz, ALG II, Arbeitsamt, Jobcenter, SGB, Sozialgesetzbuch
Weiterbewilligung noch nicht bearbeitet

Hallo,

ich hoffe ihr könnt mir ein paar Tipps geben, ich bin echt fix und fertig. Ich kann schon nachts nicht mehr schlafen und mein Magen tut auch extremst weh. Zu alle dem hab ich mir den Fuß verdreht und kann nur beschwerlich gehen-ein Weg zum weit entfernten Jobcenter wäre die Hölle.

Mein ALG2 läuft Ende des Monats ab. Weiterbewilligung habe ich Mitte Oktober gestellt. Am 17.11 bekamm ich ein Schreiben das ich ,obwohl ich ja angegeben habe das kein Veränderungen sind, EK und VM mit den Auszügen der letzten 3 Monate einreichen soll-diese habe ich am Montag drauf bei der Post abgegeben. Ich habe gerade im Amt amgerufen und da sagte man mir das es immernoch nicht bearbeitet ist und noch nichtmal ein Posteingang verzeichnet ist. Das dies aber normal wäre da der Postweg durchs Haus schon mal eine Woche dauern kann und wir ja Mittwoch auch noch Feiertag hatten. Und somit konnte sie mir nicht mal sagen ob jetzt immernoch was fehlt.

Wie verhalte ich mich jetzt richtig? Was kann ich tun wenn Anfang Dezember immer noch nix da ist? Dummerweise hat meine Tochter auch noch Anfang Dez. Geburtstag und ich mußte diesen Monat eine Stromnachzahlung begleichen-als ist das Geld ausnahmsweise mal echt knapp. (Sonst schaff ich den Monat und auch etwas drüber sehr gut.

Über Hilfe wäre ich sehr dankbar. Bitte leichtverständlich, da wie gesagt meine Nerven tot sind

Danke schön

LG Marion

ALG II, Hartz IV, Weiterbewilligung
Mietbescheinigung zwingend erforderlich?

Hallo,

wir haben eine Frage bezüglich der Mietbescheinigung die das Jobcenter von uns verlangt. Der Mietvertrag für die neue Wohnung wurde schon unterschrieben und an das Jobcenter abgegeben. Die Wohnung ist nicht angemessen, macht aber nichts, denn wir haben die Kaution und die Umzugskosten selber getragen und übernehmen in Zukunft auch die Differenz.

Der Mietvertrag liegt dem Jobcenter bereits vor, allerdings wurden wir ermahnt als wir die Mietbescheinigung nicht abgegeben haben weil einige Angaben wie die komplette Größe des Objektes und die Nebenkostenaufteilung im Mietvertrag nicht hervorgehen.

Eine neutrale Mietbescheinigung wurde uns trotz höflichen Nachfragen nicht ausgestellt.

Die Problematik: Wir haben unser Recht dem Vermieter nichts über ALG II zu sagen wahrgenommen und möchten ihm nun natürlich keine Mietbescheinigung für das Jobcenter vorlegen.

Ggf. würden wir dem Vermieter fragen wie die Nebenkosten genau zustande kommen und die Info an das Jobcenter weitergeben. Ist die Aufstellung zwingend erforderlich oder könnte das Jobcenter zum Beispiel auf die detailierte Jahresabrechnung warten?

Zur den Heizkosten: Der Vermieter hat vorab ÖL getankt und uns die Rechnung gegeben die dem Jobcenter auch bereits vorliegt. Wir zahlen also monatlich den Gesamtbetrag durch 12 Monate ab.

Hat jemand einen guten Rat für uns? Kann das Jobcenter unseren Antrag ganz bzw. teilweise verweigern wenn die detailierte Nebenkostenaufstellung fehlt?

Vielen Dank vorab,

S+G Hoffman

ALG II, Hartz IV, Jobcenter, Soziales
Jobcenter überweist Miete an falsche Bankverbindung

Das Jobcenter hat die Miete und Nebenkosten immer an meinen vom Vermieter beauftragten Wohnungsverwalter überwiesen. Irgendwann stellte sich heraus, dass der Wohnungsverwalter die Miete und Nebenkosten unterschlagen und veruntreut hat um irgendwelche Schulden zu tilgen. Mittlerweile ist er pleite und gegen ihn läuft ein Strafverfahren. Ich habe das Jobcenter daher schriftlich am 03.09.2012 aufgefordert die Miete an eine neue Bankverbindung des Vermieters zu überweisen. Die Unterlagen dazu habe ich persönlich im Jobcenter abgegeben, die Entgegennahme wurde mir schriftlich bestätigt. Allerdings teilte mir der Vermieter jetzt mit, dass weder für Oktober, noch für November Zahlungen eingegangen wären. Ich stellte das Jobcenter daraufhin zur Rede und es stellte sich heraus, dass mein Schreiben vom 03.09.2012 im Jobcenter verloren gegangen war und die neue Bankverbindung nicht eingetragen wurde. Das Jobcenter teilte mir daraufhin mit, dass ich dann Pech gehabt hätte. Die Zahlungen wurden geleistet, wenn auch dummerweise auf das falsche Konto. Ich müsste daher selbst versuchen, vom Wohnungsverwalter das Geld zurück zu bekommen (wie denn, der ist pleite...), da das Jobcenter diese Zahlungen nur als Erfüllungsgehilfe für mich an den Wohnungsverwalter im Rahmen einer Abtretung überwiesen hat. Wenn das Schreiben zur Änderung meiner Bankverbindung dort abhanden gekommen wäre, sei das bedauerlich aber nicht zu ändern. Zweimal könne man die Miete nicht rückwirkend neu überweisen.

Wie ist die Rechtslage in dem Fall? Dem Jobcenter war nachweislich bekannt, dass die neue Bankverbindung eingetragen werden muss und es ist allein deren verschulden, dass das diesbezügliche Schreiben verloren gegangen ist oder falsch abgeheftet wurde. Das kann mir doch jetzt nicht zum Nachteil gemacht werden, weil der Vermieter -zu Recht- nach den zwei letzten Mietzahlungen von mir fragt.

Gibt es dazu bereits Urteile oder Rechtssprechungen oder Gesetzestexte mit denen ich gegenüber dem Jobcenter argumentieren kann?

Bitte keine Hinweise wie: "geh zu einem Anwalt". Dann hätte ich mir die Anfrage hier sparen können!

Miete, ALG II, Hartz IV, Jobcenter, Nebenkosten, Abtretung

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