ALG2 Erstantrag / Mittellosigkeit

Hallo,

es geht um meine 18 Jährige Freundin.

Sie wurde von Ihrer alkoholkranken Mutter aus der Wohnung geworfen und ist nun Obdachlos und Mittellos und möchte auch nicht zurück zu Ihrer Mutter ausdem Grund der Häuslichen gewallt und diversen anderen Gründen.

Nun ist sie zur Arge gegangen und wollte Alg2 beantragen und musste dafür eine Bescheinigung vom Jugendamt vorlegen das die Mutter alkoholkrank ist und eine Bescheinigung warum für Sie das Leben in diesem Haushalt untragbar ist. Beides hat sie dem Amt vorgelegt und sollte denn Antrag auf Alg 2 bekommen....dieser ist auch Tage später per Post zum Diakonischen Werk (Meldeadresse für Obdachlose) gekommen mit einem angeblichen von Ihr geforderten Termin zum 10.12.12 zur Antragsabgabe. Nun ist dieser Termin aber recht spät und sie wie geschrieben Mittellos. Also habe ich sie mit dem Antrag zum Amt geschickt zwecks der Antragsabgabe...dort wurde Sie aber abgewimmelt mit der Begründung das Sie erst eine Wohnung bräuchte...diese hat Sie auch gefunden und wurde nach mehreren Vorsprachen auch bewiligt ab dem 1.11.2012 und einen Antrag auf Erstausstattung wurde nun auch gefordert von der Arge. Nun besteht aber immernoch das Problem das die Arge den Antrag auf Alg2 nicht vor dem 10.12.2012 annimmt und sie immernoch Mittellos ist bis auf 120€ aus einer Maßnahme des Jobcenters (die aber schon aufgebraucht sind, wovon Sie auch noch das Fahrticket selber zahlen mußte) Nun hat sie der Arge nochmals mehrfach mit hilfe von Ihren Sozialpädagogen der Maßnahme Ihren Fall geschildert doch sie wird weiterhin abgewimmelt auf dem 10.12.12

Meine Frage nun :

Wie kommt Sie JETZT in den Leistungsbezug bzw. wie bekommt sie JETZT Geld für Lebensmittel usw. Was kann man tun ???? Wir sind schon nervlich am Ende...es geht jetzt schon 1 Monat so...und mein Alg2 Bezug reicht nicht für 2 Personen aus und wir haben niemanden wo wir uns etwas leihen könnten.

Bitte dringend um hilfe !!!

ALG II, Obdachlosigkeit
alg2 - Umzug zurück zu den Eltern möglich?

Hallo liebe GF-Community, also ich hätte da mal eine Frage: ich bin leider seit fast einem Jahr arbeitssuchend und weiß langsam nicht mehr weiter. Mir geht es psychisch schon richtig schlecht und ich traue mich gar nicht mehr meine Emails abzurufen weil ich weiß dass eh nur wieder Absagen kommen :(

Damit ich meine viele nutzlose Zeit nicht vergammel und vereinsame möchte ich wieder zurück in meine 500 km weit entfernte Heimat in das Eigentumshaus meines Vaters ziehen. Nun frage ich mich, ob ich dann einen Mietvertrag mit meinem Vater schließen kann und ob ich diese Miete dann auch bezahlt bekommen würde? Klar ist, dass ich dann weniger zahlen müsste als jetzt. Ich denke meinem Vater würden 300 - 350 Euro für alles (Miete, Nebenkosten, Internet) reichen.Momentan zahle ich nur für die Warmmiete 500 Euro, was ja auch unangemessen hoch ist und sicher nicht mehr lang vom Amt getragen wird. Mein Vater ist 77 Jahre alt und lebt von der Substanz und minimalen Rentenzahlungen. Ich bin 29 und mein Bruder wohnt auch noch da, er ist Student und bekommt seinen Unterhalt von meinem Vater + Nebenjob gezahlt. Miete zahlt er keine.

Weiß zufällig jemand ob das also gehen würde, dass ich umziehe und einen Mietvertrag mit meinem Vater schließe? Und wie sieht es dann mit den Kosten für den Umzug aus? Und muss ich dann in der neuen Stadt das ALG wieder komplett neu beantragen?

Arbeitslosengeld, ALG II, Arbeitsamt, Hartz IV
Jobcenter verlangt Geld zurück muss ich das zurück zahlen?

Es wird ein längerer Text

Hallo Community ich hab das jetzt wider ein großen Problem mit dem Jobcenter und ehrlich gesagt ich dreh DURCH . Und zwar verlangen die von mir eine Rückzahlung von ca. 770 € . Ich mache zur Zeit noch eine Ausbildung und mein Ausbildungsvertrag endet zum 31.10.2012 . Ich bekomme zu meinem Azubi Gehalt noch Leistungen vom Jobcenter , die zahlen mir die Wohnung und Strom . Da ich bei jeder Änderung sofort beim Jobcenter Meldung machen muss habe ich vor ca. 3 Monaten dem Jobcenter und der Agentur für Arbeit bescheid gegeben das ich bald fertig mit der Ausbildung bin und das ich auch nicht übernommen werde. So musste ich beim Jobcenter meine Lohnabrechnungen ab Juni 2011 bis September 2012 vorlegen,kein Problem alles abgegeben. Heute 16.10.2012 erhalte ich ein schreiben von denen wo steht das ich insgesamt 770 € zu unrecht erhalten habe. Wie kann das sein ? Ich musste doch alle 6 Monate erneut einen Bewilligungsantrag stellen wo ich alle meine Angaben machen musste wie Lohnabrechnungen der letzten 3 Monaten sowie die Verdienstbescheinigung von meiner Ausbildungsstelle . Eine Kopie von meinem Ausbildungsvertrag haben die auch . Wie kann das sein das die in diesen 2 Jahren nicht gemerkt habe das die mir angeblich zu viel Geld Überwiesen haben ? Ab nächsten Monat Arbeite ich ja nicht mehr und erhalte dann nur noch ALG 1 und Aufstockung ALG 2 von WO bitte soll ich auf einmal soviel Geld her bekommen ? Community weißt jemand ob ich dieses Geld nachzahlen muss ? PS: heute 16.10.2012 hab ich den Brief bekommen und soll bis zum 18.10.2012 antworten sonst " Sollten Sie bis zum 18.10.2012 keine Erklärung abgegeben haben, werde ich nach Aktenlage entscheiden müssen." Leute kennt sich jemand da aus BITTE um Hilfe . danke im Vorraus

ALG II, ARGE, Jobcenter, Nachzahlung
ALG 2 und Übergangsgeld bei beruflicher Reha bzw. Teilhabe am Arbeitsleben

Hallo. Ich habe bereits ähnliche Themen gefunden die in dieselbe Richtung meiner Frage gehen, diese aber nicht so ganz genau beantworten, deshalb erstelle ich mal eine neue Frage!

Ich darf wohl ab Mai nächstes Jahr endlich auch meine berufliche Umschulung über den Rentenversicherungsträger beginnen. Mein Rehaverfahren läuft nun schon sage und schreibe seit 2006! Mir wurde schon durch meinen zuständigen Rehafachberater mitgeteilt, dass ich einen Antrag auf Übergangsgeld zugeschickt bekomme.

Meine Frage hierzu lautet:

Wird mir das Übergangsgeld auf mein "ALG 2" angerechnet oder ist es immernoch so wie damals dass man diese Übergangsgeld zusätzlich beziehen und behalten darf? Ich hatte damals schonmal einige Rehamaßnahmen die mich auf die Umschulung vorbereiten sollten. Es nannte sich RVL (Rehavorbereitungslehrgang) der 3 Monate ging und wofür ich während dieser Zeit auch Übergangsgeld erhalten hatte. Damals war es so, dass ich das volle Hartz4 und zusätzlich auch mein volles Übergangsgeld behalten durfte. Außerdem war ich im Internat untergebracht und bekam täglich eine Vollverpflegung kostenlos dazu! Das Jobcenter bezahlte meine Miete und meine Grundsicherung weiter! Ist es heute noch genauso wie damals geregelt? Oder weiß jemand was neues? VIelen Dank für Eure Hilfe! Ich habe damals alles ordnungsgemäß dem Jobcenter und der Rentenversicherung mitgeteilt. Habe keine Sachen verheimlicht falls jemand danach fragen sollte!

Sozialrecht, Arbeitsrecht, ALG II, Übergangsgeld, Umschulung, Teilhabe am Arbeitsleben
Würdet ihr den Betrug melden?

Folgender Fall: Paar mit drei Kindern trennt sich und die drei gemeinsamen Kinder bleiben bei der Mutter. Beide beantragen Hartz IV. Die Mutter erhält für die Kinder Unterhaltsvorschuss und Kindergeld. Beides wird als Einkommen auch eingerechnet.

Nun zum Vater. Er versucht die angefangene Selbstständigkeit weiter auszubauen und erhält dazu ergänzend Hartz IV.

Nun gibt es aber eine Umgangsvereinbarung, in der der Vater jedes zweite Wochenende und die Hälfte der Ferien seine drei Kinder zu sich nimmt. Da er selber nicht genug Geld hat, um drei Kinder gerecht zu ernähren usw. hat er die Mutter um Unterstützung gebeten. Diese weigerte sich, zum Teil verständlich, zum Teil nur zum Kopfschütteln mit den Worten: Ich zahl dir doch nicht deine Ausflüge. Durch Zufall kam durch einen Link heraus, das der Vater ja beim JobCenter einen Antrag auf Mehrbedarf stellen kann. Was er dann zumindestens für die Ferien tat. Nun haben sich die Lebensumstände weiter verändert und er ist trotz EInkommenssteigerung weiterhin auf ergänzendes ALG II angewiesen. Da er noch einen genehmigten Umzug hatte, ist er in ein neues JC gekommen. Dort stellte er schon beim Erstantrag den ANtrag auf Meraufwand. Nach langem Hin und Her- fehlende Unterlagen, Unterschrift der Mutter- eidesstaatliche Erklärung des Vaters- endlich bearbeitet. Dabei forderte ihn sein JobCenter dazu auf, diesen Antrag auf Mehraufwand dem zuständigen JobCenter der Kindsmutter als Sozialbetrug zu melden.

Wie würdet ihr reagieren? Er hat es leider nicht schriftlich. Ihm ist auch bewusst, dass diese Meldung in ihre Akte kommt und er dann wieder Stress hat. Schliesslich wird ihr ja dann das Geld abgezogen. Sie wird wieder mit Entzug der Kinder drohen und es auch versuchen durchzusetzen. Ich weiss, das das ALG II nict viel ist udn man meist den Cent zweimal umdrehen muss, allerdings sind die Kinder auch nachweislich beim Kindsvater, der selber manchmal nicht weiss, wie er das schaffen soll. Ist das in euren Augen Sozialbetrug der Mutter?

Umgangsrecht, Unterhalt, ALG II, Hartz IV, Sozialbetrug

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