Überbrückungszahlung vom Jobcenter

Hallo, ich habe einen Nebenjob seit dem 1.3. meinen Änderungsbescheid habe ich gestern erhalten. In dem haben die erst mal 400€ angerechnet, so weit erst mal ok. Alg 2 Leistungen würde ich gar nicht mehr mehr bekommen, nur noch mein Kindergeld und eben das vom Nebenjob, Miete wird auch nicht ganz gezahlt, da muss ich noch 40€ selber zu zahlen. So, aber mein Problem ist, ich bekomme mein erstes Gehalt erst ende April, also ende diesen Monats bekomme ich nichts, aber Jobcenter hat schon die Änderung vorgenommen. Ich war heute da gewesen beim Jobcenter, habe den das erklärt, habe auch meinen Antrag auf Überbrückungsgeld abgegeben und auch den Nachweis, dass das erste Gehalt erst ende April kommt. Da meinte doch der Typ vom JC es kann sein dass ich nichts kriege, ich solle doch wenn ich weniger als 3€ auf dem Konto habe ende des Monats zum JC gehen weil ich Mittellos bin. Hallo, das ist doch jetzt schon bereits klar dass ich auf jedenfall Mittellos sein werde weil ich kein Geld bekomme. Dann meinte er, ich soll zum Vermieter gehen und mit ihm reden dass er nicht die ganze Miete bekommen wird. Ja soweit kommt es noch oder was. Wie kann es ein dass man immer nur Nachteile hat wenn man was tut?? Bin ich denn im den Fall berechtigt dass mir das JC ende des Monats ganz normal weiter zahlt wie bisher ( also Überbrückungsgeld ) ?

Nebenjob, ALG II, Arbeitsamt, ARGE, Hartz IV, Jobcenter
ALG2 400 Euro Job nicht gemeldet?

Hallo liebe Leute ich habe da eine Frage: Ich bekomme seit Juni 2012 Alg2 da ich in diesem Monat meine Ausbildung erfolgreich beendet habe.Da ich im Juli meine Tochter bekommen habe wird es mit dem Alg2 erstmal so bleiben.Ende November hat mir mein Job schon gefehlt und habe mich entschieden ein paar Tage Probe zu arbeiten in meinem alten Betrieb! Da dies gut ablief habe ich nach den Tagen Probearbeit also ab Dezember weiter gearbeitet bis zum 22.12.2012 also auf 400 Euro Basis.Dann hatte mein Betrieb einen Umbau gemacht vom 22.12.2012 bis zum 21.01.2013 wo ich also NICHT gearbeitet habe!Dann habe ich ab dem 21.01.2013 bis zum 29.01.2013 weiter gearbeitet.Da ich Mitte Januar erfahren habe das ich schwanger bin habe ich ende Januar aufgehört zu arbeiten und meinem chef gesagt er solle mich abmelden was er dann auch tat.seitdem arbeite ich auch nicht mehr.da ich weder einen arbeitsvertrag unterschrieben noch erhalten habe sondern mein Chef mich nur angemeldet hat dachte ich das das ausreicht für das Arbeitsamt da ich ja keinen Arbeitsvertrag hatte um dem Arbeitsamt einzureichen.Also war ich 2 Monate auf 400 Euro Basis gemeldet wovon ich einen guten monat gearbeitet habe.Da ich jetzt Post von der Arge bekommen habe wo ich einen termin habe wo sie über meine berufliche situation sprechen wollen habe ich angst das der termin dieses thema betrifft. daher wollte ich fragen was kommen in meinem fall für konsequenzen vor???muss ich vor gericht oder gar ins gefängnis?weil ich hier im internet einiges schlimmes gelesen habe.Entschuldigung für den langen Text aber ich wollte es genau erklären.Lieben Gruß =)

Minijob, ALG II
Ablehnung Kinderzuschlag wegen zu niedrigem Einkommen, Jobcenter errechnet ebenfalls keinen Anspruch

Hallo zusammen, ich bräuchte dringend Hilfe! Ich habe Mitte Januar den Kinderzuschlag beantragt und eine Ablehnung erhalten, mit der Begründung, dass das zu berücksichtigende Einkommen zu niedrig sei und ich mich aus diesem Grund beim Jobcenter wegen ALGII vorstellen soll. Dies habe ich auch getan und dort in meinem Beratungsgespräch promt die Antwort erhalten, dass uns kein ALG II zustehen würde und ich in Widerspruch bei der Familienkasse gehen soll. Die aber sagen, dass uns allerdings doch etwas zusteht, somit widersprechen sich die beiden Ämter. Wem nun glauben??? Was tun??? Hier mal unser Einkommen und andere Angaben: 3 Personenhaushalt (Bedarfsgemeinschaft: Eltern + 4 monate altes Kind) Eigenes Einkommen Elterngeld: 750 Euro (davon 300 Euro Freibetrag) Kindergeld: 184 Einkommen vom Partner: 1850 Brutto --> 1350 netto Hohe Werbungskosten wegen 70 km Fahrtweg zur Arbeitsstätte. Kind und ich: 120 Euro private Versicherung Partner: gesetzlich über Arbeitgeber versichert Mietkosten: 740 Euro warm

Die Familienkasse kommt auf einen Bedarf von 1470,01 und ein Gesamtbedarf 1236,83 Die Agentur für Arbeit errechnete aber (nur mündlich): 345+345+224 (Kind) +120 (Vers) + 740 Miete - 450 Elterngeld - 1020 Lohn - 184 KG = 120 Euro und dem Kommentar wir müssten somit den Kinderzuschlag erhalten. Wer hat recht? Kann mir jemand helfen? Vielen Dank im voraus

ALG II, kinderzuschlag
Jobcenter möchte Bestätigung, dass eine Untermietung erlaubt ist. Vom Untervermieter ausreichend?

Hallo Community,

ich habe nochmals eine kurze Frage bezüglich Hartz IV, bzw ALG II.

Zur Übernahme der unterkunftskosten (Ich bewohne ein Zimmer in einer WG) möchte das Jobcenter neben einer Mietbescheinigung der Untervermieterin, die sich anfangs schon quergestellt hat, noch eine Erlaubnis ihres Vermieters, dass eine Untervermietung erlaubt ist.

Nun sagt meine Untervermieterin, dass es ihr zu weit geht. Der Vermieter hat davon Kenntnis, dass ich dieses Zimmer bewohne und sie hat sich bereits etwas verärgert gezeigt, dass Sie überhaupt ihre Daten alle in der Mietbescheinigung angeben muss. Sie ist nicht bereit die Daten ihres Vermieters auch noch an die ARGE zu senden.

Was kann ich nun tun ? Ich bekomme 382,00 Euro ohne die Unterkunftskosten, da die bisher nicht genehmigt worden sind und habe davon 200 Euro für Januar und Februar an Miete bezahlen müssen. Wie wenig Geld mir da bleibt, ist wohl offensichtlich.

Ich brauche das eigentlich sehr und weiß nicht, was ich tun kann ? Würde es evtl. reichen, wenn meine Untervermieterin dem Jobcenter einfach bestätigt, dass eine Untervermietung genehmigt ist. Das ist doch eigentlich eine Sache zwischen Ihr und dem Vermieter und ICH kann da nun gar nix machen.

Ich möchte gleich meine SB anrufen und sie informieren, habe aber Angst, dass da bloß als Antwort kommt: Dann können wir es auch nicht bewilligen...

Habt ihr einen Rat ?

Liebe Grüße

Wohnung, Untervermietung, ALG II, ARGE, Hartz IV, Jobcenter

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