Anrechnung bei Insolvenzgeld bei ALG2

hallo,

brauch mal dringend eure Hilfe ... hier mal kurz worum es geht:

bekomme nach 3 Monaten Insolvenzgeld nun seit Mai 2013 ALG 1 875,70€ und ALG2 für meine Frau 169,98€, nun wurde mir telefonisch heute vom Jobcenter mitgeteilt, das ich bzw. wir ab August 2013 bis November 2013 nur noch 0,67 € ALG 2 bekommen, weil Insolvenzgeld 1615,90 €, welches ich im Mai 2013 nachträglich für März 2013 ausgezahlt bekommen habe jetzt angerechnet wird. Wir hätten sozusagen ab August nur noch 876,37 € für 2 Leute pro Monat. Laut Aussage der Jobcenter Mitarbeiterin wird dieses Insolvenzgeld als Einmalzahlung auf die 6 Monate ab Mai verteilt gerechnet und somit würde so nur noch ein Leistungsanspruch von 0,67 cent enstehen. Des weiteren müssten wir die 169,98€ für Mai, Juni und Juli zurückzahlen. Ich verstehe langsam gar nichts mehr, geschweige denn wie man mit 875 € um die Runden kommen soll ... bin 1er Diabetiker und muss öfter zum 40 km entfernten Arzt

Bis vor kurzen wurden Überzahlungen in Form von Rückzahlungsraten von der ARGE ohne weiters akzeptiert, was anscheinend nun durch ein anderes Gesetzt gekippt wurde.

ich habe trotz Insolvenz hart für das Geld gearbeitet und werde nun betraft, weil die Insolvenzgeldstelle nicht eher aus dem Knick kam ... Mitarbeiterin war im Urlaub! Musste mir schon zwischenzeitlich Geld borgen und wieder zurückzahlen.

Widerspruch bräuchte ich gar nicht erst versuchen, sagte die Mitarbeiterin. Eine Chance auf Wohngeld oder ähnliches gäbe es auch nicht.

Also 875 müssen reichen.

Kann mir einer von euch sagen ob diese Rechnung so richtig sein soll. Bekomme den schriftlichen Bescheid in den nächsten Tagen per Post.

Danke schon mal für eure Antworten. Gruß

Arbeit, ALG II, insolvenzgeld, Jobcenter
Eingliederungsvereinbarung trotz Vollzeitstelle unterschreiben?

Hallo Leute, ich habe da ein Problem bei dem ich einfach nicht weiter weiß. Ich habe nun im Juli eine Ausbildung beendet und habe während dieser Zeit Bafög erhalten. Da ich leider noch keine neue Stelle gefunden habe in der ich nun auch erlerntes in monatliches Einkommen umwandeln kann. Da i.wie die Rechnungen trotzdem gezahlt werden müssen, habe ich mich letzten Donnerstag beim Job Center angemeldet und Alg 2 beantragt. Bzw. den Antrag mitbekommen und einen Termin am 31.07. an dem ich diesen Antrag angeben muss. Ein Anspruch auf Alg 1 besteht nicht da ich eine Schule besucht habe. Nun lebe ich seit 3 Jahren mit meinem Partner und meinem Sohn zusammen. Er ist aber nicht der leibliche Vater und wir sind nicht verheiratet. Da ich alles Korrekt machen will habe ich das auf dem Job Center schon erwähnt. Mein Partner hat allerdings einen Vollzeitjob und verdient für sich als einzelne Person genug. Allerdings fehlt uns mein Beitrag zu den monatlichen Kosten. Woraus sich ein Anspruch auf Alg 2 ergibt. Nun zu meiner Frage: Heute fand ich einen Brief vom Job Center an meinen Partner adressiert. Darin eine Eingliederungsvereinbarung. Natürlich der Standard. Das übliche mit Terminwahrnehmung und dem üblichen bla bla... Ohne meinen und damit meine ich meinen Antrag überhaupt abgegeben zu haben (ich weiß dass er zur Bedarfsgemeinschaft gehört), ohne dass er jemals einen Termin dort bekommen hatte, mit einem Vollzeitjob der unbefristet ist, also schon eingegliedert ist und meiner Meinung nach er das auch nicht braucht, da mehr wie 40 bzw. 45 Std./Woche er wirklich nicht arbeiten gehen kann. Was können wir da nur tun? ich wollte jetzt dass er vorerst dieses Schreiben nicht unterschreibt. Ist klar ich werde meine eigene natürlich unterzeichnen. Ich will arbeiten gehen und wenns was bringt warum nicht. Aber warum er? Es reicht doch dass ich sein komplettes Privatleben wie Kto.-Auszüge usw. darlegen muss obwohl er es ja nicht benötigt. Aber wenn er dieses Ding nicht unterzeichnet, kann uns da i-was passieren? Können die mir dann die (NOCH NICHT BEWILLIGTEN) Leistungen kürzen???

ALG II, Eingliederungsvereinbarung, Jobcenter, Vollzeit
ALG II ab august kein geld mehr wegen fehlender "mitwirkung" (anlage UH2) aber schwanger

hey ihr lieben ich hoffe ihr könnt mir helfen. Folgendes problem:

ich bin zurzeit in der 31+4 schwangerschaftswoche (32ssw) und bin von ALG II abhängig. ich habe die anlage UH2 (unterhalt für uneheliche schwangere und/oder kind bis zum 3. lebensjahr) zugeschickt bekommen. Da ich aber mit dem Kindsvater nicht mehr zusammen bin habe/hatte ich wenig kontakt zu ihm (nur untersuchungsergebnisse und ultraschallbilder wurden per whatsapp geschickt) nach dem letzten ultraschallbild haben wir keinen kontakt mehr (er antwortet mir nicht).

da ich keine daten von ihm habe (wohnort... einkommen...etc.) konnte ich natürlich im antrag nicht viel ausfüllen nur vor und nachname...geburtsdatum...und das er arbeiten geht aber ich nicht weiß wie viel er dabei verdient.

und habe den antrag bei meinem sachbearbeiter im jobcenter abgeben. er sagte mir daraufhin das er die restlichen daten des kindsvaters SPÄTESTENS zur 36 ssw haben will und wenn ich bis dahin die daten nicht gebe werden die leistungen KOMPLETT eingestellt.

da aber der kindsvater nicht auffindbar ist und auch nirgends gemeldet ist (ich vermute das er ohne festen wohnsitz "gemeldet" ist) ist es für mich unmöglich ihn zu finden auch über die verwandten des vaters kann ich ihn nicht finden oder irgendwelche daten bekommen weil die selber keine ahnung haben.

jetzt sagt der sachbearbeiter sogar meine aussagen wären nicht glaubwürdig. und ich bekomme ab august kein geld mehr weil ich nicht "mitwirke" obwohl ich seit 3 tagen rumtelefoniere und schreibe um ihn zu finden.

Darf mich der sachbearbeiter sanktionieren weil ich nicht die daten geben kann aufgrund des untertauchens des vaters?

wenn ja, darf er dann die komplette kosten einstellen? obwohl ich schwanger bin?

was soll ich dann tuen außer widerspruch einlegen?

lg xXsweetXx

Schwangerschaft, Unterhalt, ALG II, ARGE, Jobcenter, schwanger

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