Besprechungstermin beim Jobcenter - Auswandern erwähnen?

Bin mir gerade nicht sicher, welche Herangehensweise die cleverste ist. Folgende Situation:

Bis März hatte ich zusammen mit meinem Freund gearbeitet (Online-Bereich). Nicht als Angestellte und daher unentgeltlich. Offiziell habe ich demnach die letzten Jahre "nichts" gemacht.

Jedenfalls bin ich im April zu meinem Opa gezogen und habe da dann ALG2 beantragt. Mein Plan war, dass ich nun noch eine Ausbildung mache. Dazukommt, dass ich mich beim Jobcenter auch melden musste, weil ich meine KK-Beiträge nicht alleine zahlen konnte (UND noch diverse Nachzahlungen habe).

Nun haben sich meine Pläne wieder derart geändert, dass ich eventuell plane im August (spätestens) auszuwandern (mit vorher erwähntem Freund). (Außerhalb der EU)

Als ich mich letzten Monat für ALG2 angemeldet hab, habe ich den bereits dort gesagt, dass ich die Bezüge definitiv nur vorübergehend beziehen will und dass es auch sein kann, dass ich bereits nach 2 Monaten alles wieder kündige, weil ich dann eventuell auch selbst genug verdiene, weil ich weiterhin "im Internet" arbeite. Alles schon erwähnt.

In meiner Eingliederungsvereinbarung sind wir auch so verblieben, dass meine Bemühungen das Absolvieren eines Fernstudiums und das weitere Nachgehen meiner selbstst. Tätigkeit (das im Online-Bereich) ist. ABER letzten Monat sprach ich ja noch dazu von einer Ausbildung, weshalb ich dann jetzt demnächst auch zu einem Termin kommen soll wo meine "Bewerbungsaktivitäten" besprochen werden sollen -.-

Frage:

Soll ich denen nun sagen, dass ich vllt. im August ganz auswandere und nur bis dahin die Bezüge bräuchte (wegen KK)?. ODER soll ich sagen, dass ich doch keine Ausbildung mehr machen will, sondern weiter im Online-Bereich arbeiten möchte? In beiden Fällen möchte ich mich auf jeden Fall ab spätestens August selbst um meine Kohle kümmern.

Was ist cleverer bzw. bei welcher Version lassen die einen eher "in Ruhe"?

Danke für jede Antwort :-)

Ausbildung, ALG II, auswandern, Jobcenter
Arbeitslosengeld erstattungsanspruch eines anderen Leistungsträger

Hallo, Ich habe nun 2 Briefe bekommen und bin mir nicht ganz sicher was die zu bedeuten haben, ich tippe sie mal ein vielleicht kann mir einer weiterhelfen ..

Es geht darum das mir Arbeitslosengeld 1 zu steht, doch habe ich keine Auszahlung erhalten.

Brief von der Arge:

Sie erhalten beiliegendes Schreiben zu Ihrer Kenntnis. Für die Zeit vom 01.02.2013 bis 28.02.2013 und vom 01.03.2013 bis 31.03.2013 wurde Ihnen Arbeitslosengeld 2 gezahlt.

Für diese Zeit steht Ihnen auch Arbeitslosengeld gem. $ 136 SGB 3 zu.

Der andere Leistungsträger hat für diesen Zeitraum einen Erstattungsanspruch gem. $ 103 des Zehnten Buches Sozialgesetztbuch(SGB X), der in der oben genannten Höhe durch die Agentur für Arbeit erfüllt wird. In diesem Umfang haben sie keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld gem. $ 136 SGB 3 mehr.

Brief vom Jobcenter:

Für die Monate 02 und 03 erhalten wir ihren Leistungsanspruch direkt von der Agentur für Arbeit erstattet

Ich lebe mit meinen Sohn in einer Bedarfsgemeinschaft, weil ich nur Teilzeit gearbeitet habe und mein Sohn noch zur Schule geht, also haben wir immer etwas ALG 2 bekommen für die Miete usw.

Doch seid ich mein Job verloren habe haben wir nicht mehr ALG 2 bekommen, als ich mit den Job auch, also es wurde uns für 02 und 03 nicht mehr bezahlt.

Ich versteh jetzt nicht ganz, wieso mir für 02 und 03 kein ALG 1 zusteht?

Brief, ALG I, ALG II, ARGE, Hartz IV, Jobcenter

Meistgelesene Beiträge zum Thema ALG II