Jobcenter Übergangsgeld Bafög

Hallo!

Ich habe von 2011 - 2013 eine schulische Ausbildung zum Informationstechnischen Assistenten gemacht und habe daher Bafög erhalten. Davon habe ich meine Wohnung, Gas, Strom etc. bezahlt.

Die Ausbildung ging bis Mitte Juni, und im August werde ich dann die Fachoberschule Informatik besuchen (Anmeldebestätigung bereits vorhanden).

Da bekomme ich weiterhin Bafög - allerdings habe ich nur bis zum Juni Bafög erhalten - und dann erst wieder im August da die Fachoberschule erst im August beginnt (Sommerferien dazwischen).

Also fehlt mir Bafög für den gesamten Monat Juli für meine Miete etc.

Die beim Bafög Amt haben mir gesagt, ich müsste für den Monat Juli zum Jobcenter, die müssten das Überbrücken.

Nun meine Frage, ich bin ja jetzt beim Jobcenter sozusagen "angemeldet", und werde ja auch nur den einen Monat Geld von denen beziehen. Bin ich danach, also im August wenn ich wieder mein normales Bafög erhalte, automatisch abgemeldet? Habe denen gesagt dass ich nur den einen Monat Geld benötige, und im August wieder mein Bafög erhalte.

War dann noch bei einem Berater, der meinte dann "ich müsste die Eingliederungsvereinbarung noch(?) nicht unterschreiben da ich ja weiter zur Schule gehe".

Muss ich dann damit rechnen, dass sich das Jobcenter Mitte 2014 wieder bei mir meldet wenn ich mit der Fachoberschule fertig bin? Um dann zu erfahren was ich danach vorhabe? Selbst wenn ich kein ALG oder sonstiges Beziehe?

Oder muss ich mich vielleicht selber vom Jobcenter abmelden sobald ich wieder mein Bafög erhalte? Die haben sich allerdings genau notiert, von wann bis wann ich Geld von denen benötige und wann ich wieder Bafög erhalte. Hab da nicht viel Ahnung.

Möchte mit dem Jobcenter eigentlich nichts zu tun haben, nur bin ich leider auf das Geld für den Monat Juli angewiesen wegen Miete etc.

Meiner Meinung nach ist das mit dem Bafög auch nicht sonderlich gut geregelt. Wieso erhalte ich für den Monat Juli kein Geld? Der gesamte Monat Juli fällt zwar in die Sommerferien, aber Miete muss ich doch trotzdem zahlen...

Schule, Miete, ALG II, ARGE, BAföG
Jobcenter lässt Menschen verhungern! Enthält deren Anspruch einfach vor. Was kann ich noch tun?

Ich bin bereits schon bald seit 10 Tagen vollständig mittellos, weil das Jobcenter die rechtzeitige Bearbeitung meiner Aufforderung zur Mitwirkungspflicht verweigert oder nicht bereit ist zu arbeiten.

Ein Rumsitzen und Kaffeetrinken! Dabei habe ich mein Schreiben am 06.05. abgeschickt. Meine Leistung habe ich immer noch nicht erhalten, trotz Bewilligungsbescheid, der schon vor fünf Monaten erstellt wurde! Ich lebe immer noch von 0,20€ am Tag und habe seit bald 9 Tagen nur zwei Mahlzeiten gegessen. Frischkäse geht auch nicht mehr, da ich auch das nicht mehr habe.

Nun habe ich wirklich nix zu pro Tag. Ein Löffel Honig vielleicht noch. Aber als Frühstück, Mittag, Abendessen ist das weniger als ein Bettler auf der Straße hat. Und das obwohl ich zig-Tausende in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hatte. Wo ist mein Geld.

Ich hab damals 240 Stunden im Monat gearbeitet, fast jeden Tag von 08:00 - 20:00 ohne Pause, und auch noch Samstags. Ich hatte nur sonntags frei. Und nun, bekomme ich nix.

Und werde mit haufen Papieren zugemüllt jeden zweiten Tag vom Jobcenter. Mit EKS Einkommen Selbständiger 2011, 2012, 2013 obwohl ich weniger als 25 Euro Einkommen erzielt hatte im Monat soll ich nun alles 0 ausfüllen. Wenn gar kein Einkommen erzielt wurde, ist normalerweise auch nix ausfüllen.

Die Caritas erreiche ich nicht und einzelne Insitutionen, die mit mir ein Termin vereinbaren wollte, da scheiterte es an der Zuständigkeit, da anderer Landkreis. Ich kann aber nicht drei Zonen Fahrkarte kaufen und bin auch absolut orientierungslos, sodass ich am öffentlichen Straßenverkehr gar nicht teilnehmen kann. Und im Auto hab ich kein Benzin, da ich nicht tanken durfte. Ich kann somit meine Lage vor Ort gar nicht schildern.

Wo kann ich noch vorsprechen. Ich hungere seit bald 10 Tagen und das nächste Wochenende steht bevor, während ich letztes schon beim Notfalldienst war.

Heute werde ich gegen das Jobcenter Strafanzeige erstatten, wegen Betrugs mit grobem Vorsatz, Amtspflichtverletzung, Gefährlicher Körperverletzung und Rechtsbeugung.

Das Jobcenter weigert sich bereits telefonisch, den mir gemäß BGB zustehenden Schadensersatz aufgrund deren erheblichen Verschuldens zu ersetzen. Wird wohl dann im Zivilverfahren durchzusetzen sein.

Was kann ich tun, warum lässt man mich nicht in Ruhe für Klausuren vorbereiten, warum müllt man mich zu mit Formularen, sodass ich nicht zum Lernen komme?????

Diese Handhabe ist mehr als illegal.

Zudem wie ist das: Man verschickt die Mitwirkungspflicht. In dem Moment wo mans verschickt bekommt man dann quasi wegen deren Arbeitsverweigerung keine Leistung bis die Mitwirkungspflicht diese gedenken endlich zu bearbeiten.

Ratsam wäre jede per Einschreiben zu verschicken und für sich eine Kopie zu machen, doch jeden zweiten Tag, wo bleibt dann mein Geld? Dann entstehen mir noch mehr Kosten und wie soll ich dann noch Schulgebühren bezahlen? Ich bin Schwerbehindert 70% bekomme keinen Mehrbedarf ...

Betrug, ALG II, Hartz IV, arbeitsverweigerung

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