Bafög-Empfänger, nun studierunfähig, ALG2?

Hallo,

ich weiß langsam nicht mehr weiter und wende mich deswegen an Euch.

Ich bin aktuell Bafög-Empfänger kann aber die reguläre Leistung eine Studenten in diesem Semester nicht erbringen, aufgrund einer Krankheit die mir die Kraft dafür raubt. Beim Bafög gibt es ja die 3-Monatsgrenze, sollte man also über 3 Monate studierunfähig sein, muss man darüber hinaus erhaltene Zahlung erstatten. Ich befinde mich aktuell genau an dieser 3 Monatsgrenze und weiß nicht mehr wie ich mich nun am besten verhalten soll.

In diesem Semester würde ich selbst behaupten, dass ich vielleicht 20-30% Leistung erbringen konnte, was mir aber auch erst jetzt wirklich klar wird. Davor ist es mir gar nicht aufgefallen was überhaupt mit mir los war, einen ärztlichen Attest bekomme ich da es aufgrund von Blutwerten sogar nachvollziehbar ist.

Es geht darum, dass ich möglichst nicht meinen Bafög-Anspruch verlieren möchte und darüber hinaus auch noch eine Verlängerung der Förderungshöchstdauer anstrebe um die verpassten Vorlesungen dieses Semesters nachholen zu können.

Sollte ich nun für mehr als 3 Monate studierunfähig sein, müsste ich ja ggf. bereits bezahlte Leistungen erstatten und müsste dann auf das ALG 2 zurückgreifen.

Jedoch möchte ich ja gerne zumindest 20-30% des Semesters absolvieren um nicht das ganze Semester zu versäumen.

Jedoch muss ich wenn ich das ALG 2 beantrage dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, was jedoch theoretisch ja gar nicht möglich ist, da ich eigentlich weiterhin Student sein möchte. Dort besteht schon der erste Konflikt.

Somit müsste ich ja weiterhin Bafög beziehen. Studierunfähigkeit (über 3 Monate) wird aber direkt gleichgesetzt mit dem, dass man ALG 2 beantragen muss (wenn ich mich nicht irre). Und alles was unter 50% Studierfähigkeit liegt, wird wohl auch oft direkt als studierunfähig angesehen und somit sind wir wieder beim Satz davor. Folglich dürfte ich dann ja überhaupt keine Prüfungen schreiben.

Besteht also irgendeine Möglichkeit eine Fristverlängerung zu bekommen (möglichst ein komplettes Semester) und zumindest die Hälfte der Prüfungen absolvieren zu können ohne dass ich Probleme mit dem Bafög bekomme?

Vielleicht einen Attest der mir eine 40-50% Einschränkung bestätigt?

Schon mal vielen Dank für das Lesen!

Ich freue mich auf Eure Antworten und Anregungen.

Studium, Krankheit, Gesetz, ALG II, BAföG, Förderung
Kontopfändung - Bank überweist Gläubiger Geld trotz Ratenzahlungsvereinbarung...

Hallo, mein Konto wurde gepfändet bzw war es das bereits, jedoch haben wir uns damals auf eine Ratenzahlung geeinigt. Letztens konnte ich eine Rate nicht zahlen und mein Konto wurde wieder gesperrt. Daraufhin habe ich (vor 2 Wochen) auf eine Wiederaufnahme der Ratenzahlung gebeten. Als ich gestern Morgen zum Automaten ging um zu prüfen ob sich was tut, wurden 500€ abgebucht und mein Konto war wieder frei. Nach besuch bei meiner Bank, zig Telefonaten mit Gläubiger und Bank, hat sich am ende des tage herausgestellt, dass die Bank selber es veranlasst hat dieses Geld zu überweisen. ...Ich bin zurzeit arbeitslos aber die Bänkerin sagte, dass seit 2012 auch Sozialleistungen einfach weggenommen werden können. Ein P-Konto habe ich nicht und würde auch rückwirkend nichts bringen. Die Bänkerin sagte auch etwas von "nach drei Wochen müssen wir das Geld dem Gläubiger überweisen...". In Endeffekt wurde mir unmissverständlich gesagt, dass das Geld weg ist. Nun habe ich aber gestern auch im laufe des Tages Post vom Gläubiger bekommen, mit der Bestätigung der Wiederaufnahme einer Ratenzahlungsvereinbarung. Ich gehe damit am Montag eh zur Bank und versuche es nochmal. Könnte das denn helfen und hat jemand damit Erfahrung? Was könnte ich sonst noch tun? Amtsgericht? Über fachkundige Antworten würde ich mich freuen! ...Bin seit Wochen halb am verhungern, und über Rechnungen, Miete usw wollen wir erst gar nicht reden, na ja.

DANKE!

Finanzen, Schulden, Bank, Recht, Gesetz, ALG II, Finanzwesen, Kontopfändung, Pfändung
Aufforderung zur Mitwirkung trotz Beendigung des ALG II Bezuges?

Hallo an alle!

Haben ein Problem mit dem JC!

Mein Mitbewohner hatte bis zum 30.11.2013 den vollumfänglich bewilligten Teil-Hartz IV bezogen!

Ende 10/13 hat er einen WBA zugeschickt bekommen, den er einfach nicht eingereicht hat, weil er kein Geld mehr von JC bekommen möchte! Einfach so! Man musste den ja auch kein Grund nennen, warum man nich mehr von JC Leistungen mehr beziehen möchte.

Nun hat er gestern eine "Aufforderung zur Mitwirkung" im Briefkasten gehabt.

Aus dieser geht hervor: "Es ist zu überprüfen, ob und inwieweit für Sie ein Anspruch auf Laistungen besteht beziehungsweise bestanden hat."

Dazu wird er aufgefordern folgende Nachweise vorzulegen:

  • Verdienstnachweise ab Mai 2013
  • Nachwei wann die Zahlung erfolgte (Kontoauszug)

Das alles soll bis 03.01.2014 dem SB vorliegen.

Meine Frage hierzu. Ist das überhaupt noch zulässig?

Der SB bezieht sich auf die §§ 60, 66 und 67. Ich bin kein Anwalt, aber diese §§ gelten für derjenigen, der eine Sozialleistung beantragt oder erhält.

Hier ist es jedoch nicht der Fall! Er will weder die Leistung beantragen noch diese erhalten. Die Leistungen wurden bezogen, aber seit dem 01.12.2013 ist damit nun Schluss.

Soll er trotzdem die Nachweise, wie verlangt erbringen? Die drohen damit Leistungen einzustellen - welche Leistungen denn? Er bezieht doch nichts mehr!

Weiß jemand, wie man in so einem Fall vorgehen soll. Warum soll man bitte denen Kontoauszüge für 7 Monate vorlegen, was ist das denn???

ALG II, SGB, Mitwirkungspflicht
ALG 2 Mehrbedarf Miete bei "Autistischem" Kind

Zu meiner Frage!

Meine Kleine Tochter (fast 4) steht am Anfang der Diagnostik des Autismus Spektrum derzeit Pflegestufe 1 und meine Große (8) hat leider ebenfalls eine Entwicklungsverzögerung Pflegestufe in Bearbeitung, aber ich schätze PfST 0. jetzt habe ich mich vom Kindsvater getrennt und dann wurde mir gesagt das meine Wohnung ein wenig über dem Satz liegt und ich bitte umziehen möchte! Drängen mich aber jetzt nicht, auf Teufel zieh aus! Eigentlich also kein Problem, laut Doc, braucht meine Kurze kleine übersichtliche Räume damit sie besser zur Ruhe kommt. So stände ein Umzug eh an! ABER!!! Beim Satz der mir von der Arge zusteht, bekomme ich maximal 58qm 3 Zimmer! Büße also gute 25qm ein. Auch das ist eigentlich nicht sooo dramatisch schlimm! Wenn die Mädels nicht das Zimmer Teilen müssten! Ein eigenes Reich hinsichtlich der nächsten 10Jahre + Pubertät wäre schon ratsam besonders, weil die Kleine wirklich sehr, sehr einnehmend und anstrengend ist. Jetzt habe ich von einem Mitarbeiter einer Wohngesellschaft gehört das in solchen Fällen durchaus ein Mehrbedarf möglich ist! Auf welchen Grundlagen könnte ich selbigen ggf. geltend machen! Ich möchte ja keinen Palast,sondern nur ein kleines Räumchen für die Große.... könnte ja theoretisch die Mehrmiete übers Pflegegeld auch selbst tragen... es geht also um prinzipielle Zusage durch die Arge bis Regelsatz!

Jemand Tipps/Erfahrungen/Grundlagen!

Miete, ALG II, Autismus, Behinderung
Ermittlungsverfahren wegen Betrugs - Jobcenter!

Hallo,

ich habe jetz grad ein großes Problem. Dieses bezieht sich auf eine vergangene Problematik, und zwar folgende:

Ich habe von Juli 2011 bis Oktober 2011 einen 450 Euro Job als Schüler ausgeführt, meine Mutter hat in dieser Zeit Hartz 4 erhalten. Damals haben die uns dann damit konfrontiert und meine Mutter hat die zurückgeforderte Summe, die das Amt haben wollte, zurückgezahlt. Damit dachte ich, dass die Angelegenheit beendet ist.

Nun kam vor einer Woche ein Brief vom Hauptzollamt, dass ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde, wegen Betrugs zum Nachteil des Jobcenters nach Praragraph 263 StGB.

Was soll ich nun tun? Soll ich mich dazu schriftlich äußern?

Ich hab echt keine Ahnung, was ich tun soll. Ich meine, ich war Schüler!!!! Und meine MUTTER hat hat ALG II bezogen, und nicht ich. Ich gehörte einfach nur zu dieser "Bedarfsgemeinschaft". Warum werde ich dann überhaupt deswegen belangt? Ich hab ja selber nie ALG II selbst beantragt. Weiß jemand wie da der Sachverhalt aussieht??

Und warum schicken die mir nun ein Schreiben, mit dem Inhalt, dass ein Ermittlungsverfahren gegen mich eingeleitet wird, obwohl die zurückgeforderte Summe bereits im letzten Jahr gezahlt wurde??? Ich meine, mit dem zurückzahlen der geforderten Summe ist doch die Sache erledigt. Ich habe zu "unrecht" Geld bezogen, es ist ZURÜCKGEZAHLT und damit sollte doch die Sache beendet sein" Oder??

Hat jemand damit schon Erfahrung gemacht?

Bin echt dankbar für hilfreiche Antworten.

Vielen Dank

Lg

freaky21

ALG II, Arbeitsamt, Hartz IV
Jobcenter Maßnahme wurde verlängert :(

hallo. ich bin 28 jahre ich beziehe zur zeit ALG2. mein alter arbeitgeber ging pleite und um danach noch was ordentliches zu machen habe ich erstmal meine schulabschlüsse nachgeholt mittlere reife also realschule. da es keine möglichkeiten gab habe ich das sozusagen selbst finanziert ist auch alles erledigt also soweit ok. mittlerweile bin ich aber aber wie gesagt ins ALG2 abgerutscht und nun zu meinem problem.

mir wurden innerhalb kurzer zeit 2 maßnahmen sozusagen auferlegt. die eine habe ich gemacht. die zweite maßnahme sollte eine dauer von 8 wochen haben die exakt heute am 29.10 rum sind. nun hatte sich aber tragischerweiße ein totesfall in der familie ereignet was ich selbstverständlich bei dem maßnahmenträger umgehend mitteilte und und um einige tage freistellung bat. ihre antworte war ich solle doch bitte zum arzt gehen und mich krankschreiben lassen das geht ohne weiteres in diesem fall. also gesagt getan. war dann also bis krank geschrieben 2 wochen weils halt doch viel ist was man in so einem fall erledigen muss. dann bin ich heute zum letzen tag der maßnahme erschienen trotz krankschreibung weil ich wollte ja wenigstens ein abschlussgespräch erleben oder dergleichen. dort wurde mir mitgeteilt das meine maßnahme auf grund meiner krankeit um weitere 4 wochen verlängert wurde.

ich fiel aus allen wolken. weil ich beim maßnahmenträger einen vertrag unterschrieben habe wo explizit drin steht bis 29.10. und kein wort von verlängerung bei krankheitsfällen oder dergleichen.

jetzt meine frage: können die einfach hinter meinem rücken entscheiden das ich länger machen muss als ich unterschrieben habe? ich meine wozu unterschreibe ich einen vertrag wenn seitens des maßnahmeträgers einfach ingnoriert wird?

und was das ganze noch viel schlimmer macht ist folgendes: ich hatte mir auf eigene faust auf die suche nach arbeitsstellen gemacht und mich beworben. hatte dann eine zusage bekommen wo darin stande das ich gerne probearbeiten kann bzw. ein praktikum machen könne um meine fahigkeiten zu testen. dies legte ich dem maßnahmenträger vor und es wurde abgelehnt. begründung das könnte ich nach der maßnahme machen. was ich mehr als frech finde. da machen sich die leute schon selbst auf dem weg nach 8 stunden maßnahme und suchen sich was und dann wird das probearbeiten abgelehnt obwohl ich mir extra von der firma was unterschreiben lassen habe das eine einstellung möglich ist was der maßnahmeträger unbedingt wollte. so nun soll ich 4 wochen länger die maßnahme machen und kann mir den job den ich mir gesucht habe warscheinlich in die haare schmieren. wo meines erachtens der maßnahmeträger erhebliche schuld dran hat.

also wenn ich einen vertrag beim maßnahmeträger unterschieben habe bis 29.11 kann ich da einfach sagen nein ich verlängere nicht und erscheine nicht noch weitere 4 wochen?

ALG II, Jobcenter, Maßnahme
Aufhebungsbescheid Alg2 und Kinderzuschlag

Hallo,

um die ganze Sachlage von Anfang an zu erklären, würde ich Stunden hier sitzen. Deswegen kürze ich die Sache ein wenig ab.

Im Mai bekamen wir vom Jobcenter die Aufforderung Kinderzuschlag und Wohngeld zu beantragen. Dies taten wir auch. Mitte Oktober waren dann, nach einigem hin und her, alle Leistungen bewilligt, und wir bekamen ab November 2013 vom Jobcenter einen Aufhebungsbescheid für die kompletten Leistungen. Allerdings vielen mir viele Fehler in der Berechnung der Familienkasse auf, und beim Nachrechnen stellte ich fest das wir mit Wohngeld und Kinderzuschlag ca. 150 Euro weniger im Monat haben, sprich Hilfebedüftigkeit würde nicht vermieden werden. Daraufhin klegte ich Widerspruch gegen den Bescheid der Familienkasse ein. Heute kam der Widerspruchsbescheid der Familienkasse, mit dem Ergebnis das der Kinderzuschlagbescheid aufgehoben wird, und Kinderzuschlag wird abgelehnt, weil Hilfebedürftigkeit nicht vermieden wird. Den Bescheid habe ich eben sofort an meine Sachbearbeiterin vom Jobcenter per Mail geschickt. Meine Frage ist nun, ob ich einen komplett neuen Antrag auf ALG2 stellen muss? Ich meine das Jobcenter hat alle aktuellen Unterlagen vorliegen. Ausserdem fehlen uns immer noch die 560 Euro vom Kinderzuschlag für November, das die Zahlung aufgrund des Widerspruchs, erst einmal nicht geleistet wurde. Klar ist das nun das Jobcenter zahlen muss, aber wenn ich wirklich einen komplett neuen Antrag stellen muss, zieht sich das ja alles noch mehr in die Länge. Wir sind ja erst ca. 3 Wochen vom Jobcenter weg, und verändert hat sich bei uns auch nichts.

Lg

ALG II, kinderzuschlag
Dürfen mir 2 Wochen Leistungen vom Jobcenter gestrichen werden, wenn ich im Ausland Probe arbeite?

Liebe Gemeinde,

ich bin recht verzweifelt und hoffe hier auf einen guten Tipp.

Ich bin ALGII-Empfängerin und seit 2 Jahren auf intensiver Jobsuche, auch im Ausland. Nun habe ich durch meine Eigenbemühungen zwei Vorstellungsgespräche in Spanien erwirkt und von einem Arbeitgeber gleichzeitig die Einladung 2 Wochen gegen freie Logis zu bleiben, um mir den bestmöglichen Überblick über die Arbeit zu verschaffen. Es geht um eine sozialversicherungspflichtige Stelle ab kommendem Jahr. Daraufhin habe ich meinen Jobvermittler beim Jobcenter informiert und versucht eine Reisekostenunterstützung zu erhalten (Reisekosten gesamt gerade mal 110€). Hierfür wurde mir zunächst Hoffnung gemacht, bis sich dann herausstellte, dass sowohl der Zeitraum von 2 Wochen sowie die Tatsache der Probearbeit für das Jobcenter problematisch sind. 2 Wochen wären zulang, wenn es rein um ein Vorstellungsgespräch ginge und unbezahlte Probearbeit sei nicht gesetzmäßig. Entweder, hieß es, der spanische Arbeitgeber bezahlt mir diese 2 Wochen nach dem spanischen Mindestlohn, welcher mir dann nachträglich von meinen Leistungen abgezogen wird oder mir werden 2 Wochen die Leistungen gestrichen (fast 400€), die ich dann ratenweise abzahlen muss und zusätzlich einen neuen ALG-Antrag zu stellen habe.

Der Jobvermittler hat sowohl mit seinem Teamleiter, dem stellvertretenden Teamleiter und der ZAV gesprochen und behauptet, es gebe keine andere Lösung des Problems. Einen Antrag auf Ortsabwesenheit könnte ich angeblich nicht mehr stellen bzw. dieser müsste mir abgelehnt werden, da ja alle bereits wissen, dass ich die 2-wöchige Reise antrete und mir ebenfalls bei abgelehnter Ortsabwesenheit die Leistungen gestrichen werden.

Ich kann nicht damit einverstanden sein, dass ich in diesem Maße benachteiligt werde... zum einen die Reisekosten selber zu tragen und zum anderen 2 Wochen Leistungen gekürzt zu bekommen nur weil ich händeringend einen Job suche und nun endlich dank meiner eigenen Bemühungen ein solch attraktives Angebot erhalten habe. Ich habe nie Unterstützung erhalten bspw. einen Bildungsgutschein, um den ich mich mehr als einmal bemüht habe.

Ich hoffe sehr, jemand weiß, wie ich jetzt vorgehen kann. Ich kenne einen Fall bei dem der Jobvermittler den genau gleichen Sachverhalt akzeptiert und die Reisekosten übernommen hat. Ist es eine willkürliche individuelle Entscheidung oder welche Grundlagen hat das Jobcenter, festzulegen, dass 2 Wochen für ein Vorstellungsgespräch mit Kennenlernphase zu lang sind? Macht sich der spanische Arbeitgeber tatsächlich strafbar, indem er mich 2 Wochen Probe arbeiten lässt? Wie verhält es sich mit dem Versicherungsschutz innerhalb der 2 Wochen? Und welche Grundlage hätte der Jobvermittler meinen jetzigen Antrag auf Ortsabwesenheit abzulehnen... nur weil er jetzt weiß, dass ich fliege? Wenn ich 2 Wochen Urlaub machen würde, stünde es mir ja auch frei zu verreisen und die Reise mit Vorstellungsgesprächen zu verbinden. Ich bräuchte dringend was stichhaltiges.DANKE

Spanien, ALG II, Jobcenter, Probearbeiten, Vorstellungsgespräch

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