Ist es ,,sinnvoll´´ für mich eine Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme zu machen?

Guten Abend,

Meine Situation ganz kurz und knapp : Ich bin 20 Jahre alt , habe 2016 Abitur gemacht (3,4) und in den mittlerweile zwei Jahren dannach konnte ich mich nicht entscheiden was ich machen will. Dies hängt sehr mit meinen psychischen Problemen zusammen. ( Angststörung und Depressionen) . Jetzt habe ich vor circa 3 Monaten den Kontakt zum Arbeitsamt gesucht meine Situation geschildert und wurde nach ein paar Gesprächen und Tests an die Rehaabteilung weitergeleitet. Die Dame dort hat mir dann vorgeschlagen eine Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme (BvB Reha) zu machen. Diese soll anscheinend speziell für junge Menschen mit eingeschränkter psychischer Gesundheit sein. Die Maßnahme geht insgesamt maximal 11 Monate und soll im bfz München stattfinden. Leider habe ich im Netz keine Erfahrungsberichte für das bfz München gefunden habe also keine Ahnung wie es dort zugeht. Beim Vorstellungsgespräch hatte ich ein gutes Gefühl, da die Beraterin sehr kompetent rüberkam.. Dagegen sprechen aber die meisten Erfahrungsberichte die sagen, dass es dort oft sehr schlechte Ausbilder gibt und die meisten Leute dort gerade so ihren Namen schreiben können und nur dort sind weil sie sonst kein Geld bekommen. Ich habe also Angst dort völlig falsch aufgehoben zu sein. Mein Wunsch ist einfach , dass ich verschiedene Berufe ausprobieren kann und man auch meine eingeschränkte Gesundheit berücksichtigt. Bestenfalls werde ich nach ein paar Monaten von einem Unternehmen übernommen, in dem ich mich wohlfühle, war jetzt so meine Fantasie.

Hat da irgendjemand Erfahrungen? Wie schätzt ihr meine Lage ein ? Sinnvoll ja oder nein? Wäre wirklich sehr sehr dankbar für jegliche Antworten da ich bald Bescheid geben muss und es hier schließlich um meine Zukunft geht..

Tausend Dank im Vorraus!

Arbeit, Ausbildung, Agentur für Arbeit, Rehabilitation, berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme, Bildungsmaßnahme, Ausbildung und Studium, Beruf und Büro
Ist es rechtens, dass sich eine Nachzahlung der Rentenversicherung die Agentur für Arbeit und die AOK aufteilen?

Guten Tag,

ich habe eine größere Nachzahlung der Rentenversicherung erhalten, weil der Rentenantrag zurück datiert wurde, auf das Datum eines Antrags einer Reha-Maßnahme. Zu der Zeit war ich noch in der Psychiatrie und bekam Krankengeld von der AOK. Als ich die Psychiatrie verlies, wollte ich mich arbeitslos melden, aber die Agentur für Arbeit schaltete den Medizinischen-Dienst ein, wobei dieser mir "bescheinigte", dass ich weniger als 3 Stunden am Tag arbeiten kann. Bedeutet, ALG 1 bekam ich gar nicht. Auch Hartz 4 greift nicht, da man mehr als 4 Stunden/Tag arbeiten können muss. So bekam ich gar kein Geld mehr, da das Krankengeld das zeitliche Limit mitlerweile auch erreicht hatte.

Auf anwaltlichen Rat stellten wir dann einen Rentenantrag, wobei es eigentliches Ziel war, dass dieser abgelehnt wird und ich somit wieder in ALG-1 rein komme, bzw. wieder vermittelbar bin. Doch der Rentenantrag ging durch.

Es gab dann eine Rentennachzahlung von ca. 12000€, vom Zeitpunkt des stellens des Rehaantrages bis zum bewilligen der gewährten Rente. Wobei die Agentur für Arbeit und die AOK-Krankenkasse Erstattungsansprüche auf dieses einbehaltene Geld gestellt haben. Es blieb ein kleiner Rest für mich übrig. Ich könnte es ja bei der AOK nachvollziehen, da diese mir die Psychiatrie und Krankengeld bezahlt haben, aber nicht bei der Agentur für Arbeit, da sie mir gar keine Leistung entgegen brachten, doch trotzdem ca. 5000€ Ansprüche geltend gemacht haben.

Die Frage auch noch, ob dies überhaupt rechtens ist, dass andere Sozialversicherungen überhaupt Erstattungsansprüche stellen können, auf meine Rente? Im Grunde ist es ja mein Geld und die Sozialversicherungen habe ich auch immer bezahlt.

Es sind ja 3 verschiedene Versicherungen, wobei ich doch jeweils die benötigten Versicherungssummen bezahlt habe. In der Privatwirtschaft, könnte keine Versicherung einen Erstattungsanspruch stellen, wenn ich eine Nachzahlung erhalte. Wenn ich 3 verschiedene private Versicherungen hätte, könnte keine etwas geltend machen.

Vielen Dank schonmal

Recht, Agentur für Arbeit, Krankenkasse, Rentenversicherung, Ausbildung und Studium, Wirtschaft und Finanzen, Beruf und Büro
Wie umgehen mit kurzfristiger EInladung Arge?

Hallo zusammen,

seit dem 01.06 bin ich Arbeitslos und ALG-I empfänger.

Vor 2 Wochen hatte ich ein Gespräch mit meinem Arbeitsvermittler. Ich habe ihn informiert, dass ich zweigleisig fahren möchte (Bewerbungen schreiben

aber eine Gründung beabsichtige(Businessplan, Schulungen). Der Vermittler hatte kein Problem damit und bat mir sogar Schulungen zu Gründungen an.

ich habe jetzt am Samstag Post von meinem Arbeitsvermittler erhalten mit der Bitte um ein Gespräch direkt am Montag! (da hats aber jemand eilig).

D.h. er hat wohl am Freitag die Einladung versendet. Am Freitag habe ich aber eine Zusage für eine Schulung im Ausland erhalten, die 3 Wochen dauert.

Ich befinde mich nun im Ausland wegen der Schulung, die mit der Selbstständigkeit eng in Verindung steht (gestern also am 30.06 hat sie angefangen).

Für mich macht es wenig Sinn 1000 km nach DE zu fahren - erst recht nicht innerhalb von 24h (nachts)

Ich habe Angst, dass der Vermittler ein Problem damit haben wird, dass ich für die Schulung 3 Wochen im Ausland bin.

Ich kann mal 1x rüberfliegen nach DE aber das kostet mich dann 200 EUR.

Wie kann man eine humane Lösung finden?

Droht mir eine Leistungskürzung?

Ich werde den Vermittler morgen früh anrufen, aber k.a. was ich dem erzählen soll... Von der Schulung weiß er nix, weil sich das zeitlich ja überschnitten hat (

sein Brief an mich und mein unerwartetes Finden einer passenden Schulung auf dem letzten Drücker)

Selbständigkeit, Schulung, Agentur für Arbeit, Arbeitslosigkeit, Arbeitsvermittler

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