Klage gegen die Agentur für Arbeit wegen Umschulung?

Meine Tochter hat Anfang 2018 bei der Agentur für Arbeit eine Umschulung aus gesundheitlichen Gründen beantragt, da sie ihren gelernten, handwerklichen Beruf nicht mehr ausführen durfte.
Ihr Arbeitgeber wollte sie nicht verlieren und hat ihr deshalb eine zweite Ausbildung zur Sozialversicherungskauffrau angeboten und dies hat sie auch so dem Berater von der AA, schon im Januar beim 1ten Termin mitgeteilt.

Nach Vorlage von Befunden wurden Ihre Allergien und die Atemwegserkrankung von der AA anerkannt. Danach musste Sie noch zu einem Test, ob Sie für einen kaufmännischen Beruf geeignet ist, der auch positiv ausgefallen ist.


Bevor Sie den neuen Ausbildungsvertrag im Februar unterschrieben hat, wollte sie ihren Berater vorher fragen, ob sie diesen unterschreiben kann, bekam aber, trotz mehrfacher Bitte über die Hotline, keinen Rückruf. Auch auf mehrfache, darauffolgende Nachfragen hat er sich leider trotzdem nicht gemeldet.
Die Dame von der Hotline hat ihr sogar empfohlen, dass sie Beschwerde bei seinem Vorgesetzten einreicht, doch das wollte sie nicht, da sie dadurch Nachteile befürchtet hat.

Meine Tochter wollte nicht kündigen und hat deshalb die Ausbildung am 01.09. begonnen.

Nach zwei erneuten Emails und Anrufen bei der Hotline, wie es nun weitergeht mit ihrem Umschulungsgesuch, hat der Berater jetzt endlich Anfang November zurückgeschrieben, dass er sich mit der Ausbilderin in Verbindung setzen will.

Dies hat er auch getan und jetzt von der Ausbildungsabteilung gefordert, dass der Vertrag nachträglich auf einen Umschulungsvertrag umgeschrieben, die Ausbildung auf 2 Jahre verkürzt und auch so bei der IHK eingetragen wird und meine Tochter gleich mit dem 2ten Ausbildungsjahr anfängt. Dann würde die AA die Umschulung fördern und für die damit verbundenen Kosten aufkommen.

Da dies nachträglich zu kompliziert ist, hat die Ausbildungsfirma leider dies so abgelehnt.

Dies hat natürlich drastische Nachteile für meine Tochter, die bereits von zu Hause ausgezogen ist, Miete zahlt und den Lebensunterhalt für sich und ihrem kleinen Sohn aufbringen muss.

Es ist ja auch noch die große Frage, die er ihr trotz schriftlicher Anfrage nicht mitgeteilt hat, welche finanzielle Unterstützung bei dieser Umschulung möglich ist.

Es wäre wirklich sehr hilfreich gewesen, wenn der Berater seine Bedingungen für die Umschulung, bereits vor Beginn der Ausbildung meine Tochter mitgeteilt hätte und nicht, dass sie dies erst von Ihrer Ausbilderin erfährt.

Entschuldigt, dass ich so eine Menge geschrieben habe, aber es ist so kompliziert und meine Tochter, weiss jetzt nicht, ob sie gegen dieses Verhalten des AA-Beraters etwas unternehmen kann, möglicherweise auch mit Hilfe eines Anwalts.

Danke schon mal im Voraus für eure Antworten.

Recht, Agentur für Arbeit, Umschulung, Ausbildung und Studium, Beruf und Büro
Arbeit ablehnen ohne Sperrzeit?

Hallo,

Zu meiner Person, ich bin 26 Jahre jung und alleinerziehend von einem 4 jährigen Sohn. Ich hatte heute ein Vorstellungsgespräch bei einer Firma wo ich mich bewerben musste weil ich ein Vermittlungsvorschlag von der Agentur für Arbeit erhalten habe.

Leider gefällt es mir absolut nicht da. Alles ist total dreckig und veraltet dort. Und der Arbeitgeber schien mir auch recht dubios aber dazu später mehr.

Nun ist es so, ich möchte dort nicht anfangen. Zudem hatte ich heute das Gespräch und soll Montag schon anfangen ohne ein Arbeitsvertrag gesehen bzw unterschrieben zu haben.

Ich weiß weder wieviel Geld ich bekomme, noch wie lange die Probezeit ist und ob befristet oder unbefristet.

Die arbeiten sollen dort von 8 bis 17 Uhr gehen. Ich meinte zu ihn dass das nicht ginge aufgrundessen, dass die Kita nur bis 17 Uhr auf hat. Denn sagte er, ja denn arbeiten sie eben bis 16:30 Uhr. So weit so gut. Zu Hause ist mir erst eingefallen, daß mein Sohn ja noch ein Teilzeit Platz hat in der Kita. Darauf hin rief ich den Geschäftsführer nochmal an und erwähnte das ich mein Sohn erst ummelden muss auf ein Vollzeitplatz und ich Montag deswegen nicht bis 16:30Uhr kann. Denn meinte er, denn gehen sie heute doch noch hin.

Denn sagte ich, das geht nicht weil erstens: keine Öffnungszeiten sind auf ein Freitag und zweitens, ich habe kein Arbeitsvertrag womit ich beweisen muss, wann ich anfange zu arbeiten und wieviele Stunden in der Woche ich in der Woche leisten muss, so wie das Gehalt. Seine Antwort darauf: Ja versuchen sie es zu Organisieren, ich habe Sie Montag jetzt eingeplant. Ende des Gesprächs.

Ich will dort aber nicht anfangen solange die Obhut meines Sohnes nicht gesichert ist, geschweige denn, ich kann auch nicht antreten.

Wie kann ich es jetzt nun absagen ohne eine Sperre zu bekommen? Ich will ja unbedingt arbeiten aber ich will nicht jeden Müll annehmen was mir überhaupt nicht gefällt. Soll ich mich Krank melden und hoffen, daß der Arbeitgeber mich gleich rauswirft oder wie könnte ich das angehen?

Was vielleicht noch wichtig ist, auf dem Vermittlungsvorschlag ist keine Rechtsfolgebelehrung dabei. Ist es nicht so, wenn solches nicht dabei ist, die Arge mir keine Sperrzeit verhängen darf?

Ich hoffe, ihr könnt mir Rat geben., :(

Arbeitslosengeld, Recht, Agentur für Arbeit, Sozialgesetzbuch, Arbeitsaufnahme, vermittlungsvorschlag, ALG 1 Sperre, Ausbildung und Studium

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