Ist ein Passus bezüglich der Weiterbildungsprämie bei Berufen mit gestreckter Abschlussprüfung weggefallen?

Hallo zusammen :)

Ich befinde mich gerade in der Umschulung zum Kaufmann im Einzelhandel, welche durch die BA gefördert wird. In diesem Beruf gibt es keine Zwischenprüfung, sondern eine gestreckte Abschlussprüfung (Teil I zwischen Mitte und Ende des zweiten Jahres, und Teil II Ende des dritten Jahres).

Internetrecherchen und Informationen durch Telefonate mit den Service Centern der BA führen in meinem Fall aber immer zu unterschiedlichen Ergebnissen:

Die "erste Rate" der Weiterbildungsprämie ist für ein Bestehen der Zwischenprüfung vorgesehen. Dies findet man auch in den aktuellen Ausgaben der Merkblätter der BA und in den Gesetzestexten. Auf diversen Seiten von Ausbildungsträgern, und auch auf kopierten Texten der BA bis einschließlich Ende 2016, findet man aber den für mich wichtigen Passus "In Berufen mit gestreckter Abschlussprüfung (z.B. [...]) gilt die Abschlussprüfung Teil I als Zwischenprüfung". In meinem Fall Ende April dieses Jahres absolviert. Genau dieser Passus ist allerdings aktuell absolut nicht mehr aufzufinden in aktuellen Texten/Merkblättern. Auch die gestrigen zwei Telefonate mit der BA (Erste Mitarbeiterin hat nach 30 Sekunden meinen gewünschten Passus vorgelesen, die zweite fand nach zwanzig Minuten Suche nichts davon) hat mich abermals verwirrt.

Wer kennt sich aktuell und fundiert mit dieser Sachlage aus? Vielleicht sogar mit einem (aktuellen) Gesetzesauszug oder durch aktueller Eigenerfahrung? Vielen Dank im voraus.

Schule, Agentur für Arbeit, Ausbildung und Studium, Beruf und Büro
Berufsunfähigkeit + Agentur für Arbeit?

Hallo,

Ich bin jetzt seit ca . 3 Jahren Berufsunfähig. Meinen ersten Job hatte ich nach langer Abwesendheit verloren. Meine Therapie lief dann so gut, das ich letztes Jahr im November wieder anfangen konnte zu arbeiten. Dieses Jahr im Februar müsste ich dann gezwungenermaßen aufgrund von kopfschmerzen kündigen, da ich seit letztem Jahr meinen fachbezogenen Hochschulzugang nachgemacht habe und im Februar ebenfalls die Prüfungen waren. Die Kopfschmerzen waren jedoch kein Symptom meiner Psychose, wodurch kein Grund für einen Rückfall bestand. Ich versuche mich zur Zeit für den zweiten Teil meiner Prüfung vorzubereiten und merke jedoch bereits, dass wieder vereinzelt Symptome auftauchen und mir das lernen immer schwerer fällt. Ich bin mir nicht sicher, ob ich damit die Prüfung, geschweige denn das Studium packe. Ich habe mich nach der Kündigung nicht wieder arbeitslos gemeldet, um genug zeit für die Prüfungsvorbereitung zu haben. Es sieht im Moment nicht danach aus, dass ich weiter machen kann ohne wieder eine Therapie und/oder Medikamente zu schlucken. Meine Frage ist nun, wie ich am besten vorgehe. Sollte ich mich erst Arbeitslos melden bevor ich zum Arzt gehe. Zahlt die Agentur überhaupt wenn ich berufsunfähig bin. Was passiert im schlimmsten Fall wenn es wieder so schlimm wird, dass ich garnicht mehr arbeiten gehen kann? Zahlt dann die Rentenversicherung und wie läuft das ganze von statten?

Rente, Arbeitslosengeld, Erwerbsminderungsrente, Berufsunfähigkeit, Schizophrenie, Psychose, Agentur für Arbeit, ALG I, Ausbildung und Studium

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