Tattoo-Anzahlung zurück fordern?

Hallo Leute.

ich bräuchte eure Hilfe bzw. Meinung.

Ich habe im Januar 2017 einen Tattoo-Termin vereinbart für 04.01.2018. Ich wurde nicht beraten und es wurde auch noch keine Zeichnung gemacht. Mir ist gesagt worden ich soll das Bild schicken und dann wird vor dem Termin ein Entwurf erstellt.

Seit dem habe ich dann nichts mehr gehört. 3 Wochen vor dem Termin habe ich dann im Studio nachgefragt und mir wurde gesagt, dass ich den Entwurf 1 Woche bis 1 Tag vorher per Mail bekomme. Ich fand das echt blöd, weil es sich um ein wirklich großes Tattoo handelt und wenn ich das 1 Tag vorher bekomme, wie soll der da noch was ändern. Hab ich dann auch so gesagt und mir wurde Bestätigt, dass es nicht möglich sein am Terminstag etwas zu änder weil das zu lange dauert. Ich war echt verwirrt und mir lag die Sache sehr im Magen. Schließlich bin ich dann 1,5 Wochen vor dem Termin richtig krank geworden und ich wusste, dass ich bis dahin nicht gesund werde. Dem entsprechend habe ich 1 Woche vorher den Termin abgesagt.

Jetzt ist das Problem, dass sie mir die Anzwahlung von 150,00 € nicht mehr zurück zahlen wollen. Das Geld ist für 2 Jahre eingefohren und ich könnte es für einen anderen Termin verwenden.

Ich muss sagen ich finde das echt eine Frechheit. Man kann mich doch nicht nötigen dass ich mich tattowieren lasse oder mein Geld ist einfach weg. Ich habe keinen Entwurf bekommen und ich hätte auch keine Anzahlung leisten müssen und das finde ich eben auch unfair! Was wäre wenn ich keine Anzahlung geleistet hätte - wäre ich dann einfach so davon gekommen?

Bitte helft mir. Ich bin am überlegen die Sache von einem Anwalt prüfen zu lassen. Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe oder Meinungen.

Tattoo, Anzahlung, Rückforderung, Terminabsage
Welpen Interessentin hat Anzahlung geleistet und ist nicht zum vereinbarten Termin zur Abholung erschienen. Nun verlangt sie Geld zurück müssen wir zahlen ?

Hallo, eine Welpen Interessentin zahlt 200€ als Anzahlung / Reservierung an. Sie war 2 mal in den ersten Wochen zu Besuch um den Welpen zu sehen. Dann zum vereinbarten Termin ist sie nicht erschienen. Wir haben stundenlang auf die Dame gewartet und mehrfach versucht sie zu erreichen. Leider war das Handy aus. Abends dann war sie plötzlich bei Whats App online und hat dann über Festnetz angerufen. Ihre erste Aussage war das sie stundenlang im Stau gestanden hätte und wieder zurück gefahrenen wäre und ihr Handy kaputt sei und sie verstehen könnne das sie den Welpen nun nicht mehr bekommen würde. ( kleine Bemerkung... Handy kaputt ? Und dann plötzlich online und das den ganzen Abend? ) sie hat direkt die Anzahlung zurück gefordert. Da wir natürlich ziemlich sauer waren gab ein Wort das andere. Wir haben das Gespräch dann irgendwann beendet mit dem Worten sie solle sich am nächsten Tag melden wenn die Gemüter sich beruhigt haben und wir würden uns dann darüber unterhalten. Natürlich hat die Dame sich nicht gemeldet. Stattdessen haben wir nach einem Monat Post von ihrem Anwalt bekommen. Sie hat den Welpen eingefordert ...könne ihn aber aus persönlichen Gründen erst nach weiteren 4 Wochen abholen. Natürlich haben wir den Welpen nicht rausgegeben ! Und haben ebenfalls einen Anwalt eingeschaltet. Nun geht die ganze Sache zum Gericht da die Dame auch noch die bereits gekauften Sachen wie Leine und Körbchen erstattet haben möchte. Alles in allem möchte sie fast 1000€ einklagen. Wie ist die Rechtslage in einem solchen Fall? Hat jemand vielleicht ähnliche Ergahrungen gemacht ? Ach ja die Dame hat bereits einen neuen Welpen ...

Hund, Anzahlung
Wie ist die Rechtslage bei einem Tierschutzvertrag, Vorbesitzerin will den Hund einfach zurück?

Hallo zusammen.

Wir haben im Februar ´16 einen rumänischen Straßenhund aufgenommen. Die Vorbesitzerin ist nach eigener Aussage Mitglied in einem Tierschutzverein (den sie namentlich nicht benannt hat). Den Hund hat sie uns jedoch privat überlassen.

Sprich sie hat ihn uns gegen einen "Schutzvertrag für Tiere", eine nach ihrer Aussage ausgedruckte Vorlage aus dem Internet übergeben. Eine Quellenangabe ist auf dem Dokument nicht zu finden.

Sowohl mündlich als auch auf dem Vertrag wurde zugesichert das Tier sei gesund. Am Folgetag stellte sich beim Tierarzt aber anderes heraus. So weit so gut. Wir haben ihn behandeln lassen.

Die Vorbesitzerin hatte mit uns eine Schutzgebühr (mündlich) i.H.v. 250 Euro vereinbart. Fünfzig Euro haben wir direkt bezahlt. Den Rest hat sie handschriftlich am Rand des Vertrages "aufgekritzelt". Da steht nur, Rest zahlbar in 2 Raten. Nicht wann, nicht wie und auch nicht von mir abgezeichnet.

Nun zu den Problemen: Laut ihrer Aussage sei der Hund 2-fach gechipt. Einmal deutsch, einmal rumänisch. Dies ist nicht der Fall. Der Hund hat nur einen rumänischen Chip.

Als unser Versicherungsmakler zwecks Hundehaftpflicht da war, gab es einen Vorfalll, bei dem leider der Anzug unseres Maklers dran glauben musste. Unser Hund hatte uns beschützen wollen. :) Nachdem wir die Besitzerin auf die derzeitige Versicherung ansprachen, bekamen wir als Antwort: der Hund gehört euch das ginge sie nichts mehr an. Beim Vertragsgespräch hieß es allerdings, bis zur völligen Zahlung sei der Hund IHR Eigentum! Sichtlich enttäuscht von der forschen Aussage studierten wir nun den Vertrag. Hierin ist lediglich festgelegt, dass bei schlechter Haltung der Hund wieder zurück geholt werden könne. Ein Eigentumsvorbehalt ist nicht geregelt. Um genau zu sein ist darin überhaupt nichts geregelt. Es ist ein zweiseitiges äußerst schwammiges Dokument. Über Rechte und Pflichten beider seiten steht da nicht viel.

Also wurde der Hund von uns bei der Stadt angemeldet, versichert, ein neuer Heimtierausweis ausgestellt und er bei Tasso registriert. Rein rechtlich müsste der Hund also uns gehören oder sehe ich das falsch? Wir haben keinesfalls vor uns herum zu streiten, aber die Dame macht es uns nicht leicht.

Nachdem sie sich Wochenlang nicht gerührt hat, als wir wie gewünscht Fotos und Infos zum Zustand des Hundes geschickt haben, kam jetzt nur: wenn sie das Geld nicht bekommt holt sie den Hund wieder ab!

Ähm Hallo?`Es wird weder gefragt wie es dem Tier geht, noch wie und wohin überhaupt gezahlt werden soll. Die Dame machte beim Treffen schon einen eher geldorientierten und ungepflegten Eindruck. Der Hund ist mittlerweile Gesund und ein Teil der Familie. Wie sollen wir uns verhalten? Mittlerweile denken wir das die Dame auch nichts mit Tierschutz am Hut hat, sondern eher Geld machen will.

Kann sie den Hund zurück fordern? Ist ein handgeschriebener Randvermerk über zu zahlendes Geld von ihr überhaupt rechtswirksam?

Hund, Recht, Tierschutz, Eigentum, Vertragsrecht, Anzahlung, Schutzgebühr
Hund angezahlt und aufgrund einer Verspätung einfach weiter verkauft?

Hallo, meine Familie und ich waren schon lange auf der Suche nach einem Hund. Im Tierheim war leider kein passender für uns, deshalb habe ich mich im Internet umgeschaut und bei auch schnell fündig geworden. Wir haben 5 Autostunden von uns entfernt eine Hobbyzüchterin gefunden, die gerade einen Wurf Labbis hatte. Nach einigen Telefonaten sind wir uns die Welpen anschauen gefahren und uns für einen entschieden. Wir haben eine Anzahlung in Höhe von 300€ gezahlt und einen Vorkaufvertrag erhalten, den ich mir auch sorgfältig durchgelesen habe. Bevor ich den Vertrag unterschreiben habe ging die Züchterin in ein anderes Zimmer, da sie den Vertrag nochmal kopieren wollte. Danach unterschrieb ich den Vertrag ohne nochmal drüber zu schauen.

Wir blieben mit der Züchterin bis zur Abgabe der Welpen in Kontakt. Als die Welpen dann endlich Angabebereit waren fuhren wir hin um ihn abzuholen. Leider war auf der Strecke ein Unfall und wir standen 3 Stunden im Stau. Als ich der Besitzerin mitteilte das wir uns verspäten meinte sie das dann alles hinfällig wäre, weil wir uns nicht an den Vertrag gehalten haben und das sie den Welpen jemand anderem verkaufen würde. Beim nochmaligem lesen des Kaufvertrages fiel mir auf, dass dies gar nicht der Vertrag ist den ich beim ersten Besuch gelesen hatte. Die Zeile ,, Bei nicht pünktlichem Abholen verfällt die Anzahlung usw. " war gar nicht in dem gelesenen Vertrag. Da war uns klar,dass wir über den Tisch gezogen wurden.

Meine Frage ist nun welche Möglichkeiten es gibt, um wenigstens das Geld zurück zu bekommen

Hund, Recht, Anzahlung
Muss ein Katzenzüchter Gewerbe anmelden?

Hallo Meine Freundin und ich haben eine Katze in eBay Kleinanzeigen von einem Züchter gekauft. Ich weiß nicht ob Züchter auf die Person zutrifft, meiner Meinung nach ist diese Person rein Auf's Geld aus. Aber jetzt erstmal zum Fall

Das ist unsere erste Katze also suchten wir und sind auf eine mischlingskatze gestoßen.250 Euro soll sie kosten aber sie können erst nach 8 Wochen abgeben werden da sie noch jung ist. Damit wir sie reservieren können muss eine Anzahlung von 50% gemacht werden und ein Tierschutz Vertrag unterschrieben werden.

So jetzt sind die acht Wochen vorbei und wir wollten die Katze abholen. Dann hat der. Züchter gesagt , da wir die Katze alleine halten wollen kann er sie uns noch nicht geben da sie noch zu sehr an der Mutter hängt.(alles verständlich) er hat gesagt außer wir holen ne zweite damit der kleine nicht so allein ist. Er hat uns je zweite für 300 Euro angeboten , das war uns aber zu teuer und er ist Auf 200 runter . War uns aber dann auch noch zu teuer und wir sagten uns dann warten wir noch. Aber irgendwie wollten wir die Katze so schnell wies geht weil wir uns so freuen . Also schauten wir nach einer zweiten anderen und etwas günstigeren . Gesucht gefunden und Katze geholt eine Nacht ist mit der Katze vergangen und wir stellten leider fest dass meine Freundin allergisch ist:(

So jetzt kommt der eigentliche Teil. Wir ruften den "Züchter" erzählten ihm von der zweiten Katze und was wir leider festgestellt hab und das es uns leid tut wir können die Katze nicht nehmen.

So und jetzt hat er die Katze ohne komentar wieder eingestellt und das Geld ist weg 125 Euro. Ich frag mich nur für was ? Die Katze hat noch nie einen Tierarzt gesehen. Und das hat er auch angeben also er hatte keine großen Kosten die in irgendeiner Weise 125 Euro verbrauchen.

Im Vertrag steht zwar was von bei Rücktritt entsteht die reuhegebühr und das Geld bleibt beim Züchter. Aber wir können ja nichts dafür ...

Hab ich irgendwie die Möglichkeit das Geld wieder zu bekommen . Muss der eigentlich kein Gewerbe anmelden denn jetzt werde ich pingelig. Ich finde es einfach nicht richtig dass er so auf das Geld besteht. Er muss mir ja nicht alles geben aber einen Teil wenigstens. Er hat ja kosten Futter streu ect. oder bin ich unrecht

Danke schon mal

Tiere, Kater, Katze, kaufen, Gewerbe, Zucht, Züchter, Anzahlung, Katzenjunges
Hauskauf mit Anzahlung aber nicht gelöschter Grundschuld

Hi,

wir haben ein Haus gekauft (Notarvertrag unterschrieben, Kredit unterschrieben). Einzug ist allerdings erst in einem Jahr d.h. September 2015.

Vorab ist eine Anzahlung i.H.v. 100.000 € fällig, welche zur Löschung der Grundschuld (steht mit 150.000 € drin) gezahlt werden sollte. Voraussetzung für die Anzahlung war eine Auflassungsvormerkung und die gesicherte Lastenfreistellung.

Nun sagt die Bank aber, dass sie erst bei voller Kaupfpreiszahlung (450.000 €) die Löschurkunde freigibt.

Der Notar sieht trotzdem alle Voraussetzungen für die Zahlung der 100.000 € gegeben und wir müssen nun innerhalb von 7 Tagen das Geld überweisen.

D.h. wir zahlen nun 100.000 € und die Grundschuld bleibt im Grundbuch trotzdem stehen, bis wir die Restzahlung (350.000 €) im September 2015 zahlen.

  1. Was kann jetzt im schlimmsten Fall passieren? Sind die 100.000 € dann weg, wenn die Bank das Haus zwangsversteigert? Eine Forderung gegen den Verkäufer wäre sinnlos, da dieser bereits jetzt überschuldet ist. Die Grundschuld steht vom Rang über unserer Vormerkung und bei einer Versteigerung wird unsere Vormerkung gelöscht, wurde mir von Notar mitgeteilt.

  2. Es gibt eine Entschädigungszahlung, wenn der Auszug später stattfindet, diese wird vom Restpreis abgezogen, d.h. es wären nie 450.000 € zur Zahlung fällig, wäre die Grundschuld dann gar nicht zu löschen? Der Notar kann uns hier leider nicht weiterhelfen.

Recht, Immobilien, Grundschuld., Hauskauf, Anzahlung
Ärger mit dem Roller Möbelgeschäft - Anzahlung - Rücktritt?

Hallo,

seit Wochen ärgere ich mich mit dem Geschäft Roller rum. Vor 3 Wochen sollte mir eine Wohnwand geliefert werden, die einfach nicht ankam, für deren Annahme ich mir aber einen Tag Urlaub nehmen musste, da sie zwischen 8-18:00 Uhr ankommen sollte. (Antwort; Buchungsfehler bei der Spedition, wir sind nicht schuld. Gleiches behauptete nur umgekehrt die Spedition). Mit einer Woche Verspätung und verschobenen Terminen kam sie dann an.

Nun warte ich seit dem noch auf meine Sofalandschaft. Gestern sollte sie ankommen, Antwort diesmal: Wir sind nicht schuld, wir haben es nicht gefunden. Die Spedition und Roller sagen, es sei meine Schuld, dass sie mein Haus nicht finden. (Ich bin erst neu eingezogen und an dem Mietblock steht keine Zahl, aber man kann sich ja UNGEFÄHR denken, wo zwischen 2 anderen beschrifteten Wohnungen meine ist!! Außerdem steht der Name usw. ja außen dran.) Die Spedition hatte im übrigen eine Festnetznummer und eine Handynummer von mir. Statt mal auf die Handynummer anzurufen, haben sie EIN mal auf die Festnetznummer angerufen, an die keiner dran ging (ist die Alternative gewesen, denn es ist die Nummer meiner Mutter, weil ich in der Neuen noch kein Festnetz hab.)

Nun habe ich schon eine Anzahlung von 20% geleistet, kann ich, weil es nun schon wieder zu Problemen kommt, meine Anzahlung zurückverlangen?

Gestern waren sie noch verständnisvoll und wollten es auf die Spedition abwälzen und heute waren die total frech und sagten, dass es meine schuld sei und dass es ja auch Probleme mit der Wohnwand gab usw.! Ich glaub ich spinne! Die lassen einen den ganzen Tag warten und dann wird man noch angepatzt! Außerdem wollen sie mir die Couch nun erst irgendwann im September zuschicken und ich soll auch nochmal Lieferkosten bezahlen (und ggf. Lagergebühr.)

Wie kann ich denn nun vorgehen?

Telefonisch erreichen tu ich den Laden auch mal wieder seit Stunden nicht.........Der Kundenservice ist unter aller Sau.

Danke für eure Antworten im Voraus.

Möbel, Kaufvertrag, Vertrag, Roller, Anzahlung

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