Hallo, wollte fragen ob jemand weiss ob der Verkäufer bei einem Immobilienkauf die Anzahlung (Reugeld - in Form eies Zirkularschecks) sofort nach der Unterzeichnung des Vorverkaufvertrages verwenden darf oder erst abwarten muss bis der endgültige Kaufvertrag unterzeichnet ist. Wäre super ob da jemand Bescheid weiss und ob das von Land zu Land unterschiedlich ist. Danke schon im Voraus