Anzahlung - was genau ist das, bekomme ich das Geld wieder?

6 Antworten

Du bekommst die 50 Euro nicht wieder, aber bei der Bezahlung deiner Leistungen beim Friseur werden die 50 Euro natürlich dann vom Endbetragabgezogen. Kostet es z.B. 150 Euro, zahlst du nur noch 100 Euro. 

Es geht darum, dass der Friseur für so eine Behandlung evtl. was bestellen muss (Haarteile) und eine lange Zeit freihalten muss für den Termin. Und wenn dann die Person nicht kommt, hat der Friseur Verluste. In so einem Fall kann der Friseur seine Unkosten, die er bereits hatte, mit den 50 euro verrechnen und die Anzahlung ist dann weg.

Solltest du deinen Termin nicht einhalten können, musst du dich rechtzeitig beim Friseur melden (mind. 24 Stunden vorher) und den Termin dann verlegen. Dann passiert auch mit der Anzahlung nichts.  

Das könnte dazu dienen, von Seiten des Friseurs diese Haarverlängerung beim Lieferanten zu kaufen & sich abzusichern, daß dieser nicht auf der Bestellung sitzenbleibt.

Die Rücksendung des Friseurs an den Lieferanten wird dieser wohl aus hygienischen Gründen ablehnen.

Sonst auch bescheiden, wenn Mindestlohn-Friseure nicht einmal 50 € vorstrecken können oder sich auf den Auftrag freuen, Dich als Kunde zu binden.

Im Insolvenzfall ist das Geld natürlich in der Insolvenzmasse schnell untergegangen, Du bist dann ein sonstiger Gläubiger, der wohl bei Quoten von 3-4 % mit dem Insolvenzverwalter rumärgern muß.

Da gibt es bevorrechtigte Forderungen vom Finanzamt, Banken, Krankenkassen usw

Das als schlimmster worst case scenario Fall

Das Geld wird natürlich angerechnet bei der Dienstleistung & wird um die Anzahlung geringer ausfallen bei der Endabrechnung

Nein, das Geld bekommst du nicht wieder. Aber es wird mit der Rechnung verrechnet bzw. abgezogen wenn du längere Haare hast. Die Anzahlung dient dazu die Kosten zu decken wenn du zum Termin nicht erscheinst. Die mußten ja Material kaufen, die Haarverlängerungen in einer passenden Farbe, und die Arbeitskraft bereitstellen/bezahlen.

Eine Anzahlung ist eine erste Zahlung auf den endgültigen Rechnungspreis.

Der Rechnungsbetrag wird dadurch um 50 € (um die Anzahlung) geringer.

Nein, die Anzahlung wird mit dem Restbetrag verrechnet.

(z.B: 250€ Kosten - 50€ Anzahlung => noch 200€ Restbetrag zu bezahlen)