Ebaykleinanzeigen wie verbindlich ist eine Anzahlung?
Hallo, ich habe etwas bei Kleinanzeigen zum Verkauf angeboten. Eine intressentin, bat mich den Artikel für sie zu reservieren, da sie eine Woche im Urlaub ist. Ich stimmte zu und bat um eine Anzahlung, weil ich auch nicht drauf sitzen bleiben möchte. Dem kam sie auch nach. Heute teilte sie mir mit, das sie leider zurücktreten muss vom kauf, da es finanzielle Schwierigkeiten gäbe. Die Anzahl beläuft sich auf 50 Euro.
Ich hatte auch vermerkt, das ich keine Rückerstattung leiste.
In wieweit ist die Anzahl nun verbindlich?
4 Antworten
Habe das was ähnliches im Juraforum gefunden:
Im vorliegenden Fall hat der Käufer keine Möglichkeit vom Vertrag zurück zu treten. Dagegen der Verkäufer schon, nämlich nach Fristsetzung dann, wenn die Zahlung ausbleibt. Die dann fällige Rückabwicklung würde m.E. zunächst bedeuten, dass der Verkäufer die erhaltene Anzahlung herausgeben müsste. Er könnte nach § 325 BGB jedoch Schadenersatz verlangen.
Im Beispielfall wird -wie schon erwähnt- der Käufer nur auf das Entgegenkommen des Verkäufers hoffen dürfen. Sollte es zu einem solchen kommen, wird die geleistete Anzahlung jedoch nicht "automatisch" in der Tasche des Verkäufers bleiben (können). Was davon beim Verkäufer verbleibt (= Schadenersatz für den Verkäufer, bzw. Reuegeld durch den Käufer), ist Gegenstand der Verhandlungen über die Vertragsaufhebung . Zugegebenermaßen wird die Verhandlungsposition des Käufers nicht die beste sein - es sei denn, der Verkäufer weiß die Ehrlichkeit des Käufers zu schätzen.
Exkurs: Die Einräumung finanzieller Schwierigkeiten bzw. der Unmöglichkeit bezahlen zu können, birgt u.U. auch eine Gefahr in sich: wird klar, dass diese Unmöglichkeit schon von Anfang an bestanden hat, könnte man auch einen (versuchten) Eingehungsbetrug unterstellen. Aber dies nur als theoretischer Ansatz.
https://www.juraforum.de/forum/t/ruecktritt-vom-kaufvertrag-nach-geleisteter-anzahlung.565396/
Die Anzahlung allein hat keine rechtliche Wirkung. Die Frage ist, ob durch die "Reservierung" bereits ein Kaufvertrag zustande gekommen ist.
Das lässt sich aus deiner Darstellung nicht abschließend beurteilen.
Sollte sich die Interessentin zum Kauf verpflichtet haben, kann sie nicht einseitig vom Kaufvertrag zurücktreten.
Wir müssen ja nicht direkt despektierlich werden.
Deine Frage: wie verbindlich ist eine Anzahlung?
Meine Antwort: die Anzahlung hat keine rechtliche Wirkung.
Es kommt darauf an, ob ein Kaufvertrag zustandegekommen ist. Was sich mit den Infos oben aber nicht abschließend beurteilen lässt.
Sie muss den Kaufvertrag einhalten. Sie kann ihn nicht einseitig auflösen. Sie muss zahlen, du musst schicken.
Aber um den Artikel zu verschicken müsste sie ihn ja komple bezahlen. Sie möchte nun die Anzahlung zurück haben.
Eigentlich ist eine Anzahlung zum Kauf verbindlich.
Aber ich würde mich kulant zeigen und ihr die Anzahlung zurückzahlen. So etwas macht immer einen guten Eindruck.
Naja,aber ich benötige das Geld auch und dadurch sind mir ja auch interessante Flöten gegangen.
Ja dann musst du ihr das halt sagen, dass du auf dem Vertrag bestehst.
Aber was willst du machen, wenn sie dir das Geld nicht schickt?
Bei Kleinanzeigen hast du keinen Schutz.
Es geht darum ob ich ihr die Anzahlung zurückgeben muss
Hat sie sich durch die Anzahlung nicht bereits verpflichtet? Muss ich ihr also die Anzahlung erstatten?