Mitwirkungspflichten und der Jobcenter?

Hallo

Heute habe ich mich vom Jobcenter abgemeldet und den Verzichtungsbescheid auch erhalten. Im Bescheid steht folgendes:

Sie haben mit Erklärung vom 22.06.2017 auf die Gewährung von Leistungen der Grundsicherung nach dem SGB II ganz verzichtet. Der Verzicht hat zur Folge, dass die Ihnen mit Bewilligungsbescheid vom 13.04.2017 bewilligten Leistungen nicht mehr zur Auszahlung gelangen.

Sie erhalten daher ab dem 01.07.2017 keine weitere Zahlungen mehr. Dies ist unabhängig von der Dauer des Bewilligungszeitraums, der erst am 31.10.2017 endet.

Durch den Verzicht werden Ihre Mitwirkungspflichten nach §§ 60 ff. Erstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB I) nicht berührt. Daher sind Sie weiterhin verpflichtet, für den laufenden Bewilligungsabschnitt Ihren Mitwirkungspflichten gegenüber dem Jobcenter nachzukommen. Insbesondere sind Tatsachen und Änderungen (z.B: Einkünfte) anzugeben und nachzuweisen, die für die Leistung erheblich sind. Dies kann auch der Fall sein, wenn sich Tatsachen oder Änderungen in den Verhältnissen auf andere Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft auswirken können.

Mit freundlichen Grüßen

Folgendes habe ich verstanden:

Von Heute bis 01.017.2017 muss ich dem Jobcenter jede Tatsache bzw. Änderung mitteilen (Während des laufenden Bewilligungsabschnitt). Nach dem 01.07.2017 muss ich dem Jobcenter nichts mitteilen, oder?

Arbeitslosengeld, Anwalt, Gesetz, ALG II, Arbeitsamt, arbeitslos, Jobcenter, Sozialamt
Mieter (Wohnrecht auf Lebenszeit) zahlt keine Nebenkosten trotz vereinbahrung was tun?

Guten Tag!

Meine "Mutter" hat in einer Wohnung in meinem Haus Wohnrecht auf Lebenszeit. Im Scheidungs vergleich meiner Eltern, bei dem mir das Haus zugesprochen wurde, wurde auch festgehalten, dass sie Zitat: "sämtliche mit der Liegenschaft im Zusammenhang stehenden Kosten, seien diese verbrauchsabhängig oder nicht, werden von der Zweitantragstellerin [Mutter], getragen, die sie auch unwiederruflich verpflichtet, sowohl den Erstantragsteller [Vater] und dem minderjährigen [ich] vertreten durch den Wiederstreitsachwalter [Großvater], diesbezüglich völlig schad-, klag-, und executionslos zu halten. [...] Alle im Haus [Adresse] anfallenden Reparaturs- und Ausbesserungsarbeiten sind ohne jeden Anspruch auf Rückersatz gegenüber dem Erstantragsteller [Vater] und dem mj [ich] vertreten durch den Wiederrechtssachwalter[Großvater] von der Zweitantragstellerin [Mutter] alleine zu tragen und übernimmt die Zweitantragstellerin gegenüber dem Erstantragsteller [Vater] und dem mj [ich] vertreten durch den Wiederrechtssachwalter[Großvater] diese gegenüber allenfalls an sie herangetragenen Ansprüche aus Anlaß der Vornahme von Reparatursarbeiten schad-, klag-, und exekutionslos zu halten."

Da ich nun 20 bin, also Volljährig, muss ich mich um das Haus kümmern. Soweit ich das verstanden habe, ,muss meine Mutter alle kosten des ganzen Hauses übernehmen und nicht nur die ihrere Wohnung. Die Realität sieht allerdings anders aus. Sie zahlt weder Öl noch den Rauchfangkehrer usw.

Erstens: Kann ich ihr selbst eine Mahnung schreiben oder muss ich dazu zu einem Anwalt, wenn ja wie mache ich das? Zweitens: Was kann ich tun. Ich weiß ich kann sie nicht aus dem Haus "hinauswerfen", da sie Wohnrecht auf Lebenszeit hat und ich kann es mir nicht Leisten sie auszuzahlen. Oder kann man da doch Gerichtlich dagegen vorgehen? Das Problem dabei ist, dass sie Mindestpensionistin ist und ich Angst habe, dass ich auf den Anwalts/ Gerichtskosten sitzen bleibe da sie generell viele Schulden hat und kaum pfändbares Einkommen/ Eigentum hat. (Sie weigert sich auch meinen Unterhalt zu zahlen, das liegt allerdings schon bei Gericht).

Außerdem:" Zu dem eingeräumten Recht der Dienstbarkeit der Wohnung gehört auch die uneingeschränkte Benützung des zur Liegenschaft [Adresse] gehörigen Hausgartens, aber auch die Verpflichtung, diesen Hausgarten entsprechend zu pflegen bzw. pflegen zu lassen."

Drittens: bezüglich des Gartens: Ich mähre den Rasen, schneide die Hecken usw. alles selbst. Muss sie mir dafür dann einen Teil meiner Arbeit entlohnen?

Und bitte nicht: "Rede mit deiner Mutter". Die Situation ist ein wenig komplizierter. Ich habe es auch schon des öfteren probiert und es bringt nichts (auch wegen Alkohol usw.) Fakt ist sie hat sich nie um mich gekümmert also nehmen wir einfach an es ist nicht meine Mutter sondern eine x-Beliebige Mieterin, die Wohnrecht auf Lebenszeit hat. Ich möchte nur alle rechtlichen Möglichkeiten wissen und wissen was mir zusteht.

Rechtsanwalt, Mietrecht, Anwalt, Gericht, Kosten, Mahnung
Frage zu Ebay-Kleinanzeige. Wann ist Kauf rechtskräftig?

Hallo an alle,

ich verkaufe gerade eine Küche bei Ebay-Kleinanzeigen und ein Nutzer macht mir zu schaffen.

Folgendes Szenario mit Originalnachrichten:

a: Hi, würden Sie die Küche auch für 500 Euro abgeben?

b: Guten Morgen, Für 600 würde ich sie abgeben. Aktuell gibt es zwei Angebote für deutlich mehr als 600. Wäre also ein Entgegenkommen meinerseits.

(JETZT DER KERN DES PUDELS)

a: Hallo, (19:35) habe gerade erst Ihre Nachricht gelesen. Vielen Dank für das Angebot. Könnten Sie mir bis Morgen Zeit lassen, bzw. mir die Küche reservieren. Ich muss nachfragen... ist nicht für mich. Vielen Dank im voraus. Mario

b: Guten Abend, (19:37) Natürlich können Sie sich Zeit lassen. Es ist jedoch so, dass Mittwoch eine Dame kommt, die die Küche haben möchte. Sollte die sie nicht wollen, könnte ich Sie kontaktieren, falls dann noch Interesse besteht. Sie können sich also bis Mittwoch mit einer Entscheidung Zeit lassen.

Jetzt das Problem: Der nette Herr droht mit Anwalt etc., weil ich ihm sage, dass er die Küche nicht haben kann - zumind. solange, bis ich nicht weiß, ob die Käuferin die Küche haben möchte. Er gebe mir 5 Tage Zeit ihm die Küche auszuhändigen.

Meinem Rechtsverständnis nach ist seine Drohung völlig untragbar. Jedoch bin ich keine Experte. Wie auf einem Flohmarkt etc. ist kein Kaufvertrag zu stande gekommen. Natürlich ist das mit den 600€ schwammig formuliert, aber bevor er es angenommen hat, habe ich klar der anderen Käuferin den Vorrang gegeben. Wie ist die rechtliche Meinung dazu?

Danke schon einmal und einen schönen Restsonntag!

Recht, Anwalt, Internetrecht, eBay, kaufen, Kleinanzeigen, Jura, Rechtsprechung
Grundstücksteilung in Erbengemeinschaft?

Moin. Moin!

Meine Schwester und ich haben gerade von unserer verstorbenen Mutter eine Doppelhaushälfte mit Grundstück und Geldbestände z.B. eine ausgezahlte Lebensversicherung und Bankguthaben) geerbt. Vor dem Tod unserer Mutter haben wir uns mit ihr schon die Zeit nach Ihrem Ableben unterhalten. Grundsätzlich hat sie sich gewünscht, dass meine Schwester das Haus bekommt und ich das Geld. Zusätzlich sollte ich ein Baurecht auf dem Grundstück erhalten.

Leider konnte dies vor dem Tod unserer Mutter nicht mehr durch ein Testament festgehalten werden. Allerdings sind meine Schwester und ich uns an sich einig: Mit dem geerbten Geld soll die Hypothek (ca. 60.000 Euro) vom Haus abgelöst werden. Danach soll meine Schwester in der Doppelhaushälfte wohnen bleiben bzw. diese überschrieben bekommen. Ich hingegen möchte 50% des Grundstücks behalten. Die anderen 50% soll meine Schwester bekommen genauso wie die darauf befindliche Doppelhaushälfte, welche ich ihr gerne überlasse, denn ich soll den "Rest des Geldes" (ca. 50.000 €) erhalten.

Meine Schwester soll aber meine Grundstückshälfte bis zu dem Zeitpunkt, an dem ich mein Baurecht in Anspruch nehme, das gesamte Grundstück frei nutzen können und wir möchten es vorher nicht teilen lassen.

Nun komme ich auch zu meiner Frage: Wie können wir das am besten angehen und dabei die Kosten einer Grundstücksteilung umgehen? Wie kommt man das ganze ins Grundbuch und wie wird das ganze fair und ohne großartige Kosten gelöst?

Hat meine Schwester Nachteile, wenn sie beispielsweise das Haus als Sicherheit angeben möchte (z.b. bei Krediten), es gehört ihr ja schließlich alleine.. nur mir soll das Grundstück halt zur Hälfte mitgehören. Ich bin langsam überfragt..!

Wert des gesamten Grundbesitzes (ca. 100.000 Euro).

Ich freue mich auf zahlreiche Antworten!

Anwalt, Erbrecht, Erbe, Erbschaft, Eigentum, Eigentumswohnung, Grundbuch, Grundstück, Hauskauf
Muss ich die Rechnung des Anwalts der Ex bezahlen/2 Erhöhungen Düsseldorfer Tabelle verpasst? Rückforderung Beiträge Krankenversicherung?

Hallo. Ich zahle Kindesunterhalt gemäß einvernehmlicher Einigung und Düsseldorfer Tabelle pünktlich und stets in voller Höhe. Zu Geburtstagen der Kinder habe ich selber immer die Zahlbeträge erhöht. Dies aber bisher auf Basis eines veralteten Ausdrucks der Düsseldorfer Tabelle. Die letzten beiden Erhöhungen sind mir dadurch entgangen. Auch habe ich bisher auf freiwilliger Basis eine private Krankenversicherung der Kinder bezahlt. Nach mehreren banalen Streitigkeiten unter den Eltern habe ich Post von einem Anwalt der Ex erhalten. Neben unwichtigen Themen wird dort der durch die verpassten Erhöhungen entstandene Rückstand abgemahnt. Entgegen bisheriger Gepflogenheiten hat meine Exfrau mich nicht ein Mal auf die Erhöhungen selbst angesprochen. Ich habe den Rückstand sofort überwiesen. Nun erhalte ich die Rechnung des Anwalts meiner Ex. Aus dem Gesichtspunkt des Verzuges soll ich verpflichtet sein, dir Kosten zu zahlen. Allerdings ging es in dem Anwaltsschreiben auf 4 Seiten lang und breit um andere Streitthemen. Nur 1/5 des Schreibens, ganz am Ende, drehte sich um den Rückstand. Als Gegenstandswert wird die Höhe des Rückstands angegeben.

Meine Fragen an Sie/Euch:

  • Muss ich die Rechnung des Anwalts der Ex bezahlen?
  • Bin ich weiterhin verpflichtet, die PKV der Kinder zu bezahlen? Dies wird von der Gegenseite verlangt. Ich habe angeboten, die Kinder kostenlos über mich in der GKV zu versichern.
  • Kann ich die gezahlten Beiträge zur PKV zurückfordern? Sie übersteigen den erledigten Rückstand bei Weitem.Falls ja, für welchen Zeitraum?

Vielen herzlichen Dank vorab.

Freundliche Grüße

Gregor

Finanzen, Recht, Anwalt, Unterhalt, Scheidung, Krankenversicherung, Anwaltskosten
Hilfe, Instagram Support hilft nicht?

Weder der persöhnlich angeschriebene Support reagiert, noch die von Instagram eingerichtete Hilfeseite ist zu gebrauchen. Ich weiß mittlerweile echt nicht mehr, was ich dagegen tun kann. Keiner von denen nimmt sich die Zeit mir zu helfen.

Hier meine Nachricht:


Hallo Instagram,

Ich schreibe nun zum wiederholten Male, und hoffe auf endliche Antwort!

Sie verstehen wohl nicht, um was es geht. Dieses Konto ist ein Online-Mobbing für mich und schadet mir und meiner Person. Stellen sie sich vor, jemand sieht diese Bilder, WELCHE OHNE MEIN EINVERSTÄNDNIS VON DRITTEN AUF IHRE PLATTFORM HOCHGELADEN WURDEN, und ich muss mich persöhnlich dafür verantworten.

Ich habe sie mehrmals und auf mehreren Wegen gebeten dieses Schundprofil zu löschen - denn diese Bilder soll und darf niemand sehen - dass verletzt mein Privateigentum und wenn sie es weiterhin bestehen lassen, werde ich mich an andere Istanzen wenden müssen.

Mein Bruder hat vor jahren peinliche Fotos von mir gemacht. Diese hat er nun auf ein Instagram Konto öffentlich gestellt. Er weigert sich das Konto zu löschen und gibt das Kennwort nicht heraus.

Ich will, dass dieses Konto gelöscht wird.

Außerdem sind auf nahezu allen Bildern des Kontos Kommentare die meine Person beleidigen, bedrohen und erpressen.

So schreibt der User xxxxxxkindermann, Zitat: "Ich werde von jedem einzelnen Bild einen Screenshot machen und diese dann in 10 Jahren mit besten Grüßen an deinen Chef, deine Kunden, all deine Bekannte und an den ganzen Rest xxxxxxx's aushändigen."

Quelle: https://www.instagram.com/p/BR0yG03BGG6/?taken-by=petra_xxxx

Diesen Nutzer melde ich und erwarte ebenso eine Sperrung dessen Kanals.

Internet, Mobbing, Rechtsanwalt, Anwalt, Service, Rechte, Anzeige, Instagram
Eine Hartz 4 100% Sanktion, verstößt doch ganz klar gegen das Grundgesetz, oder ?

Hallo Leute,

einer meiner besten Freunde hatte vor 1 Monat und 2 Wochen eine 100% Sanktion bekommen (Also keine Miete, Krankenkasse) für 3 Monate, vom Amt bekommt er Hartz 4 ( Ich bin es wirklich nicht, da ich kein Hartz 4 bekomme und auch noch bei den Eltern wohne ^^)

Er hatte vorher schon stufenweise Sanktionen bekommen, weil er sich nicht beworben hat und nicht zu terminen erschienen ist, die 100% sanktion erhielt er weil er eine Arbeit abgelehnt hatte.

Er ist damit eigentlich Obdachlos, zurzeit kann er noch die Miete bezahlen durch seine anderen Freunde die ihm was leihen, aber das können die auch nicht lange und Krankenkasse hat er jetzt schon schulden dadurch und ansonsten bekommt er glaub ich so gutscheine für essen.

Er hatte scheinbar auch ein widerspruch irgendwie bewirken wollen, der dann aber wohl abgelehnt wurde, so richtig bin ich nicht im Thema bei Ihm drin.

Jedenfalls will ich oder möchte ich hier nicht disktuieren wie moralisch falsch sein verhalten ist und wie richtig vielleicht die Sanktion sind, weil er einfach faul ist, ansonsten ist er aber kein schlechter Mensch er trinkt, nix raucht nix, feiert keine Partys usw. und versucht eigentlich nur zu überleben irgendwie. ** Ich möchte hier einfach wissen, ob eine 100% Sanktion wo also wirklich keine Miete und keine Krankenkasse mehr bezahlt wird, ob das wirklich rechtlich gesehen sein kann.**

Ich habe mir das Grundgesetzt nur kurz durchgelesen und überall wird ja gesagt glaub ich zumindest das dass Grundgesetzt über allen anderen Gesetzen steht und das heißt für mich, auch über das Sozialgesetzt.

Also vorralen die Punkte sind mir wichtig

Grundgesetzt:

Artikel 1

(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

So wenn man doch eine 100% Sanktion bekommt und damit Obdachlos wird, kann doch keinesfalls mehr die würde des Menschen bestehen bleiben, also das ist für mich ein ganz klares Gesetz gegen eine 100% Sanktion.

und

Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.

Also wenn man auf der Straße landet, ist die körperliche unversehrtheit ja sicherlich auch nicht mehr gegeben und das ein gesetzt dort eingreifen kann, gilt doch sicherlich nur für Straftäter oder physisch kranke oder?

und

Zwangsarbeit ist nur bei einer gerichtlich angeordneten Freiheitsentziehung zulässig.

Also wenn das Amt einen ein Job anbietet, heißt das für mich kann den auch immer ablehnen, weil wenn man den annehmen muss, wäre das ja ganz klare zwangsarbeit, aber wenn man den nicht annimmt wird man sanktioniert, das ist doch auch ganz klar gegen das gesetz finde ich.

Also unabhängig von den moralischen punkt, 100% Sanktionen verstoßen doch klar gegen das grundgesetzt und müssten damit verboten werden oder ?

PS: Ein Foto vom Sanktionsbrief, nur die wichtigen Punkte sieht man.

Bild zum Beitrag
Anwalt, Rechte, Gesetz, Gericht, Arbeitsamt, Hartz IV, obdachlos, Sanktion, Verfassung
Reicht folgende Aussage um angeblichen Tankbetrug aufzulösen?

Guten Tag Leute,

ich habe am 25.05. getankt und anschließend vergessen zu bezahlen. Nun will die Polizei mich vernehmen und erwartet zumindest eine schriftliche Äußerung zum Tatbestand.

Die Situation war jedoch wie folgt. Ich war ziemlich unter Zeitdruck, da ich mit meiner Freundin verabredet war. Ich fuhr zur Kaufland Tankstelle, um dort den laut HandyApp günstigen sowie nah in der Umgebung liegenden Diesel kurz zu tanken. Ich bemerkte aber sofort dass die Tankstelle zu hatte (ich weiß wann ich hier war, da ich meiner Freundin sogar geschrieben hatte dass ich mich verspäte)...somit musste ich einen Umweg fahren aber in die nächst günstige Tankstelle. Hier hatte ich anscheinend vollgetankt (ca. 43 Euro) und bin daraufhin einfach weggefahren...nach 2 Tagen kam dann ein Brief hereingeflatter, von der Polizei...habe direkt an diesem Tag den Beitrag bezahlt, es war eine ziemlich beschämende Situation, hab mich auch entschuldigt und die Versicherung abgeholt, dass die Tankstelle Ihrerseits alles mit der Polizei abklärt...aber natürlich ist damit der Fall nicht gegessen

1.) Reicht eine grobe Aussage zum Vorfall, Vorlegen der Kopie der Bezahlung sowie evtl ein Kontostand zu der Zeit, da ich ja zahlunfsfähig war 2.) Was wären weitere Vorschläge 3.) Was kann mich erwarten

Ich bedanke mich im Voraus!!

Verkehr, Polizei, Recht, Anwalt, Führerschein, Fahrzeug, Benzin, Jura, Tankstelle
Fahrfehler; droht eine Anzeige?

Hallo, ich bin Fahranfänger und fahre seit knapp einem Jahr Auto. Gestern fuhr ich mit ein paar Freunden zum Badesee und da wir recht spät dran waren hatte ich es eilig. Auf dem Stadtring (einer Schnellstraße wo man 100 kmh fahren darf) gibt es teilweise 2 Spuren für eine Richtung. Auf der rechten Spur fuhren alle etwa 90-95 kmh. Ich fuhr auf der linken spur mit etwa 105kmh und überholte die Fahrzeuge rechts neben mir. Dann sah ich dass in ein paar hundert Metern die Überholspur endete und die Spuren zusammen geführt wurden. Wenige Zig meter vor mir fuhr auf der rechten Spur ein Golf GTI. Ich dachte mir, dass ich diesen noch überholen könnte, bevor die Spur endete. Dies war auch richtig eingeschätzt, denn ich schaffte es noch und setzte mich vor den Golf GTI. Jedoch war (was ich vorher nicht gesehen hatte) ab Ende der Überholspur ein Geschwindigkeitslimit von 70 kmh gesetzt. Dies sah ich in dem Moment als ich wieder einscherte, also bremste ich am dem Moment wo ich vor dem Golf GTI war recht stark ab (bei weiten keine Vollbremsung - aber auch keine entspannte Bremsung). Dies war natürlich, da der Fahrer hinter mir schnell reagieren und ebenfalls stärker bremsen musste eine dumme Idee. (glaubt mir ich schäme mir sehr für diesen Fehler.) Danach hingen wir beide (ich und der Golf GTI fahrer) hintereinander im Stau fest. Ich habe ihn im Rückspiegel beobachtet und gesehen, dass er (verständlicherweise) extrem angepisst war (er hat Grimassen gezogen etc). Denk ihr ich muss mit einer Anzeige wegen Nötigung o.Ä. rechnen? Und wenn ja würde er recht bekommen? Denn ansich habe ich mich ja nur an die Verkehrsregeln gehalten. Ich mache mir wirklich Sorgen um meinen Führerschein (bin noch in der Probezeit). Ich bitte um konstruktive Antworten. Vielen Lieben Dank :) euer WaldBaumFuchs

Auto, Anwalt, Rechte, Gesetz, Autofahren, Nötigung, Rechtsprechung, Straßenverkehr, Straßenverkehrsordnung
Wir brauchen ein rechtlichen rat?

Hallo. Ich habe eine Frage. Wir haben vor ca 7 Tagen einen Hund gekauft. Ohne Kaufvertrag da die Leute es nicht gebraucht haben. Sie haben angeblich den impfpass vor den Vorbesitzern nicht bekommen. Nur eine Ahnentafel haben wir bekommen. Erstmal wollten die 500 €. Aber wir haben auf 250 € runtergehandelt. Dann haben wir den kleinen geholt mit der Ahnentafel aber ohne den Impfpass da die ihn angeblich nicht hatten. Nach paar Tagen hat sich meine Hündin mit neuen Hund gebissen. Und wir können ihn nicht weiter halten. Deswegen haben wir in ebay Kleinanzeige reingestellt zu verkaufen. Dann haben die Verkäufer uns angeschrieben. Und meinten zu uns. Dass er nur mit Schutzgebühr verkauft worden ist. Und eigentlich nicht weiter verkauft werden darf. Obwohl keine Sprache von einer Schutzgebühr war. Wir haben auch nix unterschrieben alles war mündlich. Ich habe auch einen Chatverlauf wo drin steht dass sie ihn für 500 € verkaufen wollten. Aber dann auf 250 runter gegangen sind. Jetzt meinen die Verkäufer. Dass sie eine Anzeige gegen uns machen dass wir den Hund gestohlen haben. Und dass wir ihn verkaufen obwohl er gegen Schutzgebühr und Schutzvertrag verkauft worden ist. Gehen die zum Rechtsanwalt und wollen uns verklagen weil wir den Hund weiterverkaufen. Dass wir 25000 € zahlen müssen. Weil der Hund nicht verkauft werden darf. Kann das denn stimmen? Was sollen wir machen . da wir den Hund nicht mehr halten können und sie meinen wir müssen ihn zurück bringen aber wir bekommen kein Geld zurück weil er nur gegen Schutzgebühr verkauft worden ist obwohl es nicht die Sprache war. Ich möchte nur mein Geld zurückbekommen. Da 250 € nicht wenig Geld ist. Dürfen wir den Hund jetzt weiter verkaufen? Da ich ihn ja gekauft habe und der Besitzer von ihnen bin.

Hund, Verarsche, Recht, Anwalt, kaufen, Anzeige, Verkäufer, Rat, Machen

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