Hallo,
ich habe mir vor 2 Tagen ein gebrauchtes PKW gekauft. (Von privat)
nun habe ich gestern, nach dem ich ca.
200km gefahren bin einen Motorschaden bekommen.
Jetzt frage ich mich ob ich irgendwelche Ansprüche habe, damit der Käufer den Schaden bezahlt oder wir den Kaufvertrag zurückziehen?
im Kaufvertrag steht „Verkauf als bastlerfahrzeug“
über die Anwalt Hotline konnte ich schon in Erfahrung bringen, dass dies nicht rechtens ist, da dass pkw noch 1 Jahr tüv hat. Außerdem würde gesagt, dass das Auto noch in Straßenverkehr bewegt werden soll, was die Bezeichnung bastlerfahrzeug nichtig macht.
im Kaufvertrag steht allerdings die gekennzeichnete Klausel.
ich wäre froh, wenn mir jemand weiterhelfen könnte.
(bitte nur antworten solltet ihr es auch wirklich wissen)
schonmal vielen liebe Dank.
Mit freundlichen Grüßen