Worin besteht der Unterschied zwischen einem Kontaktverbot, das in einer Kanzlei unterschrieben und einem, das richterlich beschlossen ist?

Gibt es überhaupt einen Unterschied? Steht nur ein Verstoß gegen letzteres unter Strafe?

Mich ereilte ein Brief vom Anwalt meines Exfreundes, dass ich mich in dessen Kanzlei begeben soll, um eine Abstandsregelung zu vereinbaren.

,,XY, der mich mandatiert hat, der mich mandatiert hat, gegen Sie ein Gewaltschutzverfahren einzuleiten. Aufgrund meiner im letzten Gespräch gewonnenen Einschätzung von Ihnen, gehe ich jedoch davon aus, dass ein Gerichtsverfahren vermeidbar sein müsste. Dazu wäre es jedoch erforderlich, dass sie einen Besprechungstermin mit mir in meiner Kanzlei vereinbaren, ich Ihnen eine Vereinbarung erläutere, die den Zweck hat, dass sie XY fernbleiben."

Inwiefern wäre es für mich von Vorteil, darauf einzugehen? Gar nicht?
Dient das nur dem Zweck, denen das Prozessprozedere zu ersparen?
Möchte er sich vor einer persönlichen Begegnung mit mir, die in einem Gerichtssal umumgänglich wäre, weil wir da beide gehört würden, drücken?

Tatsächlich habe ich ihm gegenüber niemals körperliche Gewalt ausgeübt. Lediglich zugegebenerweise penetrant und behaarlich auf eine Aussprache bzw. Klärung der Umstände* bestanden, nachdem ER MICH, wohlgemerkt, in einem Autounfall umzubringen versucht hat.

*Diese hat er mir bis heute vorenthalten und wohl vor, es weiterhin zu tun.

Recht, Anwalt, Gerichtsverfahren, Jura, Kontaktverbot, Prozess, Richter
Keine Rückerstattung durch Autovermietung - Anzeige auch ohne Anwalt möglich?

Hallo zusammen,

ich hatte vor 3 Monaten einen Vorfall mit einer Autovermietung am Flughafen. Eingangs gebucht über Check24/AurumCars -> Avis-Schalter.

Kreditkartenlesegerät von Avis für die Kautionshinterlegung funktionierte nicht (Gerät defekt - Nachweis vorhanden). Die Station war machtlos und ich durfte dann zu einer anderen Autovermietung im selben Terminal gehen um dort ein Ersatzfahrzeug zu bekommen. Ich bin bei Europcar gelandet, da dies die Einzige Station war, die wegen Corona neben Avis noch offen hatte zu dieser Zeit.

Bei Check24 hatte ich einen Kleinwagen gebucht mit Rundum-Versicherung, Zufriedenheitsgarantie - niedrigste Fahrzeugkategorie. Selbstverständlich stand mir dann bei Europcar auch nur die selbe Kategorie zu. Problematisch war, dass Europcar zu dieser Uhrzeit kein Fahrzeug in der Kleinwagen-Kategorie mehr zur Verfügung hatte - die nächsthöhere Kategorie in der noch ein Fahrzeug fei war, war ein Audi A4. Diesen nahm ich, Check24 sicherte mir die Übernahme der Mehrkosten für das Ersatzfahrzeug zu (ich bin also bei Europcar in Vorleistung getreten).

Fakt ist: ewiger Kontakt seit Wochen per Telefon und E-Mail - Check24 hat noch immer keine Rückerstattung geleistet (insgesamt mit Kaution Kosten in Höhe von 949 Euro) Begründet damit, dass es noch keine "finale" Rückmeldung des Vermieterpartners (Europcar) gibt.

So langsam habe ich die "Schnüss" voll und würde die Sache gerne einem Rechtsanwalt übergeben. Jedoch will der ja auch Geld für seine Leistung haben.

Kann ich einen Anwalt auch umgehen und selbst eine Anzeige erstatten? Wenn ja, wo bzw. über welchen Weg geht das genau?

Verteidigen könnte ich mich gerichtlich jedenfalls selbst sehr gut, da ich genug schriftliche, eindeutige Beweise vorlegen kann.

Vielen Dank für hilfreiche Antworten :-)

Auto, Rechtsanwalt, Polizei, Recht, Anwalt, Gericht, autovermietung, Anzeige, Kanzlei, Auto und Motorrad
Pomeranian Welpe stirbt einen Tag nach der Abholung?

Guten Tag,

ich habe vor einigen Tagen, am Sonntag, den 29.11.2020 zur Mittagszeit einen Zwergspitz/Pomeranian Welpen von einer privaten Hobbyzucht erworben. Am darauffolgenden Montag sind wir ebenfalls zur Mittagszeit zur örtlichen Tierklinik gefahren um die erste Untersuchung und Impfung des Tieres durchzuführen, währenddessen wurde festgestellt, dass der Welpe unter einer Ohrenentzündung mit Krustenbildung im Innenohr litt. Der Tierarzt bestätigte uns, dass aufgrund der etwa 2mm dicken Kruste diese Krankheit bereits "seit längerer Zeit" bestehen müsste. Da das Tier bereits seit der Abholung relativ ängstlich und verwirrt wirkte und sich dies durch die Impfung nur verschlimmerte, wollten wir dem vermutlich gestressten Tier besonders viel Ruhe geben, damit das neue Umfeld und die fremden Personen nicht zusätzlich einen negativen Einfluss auf sie haben. Wenn man den Welpen streichelte, trug oder nur berührte hat sie ständig Schreie von sich gegeben, sodass uns nichts übrig blieb als sie vollständig in Ruhe zu lassen. Sie hatte ausreichend Wasser und geeignetes Welpenfutter zur Verfügung gehabt, aber Fressen hat sie verweigert. In der darauffolgenden Nacht vom 30.11 zum 01.12. um ca. 05:30 Uhr starb der Welpe plötzlich nach einem lauten und schmerzhaften Geschrei - nicht einmal 40 Stunden später nach dem Kauf und der Abholung. Natürlich war das ein schockierendes und verletzendes Ereignis einen Hundewelpen beim sterben zu beobachten, es blieb nicht einmal Zeit um zum Tierarzt zu fahren. Jetzt möchten wir natürlich vom Kaufvertrag zurücktreten und den vollständigen hohen Kaufpreis von mehreren tausenden Euro zurückfordern, jedoch ist der Verkäufer uneinsichtig, versucht uns die Schuld für den Tod des Tieres zu unterstellen und blockierte uns nachdem wir Ihn informiert haben auf Whatsapp und unterdrückte unsere Telefonnummern - somit ist das Geld vorerst weg. Nun brauchen wir Meinungen, Hilfe und eine mögliche Auskunft auf die Erfolgsaussichten einer Klage, denn es gibt einige Ausszüge aus dem Kaufvertrag, welche uns den Rücktritt noch weiter erschweren:

- "... Der Verkäufer bestätigt, dass der Welpe von ihm in einer Familie und Wohung mit Sorgfalt und Liebe aufgezogen wurde und ihm keine Krankheiten oder Mängel bekannt sind."

- "Dies ist ein privater Verkauf, daher ohne Garantie, Umtausch oder Rücknahme. ..."

- "... und der Verkäufer für die weitere Entwicklung, Charakterbildung, Gesundheit usw. des Tieres keinerlei Garantie übernehmen kann und spricht ihn von jeglicher Gewährleistung frei. ..."

Dies waren alle Zeilen welche einen Bezug auf die Garantie, Gewährleistung und Sachmangelhaftung haben.

Ich bitte hiermit um Hilfe! - Vielen Dank

Hund, Tod, Recht, Anwalt, Kaufvertrag, Anzeige, Kauf, Rechtslage, Welpen, Kaufvertrag zurücktreten
Mietwohnung, Boden unter Teppich kaputt - was tun? Gibt es hier einen Anwalt der sich auskennt?

Folgendes:

Ich wollte Mai 2019 in eine neue Wohnung ziehen. Hatte meine letzte Wohnung schon gekündigt. Schlüsselübergabe war Freitag morgens und an diesem Wochenende musste ich noch komplett umziehen. Da habe ich bemerkt, dass der Vormieter den Einbauteppich in einem Zimmer drinnen gelassen hat, obwohl er ihn raus nehmen sollte. Vom Hausmeister (bei der Schlüsselübergabe) kam nur die Aussage, ich müsse das Wohnzimmer 2 Wochen lang leer halten, damit der Vormieter Zeit hat, den Teppich entfernen zu lassen. Versuch dies bitte mal als junge alleinerziehende Mutter mit einem Baby, deren Wohnung schon gekündigt ist und die mit all ihrem hab und gut dieses Wochenende noch einziehen musste. Der Keller hat nicht mal 3qm und daher auch keinen Platz für die Sachen. Daher musste ich in der darauffolgenden Woche zur Servicestelle und unterschreiben, dass ich den Teppich in meinen Besitz nehme. Nun nach solanger Zeit hatte ich endlich die Möglichkeit den Teppich zu entfernen (wollte umstellen damit mein Sohn ein eigenes Zimmer bekommt und habe daher Couch und Bett verkauft). Daher konnte ich alle Möbel in das baldige Kinderzimmer stellen und den Teppich entfernen. Mein Vater (der das beruflich macht) hat mir dabei geholfen. Er war fassungslos was darunter zu sehen war. Normalerweise wird bei einem so kleinen Raum der Teppich nur am Rand verklebt, jedoch wurde dieser mit irgend einem Billigzeug überall festgeklebt! Das kann man nie und nimmer entfernen, da der Boden darunter aus Kunstoff ist und man daher keine Lösungsmittel verwenden kann. Zudem ist der Boden an mehreren Stellen gesplittert und man könnte daher auch keinen neuen Boden drauf legen. Ich habe direkt am nächsten Tag bei meinen Vermietern (Nassauische Heimstätte) angerufen. Mir wurde gesagt, dass sich jemand zuständiges bei mir melden würde. Niemand hat sich gemeldet. Habe am nächsten Tag nochmals angerufen und diesmal auch mit einer Mietkürzung gedroht - wieder kein Rückruf. Heute ist Tag 3! Mein Sohn und ich müssen auf einem zerschnittenen Teppich, mit einem stinkenden Kleber und Matratzen auf dem Boden schlafen! Ins andere Zimmer kommen wir nicht, das ist komplett vollgestellt. Ich weiß nicht was ich machen soll, und wo ich den richtigen Anwalt finde. Hoffe sehr, das mir hier jemand helfen kann.

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Mietwohnung, Anwalt, Teppich, Bodenbelag
Versicherung zahlt Gutachter nur teilweise. Jetzt nachzahlen?

Folgendes

Vor ca. zwei Monaten ist jemand mit seinem Auto gegen meins gefahren.

Zettel da gelassen und weggefahren. Glücklicherweise waren die hinterlegten Daten die richtigen.

Ab da ging der Stress los. Da der Mann momentan eine Umschuldung als LKW fahrer macht (ich habe keine Ahnung ob das stimmt. Ist auch nicht wichtig) bat der Mann mich einen Kostenvoranschlag machen zu lassen, da er das privat zahlen wollte und die Versicherung nicht reinziehen wollte. Gesagt, getan.

Doch irgendwann meldete sich er Mann nicht mehr, also beauftragte ich einen Gutachter, welcher einen Schaden von 1300€ feststellen konnte.

Dieser fand auch raus bei welcher Versicherung das KFZ von dem Herren war und so ging die zweite Phase meines Stresses los.

Nach langem hin und her bekam ich mein Geld und der Gutachter AUCH.

Allerdings nur anteilig. Und zwar 516,40€ von 622,69€

Die Versicherung bekam 24 Bilder und davon waren(laut Versicherung) einige unbrauchbar und nicht relevant (Kilometerstand beispielsweise)

Dieser Gutachter verlangt pro Bild 2€ und das macht bei 24 Bildern 48€ (Hätte ich gewusst wie viel ein Gutachter bekommt, hätte ich mich für diesen Beruf entschieden)

So, meine Frage - Darf der Gutachter den Restbetrag überhaupt fordern?

Ich habe auf seine Arbeit vertraut und dachte er wüsste schon was er da macht. Dass er unglaublich hohe Preise für seine Dienste verlangt war mir nicht bewusst (ich weiß, unwissenheit schützt nicht vor Strafe)

Grundhonorar - 375€

Bewertung - 5€

Fahrtkosten - 50€

Fotokosten - pro "Stück" 2€

EDV Kosten - 15€

Schreibkosten pro Seite - 1,80€ (macht 28,80€ bei 16 Seiten)

Kommunikationspauschale - 15€

Ich kann die gegnerische Versicherung absolut verstehen wenn sie sagen, dass der Gutachter Sachen gemacht hat die nicht gefordert sind.

Muss ich als Kunde für Dienste zahlen, die eigentlich nicht hätten sein müssen?

Ich bedanke mich im Voraus!

MFG

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