Hallo,

heute habe ich eine Post von der Bußgeldstelle erhalten, in dem mir vorgeworfen wird, dass ich über einer rot abstrahlender Ampel gefahren wäre und das länger als zwei Sekunden (qualifiziert). (Es gab einen besonderen Grund..)

Da ich keine Rechtsschutzversicherung in dem Tatzeitpunkt hatte, würde ich jetzt eine abschließen und den Sachverhalt zum Gegenstand meiner Äußerung machen, da ich auch die Anwaltskosten nicht selbst tragen möchte... ist das möglich?

danke im Voraus

Mit freundlichen Grüßen