Schwere der Tat beim zufälligen Besitz von Kinderpornografie?

Vor 1,5 Jahren habe ich per WhatsApp einen Sticker zugeschickt bekommen. Auf dem Sticker wurde ein Mädchen unter 14 Jahren vergewaltigt. Damals wusste ich es natürlich nicht und dachte mir, es wäre natürlich fotoshop, habe es gespeichert und jemanden weiter geschickt, nur um zu zeigen wie schrecklich es aussieht und um zu fragen, ob es wahr sein könnte. Danach habe ich natürlich den Sticker vergessen. 

Aber vor nem halben Jahr kamen Polizisten zu mir nach Hause und haben mein Handy mitgenommen. Damals habe ich mir noch keine Sorgen gemacht, denn ich wusste, dass ich unschuldig bin, weil ich mir nie denken konnte , dass das, was auf dem Sticker drauf ist, wahr sein könnte. Aber Recht zu haben und Recht zu bekommen, sind verschiedene Sachen, wie ich es mit der Zeit begriffen habe.

Gestern hatte ich ein Verhör. Ich habe meine Meinung dazu erzählt & meinte auch, dass es mir leid tut. Anwalt hatte ich nicht, denn mich hat einfach fast jeder damit beruhigt, dass es nichts schlimmeres als eine Geldstrafe und Sozialstunden als Strafe kommen wird. Das Mädchen, das es mir zuschickte, hatte eine Geldstrafe und Sozialstunden, sie war aber 16, ich bin momentan 19, also ist es schon ein Unterschied. 

Jetzt, wo ich mich mehr über das Thema informiert habe, mache ich mir schon Sorgen darüber. Ich weiß, dass die Spanne der Bestrafung vo Geldstrafe bis zu Haft von 3 Monate bis 5 Jahre ist. Eine Anklage habe ich noch nicht, aber ich bin mir sicher, dass sie noch kommen wird, denn sogar das Mädchen, das deswegen bestraft wurde, hat es an viel mehrere Menschen verteilt. 

Dazu wollte ich eure Meinung lesen, wie schwer die Tat aussieht und ob eine Geldstrafe in meinem Fall reichen würde, bin auch zum ersten Mal in so eine Situation. Soweit ich weiß, beim ersten Mal wird es auch öfters entschuldigt.

Polizei, Recht, Anwalt, Kinderpornografie
Anklage wegen Fahrerflucht, Jugendstrafrecht?

Hallo ihr lieben,

ich bin gerade etwas geschockt und überfordert. Ich habe seit März meinen Führerschein, bin 19 Jahre alt. Ein paar Wochen danach habe ich einen dummer Fehler begangen, bin beim einparken gegen einen älteren Opel geratscht und ein Freund von mir meinte ich solle einfach wegfahren, ich war so geschockt in dem Zustand das ich auf ihn gehört habe und wegfahren bin. 2 Stunden später hatte ich aber so ein schlechtes Gewissen, habe mein Auto geparkt in der Nähe und mich bei der Polizei gemeldet die hat das aufgenommen und hat zu mir gesagt. Es ist keine schwere Straftat es könnte aber ein auf Aufbauseminar oder so auf mich zu kommen… Nach ein paar Wochen konnte ich dann auch bei der Polizei Stellung nehmen habe mich entschuldigt und und… Mit der Fahrzeughalterin habe ich schon kurz nach der Tat Kontakt aufgenommen, habe ihr einen Brief hinterlassen und sie hat mich angerufen und wir haben das mit unseren Versicherungen geklärt.. Nun habe ich heute auf einmal einen Brief von der Staatsanwaltschaft Düsseldorf bekommen das ich binnen 1 Woche Stellung nehmen kann und die entscheiden ob ein Verfahren zugelassen wird (Jugendrichter/ nach dem Jugendstrafgesetz) Ich bin etwas verwirrt, da ich nicht weiß was das jetzt heißen soll. Ich hatte noch nie eine Anzeige oder Ähnliches und bereue das auch und habe daraus gelernt… könnte mir das jemand erklären und mir sagen was das für mich heißt? Der Schaden ist 400€ stand im Brief, falls das hier relevant ist.
Danke im Voraus !

Polizei, Recht, Anwalt, anklage, Fahrerflucht, Gerichtsverhandlung, Jugendstrafrecht, Staatsanwaltschaft, Auto und Motorrad
Autowerkstatt möchte Auto trotz Garantie nicht reparieren?

Liebe Leserinnen und Leser,

ich hoffe mir kann hier vielleicht jemand weiter helfen, da ich gerade komplett ratlos bin und nicht mehr weiter weiß.

Ich habe Ende April diesen Jahres ein 1,5 Jahre altes Gebrauchtfahrzeug (Seat) gekauft. Bei der Probefahrt des Wagens sind mir und meinem Vater keine Probleme aufgefallen und wir haben das Fahrzeug gekauft (jedoch über Finanzierung mit Anzahlung!). Das Auto wurde mit einer 1,5 Jährigen Garantie auf Alles an uns verkauft. Nach ein paar Tagen ist mir jedoch aufgefallen, dass bei längerer Fahrt, die oberen Lautsprecher Kratzgeräusche von sich geben. Bei Kurzstreckenfahrten ist das Problem davor noch nicht aufgetreten.

Als ich den Fehler bemerkt habe, habe ich sofort beim Autohaus (welches auch eine Hauseigene Werkstatt von Seat hat) angerufen und ihnen mein Problem geschildert und durfte gleich vorbei kommen um das Problem einem Mitarbeiter vorzuführen. Dann sind wir eine Weile mit dem Auto gefahren und er konnte das Problem auch wahrnehmen. Dann bekam ich einen Termin für die "Reparatur" in ein paar Wochen.

Nachdem ich dann das Auto zur Reparatur gebracht habe, kam nachmittags ein Anruf vom Autohaus und der zuständige Mitarbeiter meinte es wurden nun die "A-Säulen Verkleidungen" ausgetauscht (ich weiß nicht genau was diese A-Säulen sind, jedoch laut Google kein elektronischer Bestandteil). Ich konnte dann am Folgetag mein Auto abholen und habe mich gefreut, dass jetzt endlich alles wieder in Ordnung ist.

Zu früh gefreut. Auf der Rückfahrt ist das Problem dann schon wieder aufgetreten! Ich habe dann, als ich zuhause war, gleich beim Autohaus angerufen und habe Ihnen das Problem geschildert. Der Mitarbeiter meinte, sie haben alles gemacht was in Ihrer Macht steht, aber er würde beim Sitz in Spanien von Seat nochmal nachfragen und Ihnen eine Mail schreiben. Bearbeitungszeit würde 3-5 Werktage dauern.

Ich habe nach 1 Woche eine Mail an den Mitarbeiter geschrieben und nachgefragt ob es neue Erkenntnisse gibt. Die Antwort darauf war, dass Seat meinen würde, dieses Problem kann nicht behoben werden, da es Serienstand ist und Sie die Kosten für die Reparatur nicht übernehmen würden.

Nun meine Frage:

Meine Garantie auf das Auto geht noch bis zum nächsten Jahr. Habe ich ein Recht darauf, dass dieses Problem repariert wird, auch wenn Seat die Kosten vom Autohaus nicht übernimmt? Ich kann ja nichts dafür... Ich denke es müsste der komplette Lautsprecher (mit der Elektronik) ausgetauscht werden.

Ich habe im Internet gelesen, dass die Werkstatt 2 Versuche hat das Auto zu reparieren und wenn das nicht klappt, ich einen Anspruch habe, dass Sie mir einen gleichwertigen Ersatz liefern oder ich das Recht habe vom Kaufvertrag zurück zu treten. Hat jemand Erfahrungen damit und kann mir dabei weiter helfen? Das Auto wird ja finanziert...

Wenn die Werkstatt sich weiterhin weigert mein Auto zu reparieren, sollte ich dann evtl. einen Anwalt hinzu ziehen? Wer übernimmt dann diese Kosten?

Vielen Dank an jede Hilfe und Liebe Grüße!

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Was tun gegen Behinderung am eigenen KFZ-Parkplatz?

Ich habe zu meiner gemieteten Wohnung noch einen Stellplatz für mein Auto bekommen. Dieser befindet sich, wie auf dem Bild erkennbar auf „Mein Platz“. Dahinter ist ein sehr schmaler Gehweg und ein sehr kleiner Bereich, in welchem ein andere Auto parkt. (siehe Bild). Da unsere Parkplätze sehr eng sind, habe ich das Problem, dass wenn neben mir ein Auto parkt und jemand noch schräg vor mir parkt, ich wirklich Schwierigkeiten beim Ein- und Ausparken habe. Ich habe Angst das ich gegen eines der Autos fahre. Der der neben mir parkt, darf da auch parken, logisch, ist auch sein privater Auto Parkplatz. Jedoch steht seit einiger Zeit das Auto schräg vor meinem Stellplatz so gut wie immer da. Ich bin erst seit ein paar Monaten und wusste nicht wem das Auto gehört. Nun habe ich bereits 2 mal ein Zettel dran gemacht, und wirklich freundlich darum gebeten, mir bitte meine Ein- und Ausfahrt nicht zu behindern. Nach dem zweiten Zettel, schrieb mir der Besitzer des Fahrzeugs, dass ich bei einem Verkehrsübungsplatz das Parken lernen solle. So richtig frech, obwohl ich wirklich freundlich geblieben bin. Was kann ich nun tun ? Zur Hausverwaltung, zum Anwalt oder zur Polizei ? Ich will schließlich ohne Probleme ein und ausparken können. Da bereits der Zettel an meiner Windschutzscheibe so frech war, möchte ich davon absehen, den Herren persönlich anzusprechen.

Anmerkung: Die Straße hat nur eine Spur nicht zwei. Das macht das Ausparken umso schwieriger. Hinter der Straße befindet sich nämlich direkt ein Zaun zum Gründstück eines Nachbarn.

Vielen Dank.

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Ebay Streitfall - als Verkäufer nun in der Beweispflicht (Privatmann)?

Hallo zusammen :-),

 

ich bin ein wenig verzweifelt... ich habe vor 5 Wochen mit gutem Gewissen einen gebrauchten Gameboy verkauft, der einwandfrei funktioniert hatte und lediglich optisch ein paar Schönheitsfehler hatte. Die Schönheitsfehler oder mögliche Vergilbungen habe ich alles in der Beschreibung angegeben und war auf den Bildern gut erkenntlich habe natürlich auch gesagt der Gameboy sei voll funktionsfähig...

 

Nun, nach über 4 Wochen in der Hand des Käufers meldet dieser sich und behauptet, dass die Starttaste nicht funktionieren würde und dadurch eine "Prüfung des Gerätes nicht möglich sein"...ahja? Und das es nich in der Beschreibung angegeben wurde...

Das fällt dem Käufer nach 4 Wochen plötzlich auf? Total unglaubwürdig und absolut dreist. Der Gameboy war tadellos und hätte dieser sich nach 1-3 Tagen gemeldet, hätte ich als PRIVATMANN vermutlich aus kulanz noch ein Auge zugedrückt, aber nach über 4 Wochen? Tut mir leid, aber ich finde das dreist.

 

Jetzt hat der Käufer einen Streitfall eröffnet und ich habe zunächst meine Sachlage geschildert und bin jetzt in der "bildlichen"-Beweispflicht. Wie soll das gehen? :-( ich habe keine Bilder vom Gameboy im angeschalteten Modus... was kann ich jetzt tun? Ich weiß mir nicht mehr zu helfen und will diesem Käufer aus Prinzip diese Rückerstattung nicht ermöglichen. Ich war sogar so kulant und habe dem Käufer ein paar Tipps gegeben, woran es legen könnte, möglicherweise Krümel oder dreck blabla was man prüfen sollte usw...

 

Hat jemand einen Tipp, was ich da jetzt tun kann mit der Beweispflicht? Bin ein Privatmann und verkauf war natürlich ohne jegliche Gewährleistung... 

 

Vielen lieben Dank vorab... :-)

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