Hallo,

wir sind eine Bedarfsgemeinschaft und meine Tochter bekommt ALG 2 und möchte nach einigen Jahren jetzt unsere sehr renovierungsbedürftige Wohnung mitrenovieren.

Im Mietvertrag steht, wir müssten die Wohnung selbst renovieren (Wortlaut: Schönheitsreparaturen sind fachgerecht auszuführen, Küche alle 3 Jahre, Wohnräume alle 5 Jahre etc.).

Das Jobcenter lehnt eine Beihilfe ab mit der Begründung, Schönheitsreparaturen seien mit der Regelleistung abgegolten. Stimmt das?

Danke für eine Antwort,

Julia