Hallo.

Also folgendes Problem. Meine ehemalige Pflegemutter hat mich dazu gedrängt, endlich auszuziehen. Jetzt habe ich ein zimmer in einer wg gefunden und den Mietvertrag unterschrieben. Nun wollte ich einen Antrag auf ALG 2 stellen, da alle Kosten nicht selbst zu tragen sind.

Dazu muss man sagen: Ich bin jetzt 21 (das Pflegeverhältnis ist vor einem halben Jahr beendet worden) und mache derzeit ein FSJ in einem Kulturladen, bei dem ich 300 Euro verdiene. Dazu bekomme ich noch 190 Euro Kindergeld. Zu meiner leiblichen Mutter habe ich seit meinem sechzehnten Lebensjahr keinen Kontakt mehr, da sie schwerwiegende Probleme hatte, die bei mir eine Essstörung und Kontaktabbruch auslösten. Ich war deshalb auch in Therapie und bin eben deshalb in eine Pflegefamilie gezogen. Das Verhältnis ist jedoch wie gesagt seit 6 Monaten beendet worden und zu meiner leiblichen Mutter habe ich weiterhin keinen Kontakt. Meinen Vater kenne Ich nicht.

Nun eine Frage: Ich lese ständig davon, dass man als U25 Jähriger eine Auszugsgenehmigung braucht, wenn man zusätzlich ALG 2 beziehen will. Aber ich bin ja sozusagen Untermieter und wohne seit Jahren nicht mehr wirklich Zuhause? Jetzt aber habe ich auszuziehen und möchte es auch selbst unbedingt, kann es dann sein, dass ich keine Leistungen beziehen kann?

Wäre cool, wenn mir da jemand helfen könnte. Ist eben ein ziemlich spezieller Fall.

Liebste Grüße Ana