Ich bin Vater 2 Kindes und die Kinder wohnen bei meiner Exfrau. Wir sind geschieden. Auf meiner Lohnsteuerkarte steht Kinderfreibetrag 1,0. Meine ex Ehefrau bekommt Kindergeld und ich zahle Unterhaltgeld für beide Kinder. Ab Februar bin ich als arbeitslos gemeldet. Bekomme ich 60% oder 67% ?